Energieausweis für Wohngebäude
Seit Mai 2014 ist bei Immobilienverkauf und Neuvermietung von Wohnimmobilien der Energieausweis für Wohngebäude Pflicht. Der fünf Seiten umfassende Ausweis soll dem Käufer oder Mieter eines Wohngebäudes Aufschluss darüber geben, welchen Energieverbrauch die Immobilie hat.
Das Wichtigste in Kürze
- Seit 2014 ist der Energieausweis beim Immobilienverkauf oder Neuvermietung Pflicht.
- Er informiert Käufer oder Mieter eines Wohngebäudes über den Energieverbrauch der Immobilie.
- Die Kosten liegen je nach Umfang und Art bei 50-500 Euro.
- Sie können den Energieausweis online bestellen. Unser Partner Energieausweis48 hilft Ihnen gerne weiter!
Direkt zum Wunschthema
- Welche Arten des Energieausweises für Wohngebäude gibt es?
- Was kostet der Energieausweis für Wohngebäude?
- Kann man einen Energieausweis für Wohngebäude online erstellen?
- Wie lange ist der Energieausweis für Wohngebäude gültig?
- Für welche Wohngebäude gibt es Ausnahmen?
- Welche Strafen drohen, wenn man keinen Energieausweis für ein Wohngebäude vorlegen kann?
- Welche Aussage geben die Werte in einem Energieausweis für Wohngebäude?
1. Welche Arten des Energieausweises für Wohngebäude gibt es?
Der auch „Energiepass“ genannte Energieausweis kann als Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis ausgestellt werden. Der Unterschied: Während der Verbrauchsausweis basierend auf den tatsächlich ermittelten Verbrauchswerten der vergangenen drei Jahre den Energiebedarf einer Immobilie angibt, wird beim Bedarfsausweis theoretisch berechnet, welcher Energieverbrauch bei Berücksichtigung der Dämmung, Heizung, Fenster etc. zu erwarten ist.
immoverkauf24 Tipp
Überwiegend können Hauseigentümer wie Eigentümer von Nichtwohngebäuden selbst entscheiden, ob sie einen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis ausstellen lassen. Es gibt jedoch zwei Ausnahmen beim Energieausweis für Wohngebäude: Bei Gebäuden mit bis zu vier Wohnungen, für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, ist der Bedarfsausweis Pflicht – und wenn keine Verbrauchswerte für die vergangenen drei Jahre vorliegen. Mehr zu diesem Thema finden Sie auf unserer Seite Energieausweis Pflicht.
2. Was kostet der Energieausweis für Wohngebäude?
Ein Energieausweis für Wohngebäude ist als Verbrauchsausweis für rund 50 bis 100 Euro zu haben. Für den Bedarfsausweis fallen im Schnitt höhere Kosten an, da er aufwändigere Berechnungen erfordert. Für Einfamilienhäuser sind hierfür um die 300 bis 500 Euro zu kalkulieren. Weitere Informationen hierzu haben wir, für Sie auf der Seite Energieausweis Kosten aufbereitet. Kostengünstiger sind Energieausweise, die online erstellt werden (siehe hierzu auch Punkt 3).
Wichtig bei Eigentumswohnungen: Energieausweise werden nur für ein gesamtes Gebäude erstellt. Das bedeutet für den Wohnungsverkauf oder die Neuvermietung einer Eigentumswohnung, dass meistens bereits bei der Hausverwaltung ein Energiepass vorliegt, auf den im Bedarfsfall zurückgegriffen werden kann. Eigentümer von Einfamilienhäusern, die diese bisher selbst bewohnt haben, benötigen bei Hausverkauf oder Vermietung meist einen neuen Energieausweis für Wohngebäude. Die Kosten hierfür können nicht auf die Mieter umgelegt werden.
3. Kann man einen Energieausweis für Wohngebäude online erstellen?
Kostengünstiger als ein vom Energieberater erstellter Energiepass ist ein Energieausweis für Wohngebäude, der online erstellt wird. In diesem Fall gibt der Eigentümer die Daten selbst ein, der Anbieter ist seit Bestehen des Gebäudeenergiegesetzes dazu verpflichtet, die Angaben auf Plausibilität und Richtigkeit zu überprüfen, sodass sich Fehler bereits bei der Datenerfassung erkennen lassen. Wer den Energieausweis online erstellen will, sollte sich vorab die Zeit nehmen und die Eckdaten zur Immobilie sowie die Verbrauchsdaten bereitlegen, damit die Dateneingabe problemlos erfolgen kann. Zudem ist das Bereitstellen von aussagekräftigen Fotos verpflichtend.
4. Wie lange ist der Energieausweis für Wohngebäude gültig?
Der Energieausweis für Wohngebäude ist zehn Jahre ab Ausstellungsdatum gültig. Werden jedoch umfangreiche Umbauten vorgenommen oder Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt, muss ein neuer Energieausweis ausgestellt werden, da solche Baumaßnahmen sich auch auf den Energiebedarf des Gebäudes auswirken.
Sie wollen keine Fehler beim Kauf einer Immobilie machen? Ein Energieausweis sollte immer vorliegen! Mithilfe unserer 15-Punkte-Checkliste zum Immobilienkaufvertrag können Sie Punkt für Punkt überprüfen, ob alle wichtigen Aspekte in Ihrem Kaufvertrag gegeben sind. – Hier zur Hausverkauf Vertrag Checkliste.
5. Für welche Wohngebäude gibt es Ausnahmen?
Von der verpflichtenden Anfertigung eines Energiepasses sind Eigentümer von Denkmälern und Häusern mit Nutzfläche von bis zu 50 Quadratmetern befreit. Auch wer sein Haus selbst nutzt oder nicht neu in die Vermietung gibt, muss keinen Energieausweis für Wohngebäude anfertigen lassen. Gleiches gilt für die Vermietung und den Verkauf von Ferienhäusern sowie für Gebäude, die abgerissen werden sollen.
6. Welche Strafen drohen, wenn man keinen Energieausweis für ein Wohngebäude vorlegen kann?
Immobilieneigentümer, die bei Verkauf, Neuvermietung oder Neuverpachtung keinen Energieausweis vorlegen, riskieren ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro. Gleiches gilt, wenn sie den Energiepass nach dem Verkauf nicht an den Käufer übergeben. Auch wenn sie falsche Daten für das Ausstellen des Energieausweises bereitstellen, müssen Eigentümer mit einem ebenso hohen Bußgeld rechnen. Grundlage für diese Ordnungswidrigkeiten ist der §108 Bußgeldvorschriften des Gebäudeenergiegesetzes.
7. Welche Aussage geben die Werte in einem Energieausweis für Wohngebäude?
Die Energieausweis-Werte liefern Miet- oder Kaufinteressenten in übersichtlicher Form wertvolle Informationen zum Energiebedarf bzw. Energieverbrauch eines Gebäudes. So wird es einfacher, mehrere Immobilien hinsichtlich ihres Energieverbrauchs zu vergleichen. Allerdings sollte dabei beachtet werden, dass Verbrauchausweisen und Bedarfsausweisen unterschiedliche Daten zugrunde liegen. Ein Vergleich von Verbrauchsausweisen ist daher beispielsweise einfacher möglich als ein Vergleich eines Verbrauchs- mit einem Bedarfsausweis.
Auf Seite 1 des Energieausweises für Wohngebäude werden die allgemeinen Informationen zum Haus genannt. Beim Bedarfsausweis sind die Werte auf Seite 2 zu finden, beim Verbrauchsausweis auf Seite 3. Ein sogenannter Bandtacho gibt den Energiebedarf beziehungsweise –verbrauch in Form einer Farbskala an. Verbraucherschützer halten einen Wert von mehr als 100 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr für bedenklich. Es gibt hier jedoch einen Unterschied zwischen dem Pfeil an der oberen und dem Pfeil an der unteren Seite der Skala. Wichtig für Nutzer ist der oben markierte „Endenergiebedarf“, der Primärenergiebedarf gibt lediglich an, wie viel Aufwand zur Bereitstellung der verwendeten Energie betrieben wird. Dabei gilt: Je mehr regenerative Energien verwendet werden, desto geringer fällt er aus. Die Energieausweis-Werte können außerdem mit den Werten anderer Gebäude verglichen werden. Hierzu ist das Feld Vergleichswerte Endenergiebedarf abgebildet.
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