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von Ilka Fronia | Expertin für Immobilienfinanzierung

Bearbeitungsgebühr Kredit

Im Jahr 2015 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Bearbeitungsgebühren für Kredite und Darlehennicht zulässig sind. Falls die Bank trotzdem solche Gebühren verlangt, sind Kreditnehmer nicht verpflichtet, diese auch zu begleichen und können sogar bereits gezahlte Gebühren wieder zurückfordern.

1. Was sind Kreditbearbeitungsgebühren?

Banken haben in der Vergangenheit für Privatdarlehen an Verbraucher Bearbeitungsgebühren verlangt. Sie sollten die Kosten decken, die bei der Überprüfung und Bearbeitung des Kreditantrags entstehen. Früher wurden diese Gebühren üblicherweise als separate Position in Rechnung gestellt und auf den Gesamtbetrag des Kredits aufgeschlagen. Diese lagen für Verbraucherkredite bei ein bis vier Prozent der Darlehenssumme, für Immobilienkredite waren die Prozentsätze niedriger. 

2. Warum sind Bearbeitungsgebühren bei Krediten ungültig?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat 2015 mit zwei Urteilen entschieden, dass die Forderung von BEarbeitungsbegühren bei Krediten nicht rechtens war. Das Argument: Die Banken erbringen damit keine Dienstleistung für den Kunden. Vielmehr erfolgen der Bearbeitungsaufwand und die Prüfung der Kreditwürdigkeit in ihrem eigenen Interesse. Für ihre Dienstleistung „Kredit“ dürften die Banken daher ausschließlich Zinsen verlangen.

Das Urteil gilt für alle Gebühren, die vor weniger als zehn Jahren gezahlt worden sind – mit einer Ausnahme: Der Auszahlungsabschlag für Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Darlehen) kann nicht zurückverlangt werden, sofern diese vor dem 11. Juni 2010 abgeschlossen wurden. Dies geht aus dem Urteil des BGH vom 16. Februar 2016 hervor (AZ XI/UR 454/14, 63/15, 73/15).

immoverkauf24 Hinweis

Verbraucherschützer kritisieren, dass die Banken trotz der BGH-Urteile die Gebühren nicht freiwillig zurückzahlen. Wer die Kreditbearbeitungsgebühr zurückfordern will, muss also selbst aktiv werden. Dabei gilt es aber die Verjährung nach 10 Jahren zu beachten.

3. Für welche Kredite gilt das Urteil des BGH?

Die Urteile des BGH beziehen sich auf zwei Verbraucherkredite, wie sie üblicherweise für den Kauf eines Autos oder einer Wohnungseinrichtung abgeschlossen werden. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) definiert einen Immobilienkredit jedoch ebenfalls als Verbraucherdarlehen. Diese Ansicht teilen auch der Verband öffentlicher Banken (VÖB), der Deutsche Sparkassen- und Giroverband und der Verband der Volks- und Raiffeisenbanken.

Ausnahme: Abschlussgebühren für Bausparverträge

Die Urteile gelten lediglich für Darlehen, nicht jedoch für Abschlussgebühren, die bei Unterzeichnung eines Bausparvertrags fällig werden. Hierfür dürfen die Bausparkassen sehr wohl Gebühren verlangen, nicht jedoch für die Vergabe eines klassischen Immobilienkredits.

4. Wie fordere ich die Bearbeitungsgebühr zurück?

  • Schritt 1: Prüfen Sie die Vertragsunterlagen Ihrer Darlehen.
  • Schritt 2: Haben Sie Bearbeitungsgebühren gezahlt, fordern Sie die Bank mit einem Schreiben auf, die Gebühren zurückzuzahlen. Wichtig: Das Schreiben reicht noch nicht gegen eine drohende Verjährung aus! Ein Musterschreiben können Sie hier gleich herunterladen. Einen Anwalt sollten Sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht einschalten, sonst müssen Sie ihn auf jeden Fall selbst bezahlen.
  • Schritt 3: Weigert die Bank sich, die Bearbeitungsgebühr zurückzuzahlen, nehmen Sie Kontakt zum Ombudsmann des jeweiligen Bankenverbands auf. Auf diesem Wege wird ein Schlichtungsverfahren eingeleitet und Sie verhindern erfolgreich die Verjährung.
  • Schritt 4: Kommt die Bank Ihrer Forderung weiterhin nicht nach, schalten Sie einen Anwalt ein, der die Rückzahlung erneut fordern und andernfalls mit einer Klage droht.

immoverkauf24 Tipp

Sie haben nicht nur Anspruch auf die Erstattung der Bearbeitungsgebühr, sondern auch auf die Verzinsung der Gebühren in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.

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