Teilverkauf Haus und Wohnung: Wie er funktioniert und was er wirklich kostet
Beim Teilverkauf einer Immobilie verkaufen Eigentümer bis zu 50 Prozent ihres Hauses oder ihrer Wohnung an ein spezialisiertes Unternehmen und erhalten dafür eine sofortige Einmalzahlung. Sie bleiben in der Immobilie wohnen, weil ein Nießbrauchrecht im Grundbuch abgesichert wird. Für die weitere Nutzung des verkauften Anteils zahlen sie ein monatliches Nutzungsentgelt, das bei den meisten Anbietern bei 4,99 Prozent des Auszahlungsbetrags pro Jahr beginnt.
Dieser Ratgeber zeigt Ihnen den Ablauf Schritt für Schritt, rechnet alle Kostenblöcke offen durch und stellt drei Szenarien über 15 Jahre gegenüber, auch das Szenario fallender Preise. Am Ende finden Sie eine Checkliste für den Notartermin und einen Vergleich mit Leibrente, Rückmietverkauf und klassischem Verkauf.
- Bis zu 50 Prozent: Beim Teilverkauf verkaufen Sie einen Anteil Ihrer Immobilie an einen Anbieter, bleiben über ein Nießbrauchrecht wohnen und zahlen dafür ein monatliches Nutzungsentgelt.
- Rund 5 Prozent pro Jahr: Das Nutzungsentgelt beginnt bei den meisten Anbietern bei 4,99 Prozent des Auszahlungsbetrags. Beim späteren Gesamtverkauf kommen 3,3 bis 5,5 Prozent Durchführungsentgelt und eine Wertsicherungsklausel hinzu.
- Erst rechnen, dann entscheiden: Ob sich der Teilverkauf lohnt, hängt allein vom aktuellen Wert Ihrer Immobilie ab. Mit unserer kostenlosen Immobilienbewertung kennen Sie diese Zahl in wenigen Minuten.
- Was ist ein Teilverkauf beim Haus?
- Wie funktioniert der Teilverkauf einer Immobilie Schritt für Schritt?
- Welche Voraussetzungen gelten für den Teilverkauf vom Haus?
- Welche Kosten fallen beim Teilverkauf an?
- Was kostet ein Teilverkauf über 15 Jahre?
- Welche Vorteile und Nachteile hat der Teilverkauf vom Haus?
- Für wen lohnt sich ein Teilverkauf und für wen nicht?
- Was passiert bei Pflegebedarf, Scheidung oder im Erbfall?
- Welche Steuern fallen beim Teilverkauf einer Immobilie an?
- Welche Alternativen zum Teilverkauf gibt es?
- Was sollten Sie vor dem Notartermin prüfen?
- Rechnen Sie beide Wege durch, bevor Sie unterschreiben
1. Was ist ein Teilverkauf beim Haus?
Ein Teilverkauf ist der Verkauf eines Miteigentumsanteils von maximal 50 Prozent an ein Teilkauf-Unternehmen, verbunden mit einem lebenslangen Nutzungsrecht für Sie. Sie erhalten den Kaufpreis für diesen Anteil sofort ausgezahlt und behalten die volle Verfügungsgewalt über die gesamte Immobilie. Rechtlich abgesichert wird das über einen Nießbrauch nach § 1030 BGB, der an erster Rangstelle ins Grundbuch eingetragen wird.
Der Nießbrauch ist ein umfassendes Nutzungsrecht: Sie dürfen die Immobilie bewohnen, umbauen und sogar vermieten. Er erlischt erst mit Ihrem Tod oder wenn Sie freiwillig darauf verzichten. Das Modell gibt es in Deutschland seit 2018 und richtet sich vor allem an ältere Eigentümer mit Kapitalbedarf.
Teilverkauf, Teilkauf oder Hausteilverkauf: Was ist der Unterschied?
Es gibt keinen. Immobilien-Teilverkauf, Teilkauf, Hausteilverkauf und Immobilienteilverkauf bezeichnen dasselbe Produkt. Anbieter nutzen die Begriffe unterschiedlich, der Vertragstyp ist identisch.
Teilverkauf oder Miteigentumsanteil verkaufen: Wo liegt der Unterschied?
Der Unterschied liegt im Käufer und im Zweck. Beim Teilverkauf verkaufen Sie an ein Unternehmen und bleiben selbst wohnen, es handelt sich also um ein Finanzierungsmodell. Beim Verkauf eines Miteigentumsanteils verkaufen Sie an eine Privatperson oder einen Miteigentümer, meist nach einer Erbschaft oder Trennung. Wie das funktioniert, lesen Sie unter Hausanteil verkaufen.
2. Wie funktioniert der Teilverkauf einer Immobilie Schritt für Schritt?
Der Ablauf folgt bei allen Anbietern demselben Muster und dauert in der Regel zwei bis sechs Monate. Entscheidend sind Schritt 2 und Schritt 4. Dort wird festgelegt, wie viel Geld Sie erhalten und was Sie dauerhaft dafür zahlen.
Sie bestimmen, wie viel Kapital Sie benötigen. Daraus ergibt sich der zu verkaufende Anteil von maximal 50 Prozent.
Ein unabhängiger Gutachter ermittelt den Verkehrswert. Diese Zahl ist die Basis für alles Weitere.
Der Anbieter nennt Auszahlungsbetrag, Nutzungsentgelt und die Konditionen für einen späteren Verkauf.
Sie prüfen den Entwurf, idealerweise mit einem unabhängigen Fachanwalt. Hier stehen die Klauseln, die über 15 Jahre wirken.
Kaufvertrag und Nießbrauch werden notariell beurkundet und ins Grundbuch eingetragen.
Der Betrag wird nach Eintragung überwiesen. Ab diesem Monat läuft das Nutzungsentgelt.
Lassen Sie den Verkehrswert vor dem ersten Anbietergespräch unabhängig ermitteln. Wer die eigene Zahl kennt, verhandelt aus einer anderen Position und erkennt sofort, wenn ein Angebot zu niedrig ansetzt.
3. Welche Voraussetzungen gelten für den Teilverkauf vom Haus?
Sie brauchen eine Immobilie mit einem Verkehrswert von mindestens rund 200.000 Euro, weil die meisten Anbieter erst ab 100.000 Euro Auszahlung starten und maximal 50 Prozent ankaufen. Ein Teilverkauf ist bei Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte und Eigentumswohnung möglich. Vermietete Objekte akzeptieren nur einzelne Anbieter.
Welcher Mindestwert und welches Alter sind nötig?
- Verkehrswert: in der Regel ab 200.000 Euro
- Mindestauszahlung: meist 100.000 Euro
- Maximaler Anteil: 50 Prozent
- Alter: anbieterabhängig, häufig ab 55 oder 60 Jahren. Einzelne Anbieter verzichten auf eine Altersgrenze
Ist ein Teilverkauf trotz Grundschuld oder laufendem Kredit möglich?
Ja, solange die Restschuld deutlich unter dem Auszahlungsbetrag liegt. Der Grund ist die Rangfolge im Grundbuch: Das Nießbrauchrecht muss an erster Stelle stehen, damit Ihr Wohnrecht auch bei einer Zwangsversteigerung Bestand hat. Eine bestehende Grundschuld wird deshalb in der Regel aus der Auszahlung abgelöst.
Bei 100.000 Euro Auszahlung und 40.000 Euro Restschuld bleiben Ihnen 60.000 Euro. Das Nutzungsentgelt wird dabei meist auf den vollen Auszahlungsbetrag berechnet, nicht auf den Rest. Diesen Punkt sollten Sie im Angebot ausdrücklich nachfragen.
4. Welche Kosten fallen beim Teilverkauf an?
Beim Teilverkauf entstehen vier Kostenblöcke: das laufende Nutzungsentgelt, das Durchführungsentgelt beim späteren Verkauf, die Wertsicherungsklausel und alle Kosten rund um die Immobilie, die vollständig bei Ihnen bleiben. Nur der erste Block ist im Angebot sofort sichtbar. Die anderen drei wirken erst Jahre später.
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Kostenart |
Wann fällig |
Typische Höhe |
Wer trägt sie |
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Nutzungsentgelt |
monatlich, ab Auszahlung |
ab 4,99 % p. a. des Auszahlungsbetrags |
Sie |
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Wertgutachten |
einmalig, vor Vertrag |
meist vom Anbieter übernommen |
Anbieter |
|
Notar und Grundbuch |
einmalig, bei Beurkundung |
anbieterabhängig, oft geteilt |
beide |
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Instandhaltung und Reparaturen |
laufend |
100 %, auch für den verkauften Anteil |
Sie |
|
Grundsteuer und Versicherung |
laufend |
100 % |
Sie |
|
Durchführungsentgelt (Verkauf an Dritte) |
bei Gesamtverkauf |
3,3 bis 5,5 % zzgl. USt. |
Sie |
|
Abwicklungsvergütung (Rückkauf) |
bei Rückkauf |
ca. 3 % zzgl. USt. |
Sie |
|
Wertsicherungsklausel |
bei Gesamtverkauf |
Mindestverkaufswert häufig 117 % |
Sie |
Wie hoch ist das Nutzungsentgelt beim Teilverkauf?
Das Nutzungsentgelt beginnt bei den meisten Anbietern bei 4,99 Prozent des Auszahlungsbetrags pro Jahr und wird in der Regel für zehn Jahre festgeschrieben. Bei 100.000 Euro Auszahlung sind das 4.990 Euro im Jahr oder 415,83 Euro im Monat. Nach Ablauf der Festschreibung wird der Satz neu verhandelt, oft gekoppelt an die Umlaufrendite von Bundesanleihen.
Ordnen Sie diesen Satz ein: Die ortsübliche Mietrendite liegt in deutschen Großstädten bei etwa 3 Prozent. Für 100.000 Euro Immobilienwert entspricht das rund 250 Euro Kaltmiete im Monat. Sie zahlen für denselben Wohnraum also deutlich mehr, als Sie am freien Markt zahlen würden.
Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass für die Werbung mit „ab 4,99 Prozent" keine Verbraucherschutzvorschriften gelten, wie sie bei Kreditzinsen selbstverständlich sind. Ein direkter Vergleich mit Kredit und Miete ist deshalb Ihre wichtigste Prüfung. Quelle: Verbraucherzentrale, Teilverkauf der eigenen Immobilie.
Was kostet der spätere Gesamtverkauf?
Wenn die Immobilie später vollständig verkauft wird, berechnen Anbieter ein Durchführungsentgelt von 3,3 bis 5,5 Prozent zuzüglich Umsatzsteuer. Bei einem Verkaufspreis von 670.000 Euro sind das je nach Anbieter zwischen 22.000 und 44.000 Euro. Dieses Entgelt fällt zusätzlich zu einer eventuellen Maklercourtage an.
Was bedeutet die Wertsicherungsklausel für Sie?
Die Wertsicherungsklausel garantiert dem Anbieter einen Mindesterlös, unabhängig von der tatsächlichen Wertentwicklung. Üblich ist ein Mindestverkaufswert von 117 Prozent, das entspricht einem garantierten Aufschlag von 17 Prozent auf den ursprünglichen Kaufpreis seines Anteils. Fällt der Immobilienwert, trägt diesen Verlust vollständig Ihr Anteil.
Welche laufenden Kosten bleiben bei Ihnen?
Alle. Instandhaltung, Reparaturen, neue Heizung, Dachsanierung, Grundsteuer und Gebäudeversicherung tragen Sie zu 100 Prozent, auch für den Anteil, der Ihnen nicht mehr gehört. Der Anbieter beteiligt sich an keinem dieser Posten, profitiert bei einem späteren Verkauf aber anteilig von der Wertsteigerung, die Ihre Investitionen erzeugt haben.
5. Was kostet ein Teilverkauf über 15 Jahre?
In unserem Beispiel kostet der Teilverkauf zwischen 120.000 und 153.000 Euro für 100.000 Euro sofort verfügbares Kapital. Die genaue Höhe hängt weniger von Ihrer Entscheidung ab als von der Preisentwicklung am Immobilienmarkt. Deshalb rechnen wir drei Szenarien.
Annahmen für alle drei Szenarien: Verkehrswert heute 500.000 Euro · verkaufter Anteil 20 Prozent · Auszahlung 100.000 Euro · Nutzungsentgelt 4,99 Prozent p. a. (415,83 Euro monatlich, über die volle Laufzeit konstant) · Laufzeit 15 Jahre · anschließend Gesamtverkauf · Durchführungsentgelt 5,5 Prozent zzgl. 19 Prozent Umsatzsteuer · Wertsicherung: Mindestverkaufswert 117 Prozent.
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Szenario 1 |
Szenario 2 |
Szenario 3 |
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Immobilienwert nach 15 Jahren |
672.934 € |
500.000 € |
430.029 € |
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Auszahlung an den Anbieter |
134.587 € |
117.000 € |
117.000 € |
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Durchführungsentgelt |
44.044 € |
32.725 € |
28.145 € |
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Nutzungsentgelt über 15 Jahre |
74.850 € |
74.850 € |
74.850 € |
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Ihr Ergebnis mit Teilverkauf |
519.454 € |
375.425 € |
310.034 € |
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Ihr Ergebnis ohne Teilverkauf |
672.934 € |
500.000 € |
430.029 € |
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Differenz |
−153.480 € |
−124.575 € |
−119.995 € |
Der Wert wächst auf 672.934 Euro. Sie erhalten am Ende 519.454 Euro und damit rechnerisch 153.480 Euro weniger als bei einem Verkauf ohne Teilverkauf. Diese Summe setzt sich zusammen aus 74.850 Euro Nutzungsentgelt, 44.044 Euro Durchführungsentgelt und 34.587 Euro entgangener Wertsteigerung auf den verkauften Anteil.
Der Anbieter erhält 117.000 Euro statt der anteiligen 100.000 Euro, weil die Wertsicherungsklausel greift.
Ihr Nachteil beträgt 124.575 Euro. Ohne Wertsteigerung fehlt die Kompensation, mit der das Modell üblicherweise beworben wird.
Der Wert sinkt auf 430.029 Euro. Der Anteil des Anbieters wäre rechnerisch nur noch 86.006 Euro wert. Durch die Wertsicherung erhält er trotzdem 117.000 Euro. Den Wertverlust tragen damit praktisch allein Sie.
Ihr Nachteil liegt in diesem Szenario bei 119.995 Euro.
Laut Deutscher Bundesbank lag der Effektivzinssatz für Wohnungsbaukredite an private Haushalte mit einer Zinsbindung von über zehn Jahren im Juni 2026 bei 3,98 Prozent. Ein endfälliges Darlehen über 100.000 Euro kostet damit in 15 Jahren 59.700 Euro Zinsen. Im Szenario 1 blieben Ihnen 613.234 Euro statt 519.454 Euro und damit rund 94.000 Euro mehr. Ein Kredit setzt allerdings ausreichendes Einkommen und die Zustimmung der Bank voraus, und genau daran scheitert der Weg für viele Menschen im Ruhestand.
Wie realistisch eine Wertsteigerung von 2 Prozent ist, prüfen Sie am besten an offiziellen Daten. Das Statistische Bundesamt (Destatis) veröffentlicht mit dem Häuserpreisindex quartalsweise die tatsächliche Preisentwicklung für Wohnimmobilien in Deutschland, differenziert nach Städten und ländlichen Kreisen.
6. Welche Vorteile und Nachteile hat der Teilverkauf vom Haus?
Der Teilverkauf verschafft schnell Liquidität ohne Auszug und ohne Bonitätsprüfung. Dafür ist er deutlich teurer als die meisten Alternativen und verlagert das Wertrisiko fast vollständig auf Sie. Die folgende Gegenüberstellung fasst beide Seiten zusammen.
- Sofortige Auszahlung ohne Einkommensnachweis und ohne Altersgrenze bei der Kreditvergabe
- Lebenslanges Wohnrecht, im Grundbuch an erster Rangstelle abgesichert
- Volle Entscheidungsfreiheit über Umbau, Sanierung und Vermietung
- Beteiligung an der Wertsteigerung des nicht verkauften Anteils
- Der verbliebene Anteil bleibt vererbbar
- Das Nutzungsentgelt liegt deutlich über der ortsüblichen Mietrendite und über aktuellen Kreditzinsen
- Instandhaltung, Grundsteuer und Versicherung tragen Sie zu 100 Prozent, auch für den fremden Anteil
- Beim Gesamtverkauf fallen 3,3 bis 5,5 Prozent Durchführungsentgelt zusätzlich an
- Die Wertsicherungsklausel garantiert dem Anbieter einen Mindesterlös, unabhängig vom Marktverlauf
- Ein Rückkauf des Anteils ist möglich, kostet aber ein Vielfaches der ursprünglichen Auszahlung
- Bei Insolvenz des Teilkäufers kann der Anteil an einen unbekannten Dritten fallen. Ihr Nießbrauch bleibt bestehen, die Zusammenarbeit ändert sich
- Nach zehn Jahren wird das Nutzungsentgelt neu festgelegt und kann steigen
7. Für wen lohnt sich ein Teilverkauf und für wen nicht?
Der Teilverkauf lohnt sich für Eigentümer, die einen konkreten Kapitalbedarf haben, unbedingt wohnen bleiben wollen und keinen Kredit mehr bekommen. Für alle anderen gibt es in der Regel günstigere Wege.
- Nicht sinnvoll, wenn: Sie noch kreditfähig sind und deshalb zuerst ein Darlehen prüfen sollten. Wenn Sie ohnehin über einen Umzug nachdenken, ist der vollständige Verkauf fast immer wirtschaftlicher. Wenn die Immobilie größeren Sanierungsstau hat, tragen Sie die Kosten allein, während der Anbieter an der Wertsteigerung mitverdient. Und wenn Sie das Geld nur als Reserve halten möchten, zahlen Sie rund 5 Prozent pro Jahr für Kapital, das ungenutzt bleibt.
- Sinnvoll, wenn: Sie eine klar bezifferte Summe für einen konkreten Zweck benötigen: barrierefreier Umbau, Pflegekosten, Ablösung teurer Schulden. Wenn die Immobilie lastenfrei ist, Sie emotional stark an ihr hängen und Ihre Erben eingebunden und einverstanden sind.
8. Was passiert bei Pflegebedarf, Scheidung oder im Erbfall?
Diese drei Fälle entscheiden häufiger über den Erfolg eines Teilverkaufs als die Wertentwicklung, und sie stehen selten im Prospekt. Klären Sie alle drei vor der Unterschrift.
Was gilt bei Pflegebedarf oder Umzug ins Heim?
Der Nießbrauch erlischt nicht, wenn Sie ausziehen. Sie dürfen die Immobilie dann vermieten und die Mieteinnahmen behalten. Das Nutzungsentgelt läuft allerdings weiter. Prüfen Sie deshalb im Vertrag, ob Sie den Nießbrauch gegen Ausgleichszahlung ablösen können und ob eine Vermietung ausdrücklich erlaubt ist.
Was passiert bei Scheidung oder Trennung?
Gehört die Immobilie beiden Partnern, müssen beide dem Teilverkauf zustimmen und beide haften für das Nutzungsentgelt. Als Lösung für eine Trennung ist der Teilverkauf meist ungeeignet, weil er die gemeinsame Bindung an das Objekt verlängert statt sie zu beenden. Der Verkauf des Hausanteils an den Partner oder ein vollständiger Verkauf lösen die Situation sauberer. Welche Wege es gibt und was sie kosten, lesen Sie ausführlich unter Scheidung mit Haus.
Was erben die Kinder?
Ihre Erben erhalten den nicht verkauften Anteil, im Beispiel 80 Prozent. Der Nießbrauch erlischt mit dem Tod des Berechtigten und geht nicht auf die Erben über. Diese haben dann meist die Wahl zwischen Rückkauf des Anbieteranteils und gemeinsamem Verkauf. Beide Wege lösen Entgelte aus.
Deshalb gehört die Familie früh an den Tisch, besonders dann, wenn mehrere Kinder erben und eine Erbengemeinschaft entsteht. Was beim Erbe einer Immobilie sonst noch zu beachten ist, lesen Sie unter Haus erben.
9. Welche Steuern fallen beim Teilverkauf einer Immobilie an?
Für selbstgenutzte Immobilien fällt in aller Regel keine Steuer an. Steuerlich relevant wird der Teilverkauf vor allem bei vermieteten Objekten und bei einem Verkauf innerhalb der Zehnjahresfrist.
Wann greift die Spekulationssteuer?
Nach § 23 EStG ist ein Verkauf steuerpflichtig, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung weniger als zehn Jahre liegen. Ausgenommen sind Immobilien, die im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorangegangenen Jahren selbst bewohnt wurden. Wer sein Haus seit Jahrzehnten selbst nutzt, ist damit nicht betroffen. Details lesen Sie unter Spekulationssteuer bei Immobilien.
Wer zahlt Grunderwerbsteuer und Grundsteuer?
Die Grunderwerbsteuer auf den verkauften Anteil zahlt der Käufer, also der Anbieter. Sie liegt je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent. Die laufende Grundsteuer bleibt vollständig bei Ihnen, obwohl Ihnen nur noch ein Teil der Immobilie gehört.
10. Welche Alternativen zum Teilverkauf gibt es?
Fünf Wege führen zu Kapital aus der eigenen Immobilie, und vier davon sind in den meisten Fällen günstiger als der Teilverkauf. Die Tabelle zeigt die Unterschiede auf einen Blick.
|
Modell |
Auszahlung |
Wohnen bleiben |
Laufende Zahlung |
Anteil an Wertsteigerung |
|
Teilverkauf |
Einmalbetrag für max. 50 %
|
ja, per Nießbrauch |
Nutzungsentgelt ab 4,99 % p. a. |
anteilig |
|
Leibrente |
monatliche Rente, oft plus Einmalzahlung |
ja |
keine |
nein |
|
Umkehrhypothek |
Rente oder Einmalbetrag als Darlehen |
ja |
Zinsen, meist am Ende fällig |
ja |
|
Rückmietverkauf |
voller Kaufpreis |
ja, zur Miete |
Miete |
nein |
|
Immobilienkredit |
Darlehenssumme |
ja |
Zins und Tilgung |
ja, vollständig |
|
Klassischer Verkauf |
voller Marktpreis |
nein |
keine |
nein |
Bei der Leibrente verkaufen Sie die gesamte Immobilie und erhalten eine lebenslange Rente. Der Kaufpreis liegt wegen des Wohnrechts unter dem Marktwert, dafür entfallen alle laufenden Zahlungen an den Käufer.
Die Umkehrhypothek ist ein Darlehen, das erst beim Verkauf oder im Erbfall zurückgezahlt wird. Sie bleiben vollständig Eigentümer und behalten die gesamte Wertsteigerung.
Beim Rückmietverkauf verkaufen Sie zum vollen Preis und mieten die Immobilie zurück. Die Miete ist meist niedriger als das Nutzungsentgelt beim Teilverkauf. Dafür geben Sie das Eigentum vollständig ab.
Der klassische Verkauf bringt den höchsten Erlös. In Kombination mit dem Kauf einer kleineren, barrierefreien Wohnung ist er für viele Eigentümer die wirtschaftlich beste Lösung. Einen Überblick über alle Wege finden Sie unter Haus verkaufen und wohnen bleiben.
11. Was sollten Sie vor dem Notartermin prüfen?
Zehn Punkte entscheiden darüber, ob ein Teilverkaufsvertrag fair ist. Gehen Sie diese Liste mit einem unabhängigen Fachanwalt durch, nicht mit dem Berater des Anbieters.
- Steht der Nießbrauch an erster Rangstelle im Grundbuch?
- Auf welchen Betrag genau wird das Nutzungsentgelt berechnet: Auszahlung oder Anteilswert?
- Wie lange ist der Satz festgeschrieben und woran ist die spätere Anpassung gekoppelt?
- Gibt es eine Obergrenze für die Erhöhung nach Ablauf der Festschreibung?
- Wie hoch ist das Durchführungsentgelt und auf welche Bemessungsgrundlage?
- Wie hoch ist der garantierte Mindesterlös des Anbieters?
- Was passiert bei Insolvenz des Teilkäufers?
- Dürfen Sie die Immobilie vermieten, wenn Sie ausziehen müssen?
- Zu welchen Konditionen können Sie oder Ihre Erben den Anteil zurückkaufen?
- Sind Sanierungspflichten oder Zustimmungsvorbehalte im Vertrag geregelt?
Lassen Sie sich den Vertragsentwurf mindestens 14 Tage vor dem Notartermin aushändigen. Bei Immobiliengeschäften mit Verbrauchern ist eine zweiwöchige Prüffrist gesetzlich vorgesehen. Nutzen Sie sie vollständig.
12. Rechnen Sie beide Wege durch, bevor Sie unterschreiben
Der Teilverkauf verschafft Ihnen Kapital, ohne dass Sie ausziehen müssen, und er ist der teuerste Weg, das zu erreichen. In unserem Rechenbeispiel kostet er über 15 Jahre zwischen 120.000 und 153.000 Euro für 100.000 Euro Liquidität, unabhängig davon, wie sich der Markt entwickelt.
Bevor Sie sich entscheiden, brauchen Sie deshalb zwei Zahlen: den aktuellen Wert Ihrer Immobilie und die Konditionen der Alternativen. Beides bekommen Sie kostenlos und unverbindlich. Erst dann lässt sich beurteilen, ob ein Teilverkauf für Sie der richtige Weg ist.
Sie verkaufen bis zu 50 Prozent Ihrer Immobilie an einen Anbieter und erhalten den Kaufpreis sofort. Ein Nießbrauchrecht im Grundbuch sichert Ihr lebenslanges Wohnrecht. Dafür zahlen Sie ein monatliches Nutzungsentgelt.
Die größten Nachteile sind das hohe Nutzungsentgelt von rund 5 Prozent pro Jahr, die vollständige Instandhaltungspflicht und die Zusatzkosten beim späteren Verkauf. Hinzu kommt die Wertsicherungsklausel, die dem Anbieter auch bei sinkenden Preisen einen Mindesterlös garantiert.
Es beginnt bei den meisten Anbietern bei 4,99 Prozent des Auszahlungsbetrags pro Jahr. Bei 100.000 Euro Auszahlung sind das 415,83 Euro im Monat. Der Satz ist meist für zehn Jahre festgeschrieben.
Ja, wenn die Restschuld deutlich unter dem Auszahlungsbetrag liegt. Sie wird in der Regel direkt aus der Auszahlung abgelöst, damit der Nießbrauch an erster Rangstelle eingetragen werden kann.
Ja, die meisten Verträge sehen ein Rückkaufsrecht vor. Der Rückkauf erfolgt zum dann aktuellen Marktwert des Anteils zuzüglich einer Abwicklungsvergütung von rund 3 Prozent. In der Praxis wird der Rückkauf dadurch deutlich teurer als die ursprüngliche Auszahlung.
Bei durchgehender Eigennutzung nicht. Steuerpflichtig wird der Verkauf nur, wenn zwischen Anschaffung und Teilverkauf weniger als zehn Jahre liegen und die Immobilie nicht selbst bewohnt wurde.
Das hängt vom Anbieter ab. Verbreitet sind Altersgrenzen ab 55 oder 60 Jahren, einzelne Anbieter verzichten darauf. Ein Einkommensnachweis ist in keinem Fall erforderlich.
Ihr Nießbrauchrecht bleibt bestehen, weil es an erster Rangstelle im Grundbuch steht. Der Anteil kann jedoch an einen Dritten übergehen, dessen Verkaufsabsichten Sie nicht kennen. Prüfen Sie deshalb die Bonität des Anbieters vor Vertragsschluss.
Ja. Voraussetzung ist ein Verkehrswert von in der Regel mindestens 200.000 Euro. Bei Wohnungen prüfen Anbieter zusätzlich die Rücklagen und die Beschlusslage der Eigentümergemeinschaft.
Beim Teilverkauf behalten Sie einen Eigentumsanteil und profitieren anteilig von Wertsteigerungen, zahlen aber laufend. Bei der Leibrente entfällt jede laufende Zahlung, dafür geben Sie die Immobilie vollständig ab. Wer Vermögen an die Kinder weitergeben möchte, fährt mit dem Teilverkauf meist besser, wer maximale Planungssicherheit sucht, mit der Leibrente.
