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von Jasmin Löhr | Redakteurin im Bereich Immobilien

Unbedenklichkeitsbescheinigung: Beantragung und Infos für den Immobilienkauf

Kaum ein Dokument wird beim Immobilienkauf so unterschätzt wie die Unbedenklichkeitsbescheinigung – bis sie plötzlich fehlt und der gesamte Verkaufsprozess ins Stocken gerät. Wer den Eigentumsübergang reibungslos gestalten möchte, sollte genau wissen, wie die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung funktioniert und warum sie für Käufer und Verkäufer von Immobilien unverzichtbar ist. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung ist der Nachweis über die gezahlte Grunderwerbsteuer beim Immobilienkauf. Sie ist maßgeblich für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch.
  • Die Unbedenklichkeitsbescheinigung für Immobilien wird beim Finanzamt beantragt. In der Regel übermittelt der Notar die Unterlagen, nicht Käufer oder Verkäufer.
  • Die Dauer der Ausstellung variiert je nach Finanzamt. Käufer sollten daher ausreichend Zeit einplanen, um Verzögerungen zu vermeiden, die den gesamten Immobilienkauf pausieren können.

1. Was ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung?

Unbedenklichkeitsbescheinigung - Grundbuch

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist ein behördlicher Nachweis, der bestätigt, dass aus Sicht des Finanzamts keine offenen steuerlichen Verpflichtungen einem Vorgang entgegenstehen. Beim Immobilienkauf ist sie besonders wichtig, da ohne dieses Dokument keine Eigentumsumschreibung erfolgt. Käufer sollten die Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen, sobald die Grunderwerbsteuer festgesetzt wurde.

Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts basiert auf den Regelungen des Grunderwerbsteuergesetzes. Gemäß § 18 GrEStG meldet der Notar jeden Kaufvertrag an das Finanzamt, nach § 22 GrEStG erfolgt die Grundbucheintragung erst nach Ausstellung der Bescheinigung. Diese wird erteilt, sobald die Grunderwerbsteuer bezahlt, gestundet oder rechtlich als steuerfrei eingestuft ist.

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Im Grunderwerbsteuergesetz ist auch geregelt, dass die Bescheinigung vom Finanzamt schriftlich zu erstellen und nicht elektronisch zu übermitteln ist. Als schnelle E-Mail lässt sich die Unbedenklichkeitsbescheinigung daher nicht beim Finanzamt anfordern. 

2. In welchen Fällen ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nötig?

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung dient als offizieller Nachweis, dass steuerliche Pflichten erfüllt wurden und keine offenen Forderungen bestehen. Besonders beim Immobilienkauf oder beim Erwerb eines Grundstücks spielt sie eine zentrale Rolle, denn das Grundbuchamt nimmt ohne die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts keine Eigentumsumschreibung vor. Für Käufer bedeutet das: Erst wenn Sie die Bescheinigung erhalten haben, kann der Kauf rechtlich vollständig abgewickelt werden.

Anwendungsfälle für eine Unbedenklichkeitsbescheinigung sind:

  • Immobilienkauf / Grundstückserwerb: Beim Kauf einer Immobilie verlangt das Grundbuchamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Grunderwerbsteuer, um sicherzustellen, dass diese vollständig bezahlt oder rechtlich gesichert wurde. Ohne die Bescheinigung kann das Eigentum nicht auf den Käufer übergehen – unabhängig davon, ob der Kaufvertrag bereits beurkundet wurde.
  • Kreditvergabe / Immobilienfinanzierung: Banken prüfen vor Auszahlung des Kaufpreises, ob eine Grundschuld eingetragen werden kann. Da die Grundschuldeintragung erst erfolgt, wenn die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts vorliegt, ist das Dokument für die gesamte Finanzierung essenziell. Käufer sollten die Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen, sobald der Steuerbescheid vorliegt.
  • Bauvorhaben und größere Modernisierungen: Bei bestimmten Bauanträgen oder Nutzungsänderungen kann die Behörde eine Unbedenklichkeitsbescheinigung verlangen, um die finanzielle Zuverlässigkeit des Bauherrn zu prüfen.
  • Erbschaften mit Vermögenswerten im Ausland: Banken oder Treuhänder fordern die Unbedenklichkeitsbescheinigung im Rahmen einer Erbschaft, wenn Vermögenswerte an ausländische Erben ausgezahlt werden sollen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Erbschaftsteuer beglichen wurde.
  • Gewerbliche Fälle der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung: Viele Gewerbeämter – vor allem in risikoreichen Branchen – verlangen bei Gewerbeanmeldung oder Gründung eine Unbedenklichkeitsbescheinigung über die steuerliche Zuverlässigkeit. Sie ist häufig auch Voraussetzung für die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen von Städten, Kommunen oder staatlichen Einrichtungen. Zudem kann sie bei Umfirmierungen oder Eintragungsänderungen im Handelsregister, etwa bei einem neuen Firmennamen, verlangt werden.

Wann ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht nötig?

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist für alltägliche steuerliche Vorgänge, private Kontoeröffnungen, Mietverhältnisse oder Melderegisteränderungen nicht erforderlich. Ebenso entfällt sie bei Immobilien unter Grunderwerbsteuerbefreiung, etwa bei Eigentumsübertragungen zwischen Ehegatten – das Finanzamt bestätigt die Steuerfreiheit im Einzelfall automatisch.

Typische Befreiungsfälle:

  • Reine Privatgeschäfte (Gehaltsabrechnungen, private Darlehen)
  • Schenkungen und Erbschaften unter Verwandten 1. Grades
  • Interne Umstrukturierungen in Familienunternehmen

Bei grenzüberschreitenden Transaktionen kann sie dennoch gefordert werden. Bestehende Bescheinigungen wirken dann oft präventiv. 

Risiken ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung

Ohne steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung für Immobilien blockieren Behörden die Eigentumsumschreibung, Bauvorhaben verzögern sich und Banken zahlen Finanzierungen nicht aus. Dadurch entsteht ein erhebliches finanzielles Risiko für Käufer und Verkäufer. Verträge sind zwar gültig, werden aber praktisch nicht vollzogen – inklusive möglicher Zahlungsausfälle.

Wie lange ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung gültig?

Die Gültigkeitsdauer der Unbedenklichkeitsbescheinigung ist nicht gesetzlich festgelegt, jedoch gilt sie üblicherweise nur für den konkreten Vorgang, für den sie ausgestellt wurde – etwa einen Immobilienkauf. Sobald neue steuerliche Verpflichtungen entstehen, kann das Finanzamt eine erneute Prüfung verlangen, sodass ein aktuelles Dokument erforderlich wird. 

In der Praxis werden Bescheinigungen häufig akzeptiert, wenn sie nicht älter als drei Monate sind. Diese Grenze ist jedoch nicht gesetzlich verankert und hängt vor allem von dem Wert sowie dem Risiko Ihres Vorhabens ab. 

3. Wer stellt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus?

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt fehlende steuerliche Verpflichtungen und ist bei Immobilienkauf, Gewerbeanmeldung oder Ausschreibungen oft erforderlich. Damit Käufer und Verkäufer rechtssicher handeln können, ist es wichtig zu wissen, welche Stelle in welchem Fall zuständig ist. Grundsätzlich gilt: Wer die Bescheinigung ausstellt, hängt immer vom jeweiligen Anlass ab. Die Wahl der richtigen Behörde ist dabei entscheidend, um Verzögerungen zu vermeiden.

  • Finanzamt: Bei steuerlichen Vorgängen. Für den Immobilienkauf bestätigt das Finanzamt die gezahlte Grunderwerbsteuer.
  • Krankenkassen: Bei Sozialversicherungsbeiträgen, v.a. für Genehmigungen oder Ausschreibungen von Unternehmen.
  • Berufsgenossenschaften: Für Unfallversicherung und Arbeitsschutz, z.B. BGW beim Gesundheitsdienst.
  • Gewerbeämter: In risikoreichen Branchen zum Nachweis steuerlicher Zuverlässigkeit.
  • IHK / HWK: Bei Konzessionen, Gründungen oder Umstrukturierungen. 

4. Welche Voraussetzungen sind für die Unbedenklichkeitsbescheinigung zu erfüllen?

Beim Immobilienkauf ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung ein entscheidender Nachweis, denn ohne sie nimmt das Grundbuchamt keine Umschreibung des Eigentums vor. Das Finanzamt bestätigt damit, dass der Käufer seine steuerlichen Pflichten erfüllt hat – insbesondere die Zahlung der Grunderwerbsteuer. Um Verzögerungen beim Kauf eines Grundstücks oder einer anderen Immobilie zu vermeiden, sollten Sie alle Voraussetzungen frühzeitig prüfen und die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung rechtzeitig beantragen.

Voraussetzungen für die Unbedenklichkeitsbescheinigung beim Immobilienkauf:

  • Prüfung einer möglichen Steuerbefreiung
  • Zahlung der Grunderwerbsteuer
  • Keine offenen Steuerschulden
  • Vollständig übermittelter Kaufvertrag
  • Erfasste wirtschaftliche Beteiligung
  • Angabe einer korrekten Anschrift und Steuer-ID
  • Nachweis der Zahlungsmodalitäten
  • Kein anhängiges Steuerstrafverfahren
  • Übergang aller nötigen Informationen aus dem Grundbuchamt (teils automatisiert)

5. Wie können Käufer die Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen?

Beim Immobilienkauf gibt es einen klar strukturierten Prozess, der unbedingt eingehalten werden muss, damit die Unbedenklichkeitsbescheinigung rechtzeitig vorliegt. Ohne dieses Dokument des Finanzamts kann das Grundbuchamt weder ein Grundstück noch ein Haus oder eine Wohnung auf den Käufer umschreiben. Wird die Bescheinigung verspätet oder fehlerhaft beantragt, verzögert sich die gesamte Eigentumsübertragung – und damit häufig auch die Kaufpreiszahlung. Daher ist es wichtig, den Ablauf zu kennen und alle Schritte zügig einzuleiten.

Schritt für Schritt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen:

Schritt 1: Notarieller Kaufvertrag

Zunächst wird der Kaufvertrag notariell beurkundet. Ab diesem Zeitpunkt beginnt der Prozess zur steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung.

Schritt 2: Übermittlung an das Finanzamt durch den Notar

Der Notar sendet den Vertrag gemeinsam mit der Veräußerungsanzeige an das für die Bescheinigung zuständige Finanzamt. Käufer müssen die Bescheinigung in der Regel nicht selbst beantragen – der Notar übernimmt die Einleitung des Verfahrens.

Was ist eine Veräußerungsanzeige beim Grundstückskauf?

Die Veräußerungsanzeige informiert das Finanzamt über den Grundstückskauf und dient als Grundlage für die Berechnung der Grunderwerbsteuer. Sie muss innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss des Kaufvertrags durch den beurkundenden Notar gestellt werden. Dafür stellt das zuständige Finanzamt ein vorgeschriebenes Formular zur Verfügung. 

Schritt 3: Erhalt des Grunderwerbsteuerbescheids

Nach Prüfung erhält der Käufer den Bescheid über die zu zahlende Grunderwerbsteuer. Hier beginnt der Handlungsbedarf des Käufers, denn erst mit Zahlung der Grunderwerbsteuer kann das Finanzamt hinsichtlich der Bescheinigung aktiv werden.

Schritt 4: Zahlung der Grunderwerbsteuer

Die Zahlung der Grunderwerbsteuer wird vom Käufer veranlasst, um die Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen zu lassen. Ohne Zahlung erfolgt keine Freigabe für die Grundbucheintragung.

Schritt 5: Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung

Nach Zahlung oder bestätigter Steuerfreiheit erstellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung für den Immobilienkauf und übermittelt diese an den Notar oder direkt an das Grundbuchamt.

Schritt 6: Eintragung ins Grundbuch

Mit dem Nachweis wird der Käufer bürgerlich-rechtlicher Eigentümer von Grundstück, Haus oder Eigentumswohnung. Der Immobilienkauf ist abgeschlossen. 

Wie lange dauert die Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung?

Die Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung kann eine Dauer zwischen wenigen Tagen und mehreren Wochen haben – je nach Finanzamt. Ausschlaggebend sind die regionale Auslastung, vollständige Unterlagen und der rechtzeitige Zahlungseingang der Grunderwerbsteuer. Käufer sollten beachten, dass die Bearbeitungszeit nicht erst mit der Zahlung beginnt, sondern bereits mit Eingang der Unterlagen des Notars beim Finanzamt.

Kann man die Beantragung der Unbedenklichkeitsbescheinigung beschleunigen?

Eine echte Beschleunigung ist nur begrenzt möglich, da die Finanzämter gesetzlich vorgeschriebene Prüfschritte einhalten müssen. Dennoch können Sie einige Verzögerungen vermeiden: Zahlen Sie die Grunderwerbsteuer sofort nach Erhalt des Bescheids, nutzen Sie möglicherweise Online-Bezahlwege und achten Sie auf korrekte Käuferdaten. In seltenen Fällen akzeptiert das Grundbuchamt einen bankbestätigten Zahlungsnachweis, um die Dauer der Unbedenklichkeitsbescheinigung minimal zu verkürzen. Die größte Zeitersparnis erzielen Sie jedoch durch eine frühzeitige Steuerzahlung und vollständige Unterlagen – den Rest übernimmt der Notar. 

6. Was kostet die Unbedenklichkeitsbescheinigung?

Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt kostet zwischen 5 und 15 Euro. Die Höhe der Gebühren hängt vom jeweiligen Amt bzw. den regionalen Vorgaben ab. In den meisten Verkaufsfällen ist jedoch ein Notar beteiligt, der für die Vertragsabwicklung zuständig ist und die Antragstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung übernimmt. Sie sollten also zusätzlich mit Notarkosten kalkulieren, die sich für den gesamten Immobilienkauf auf 1,0 bis 1,5 % des Kaufpreises belaufen. Sowohl die Kosten der Unbedenklichkeitsbescheinigung als auch die Notargebühren gehören zu den Nebenkosten beim Hauskauf, welche abhängig vom Standort rund 10 % des Kaufpreises oder mehr betragen können. 

immoverkauf24 Hinweis

Käufer sollten sich vor dem Immobilienkauf über die anfallenden Nebenkosten informieren. Da allein die Grunderwerbsteuer je nach Bundesland bei bis zu 6,5 % Prozent liegt und noch weitere Gebühren hinzukommen, sollte auch dieser Kostenfaktor einkalkuliert werden, vor allem für Ihre Immobilienfinanzierung

7. Was müssen Verkäufer über die Unbedenklichkeitsbescheinigung wissen?

Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen, spielt die Unbedenklichkeitsbescheinigung zwar vorrangig für den Käufer eine Rolle – dennoch sollten Sie als Verkäufer genau wissen, warum dieses Dokument entscheidend ist und wie Sie selbst aktiv zu einem reibungslosen Ablauf beitragen können. Denn ohne die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung kann der Eigentumsübergang im Grundbuch nicht final abgeschlossen werden. Wer den Prozess versteht, verhindert Verzögerungen und sorgt für einen sauberen, professionellen Ablauf bei der Unbedenklichkeitsbescheinigung und beim Immobilienverkauf im Allgemeinen.

Was Verkäufer über die Unbedenklichkeitsbescheinigung wissen müssen:

  • Ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung keine Kaufpreisabsicherung: Viele Notare zahlen den Kaufpreis erst aus, wenn die rechtliche Abwicklung glattläuft. Egal ob Notaranderkonto oder Direktzahlung: Der Prozess steht still, solange die Unbedenklichkeitsbescheinigung fehlt.
  • Gute Vorbereitung beschleunigt den Ablauf: Stellen Sie alle relevanten Unterlagen für den Notartermin vollständig bereit. Ein sauber formulierter Kaufvertrag hilft dem Käufer, die Grunderwerbsteuer zeitnah zu bezahlen – die Voraussetzung dafür, dass das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt.
  • Transparenz schafft Vertrauen beim Käufer: Informieren Sie den Käufer frühzeitig darüber, dass er die Grunderwerbsteuer schnell begleichen sollte. Das zeigt Professionalität, verhindert Missverständnisse über die Zuständigkeiten und kann die Dauer Unbedenklichkeitsbescheinigung verkürzen.
  • Auch Verkäufer sollten den Bearbeitungsstand im Blick behalten: Ein kurzer Austausch mit dem Käufer oder dem Notariat hilft, Verzögerungen und eventuellen Handlungsbedarf früh zu erkennen. Gerade wenn Sie einen verbindlichen Übergabetermin planen, sorgt dieser Überblick für mehr Sicherheit.
  • Wichtig für Vermieter, die verkaufen: Wenn Sie eine vermietete Immobilie verkaufen, sollten Sie zusätzliche Unterlagen bereithalten (z.B. Mietverträge oder Nebenkostenabrechnungen). Das hat keinen direkten Einfluss auf die Unbedenklichkeitsbescheinigung, beschleunigt aber den gesamten Verkaufsprozess – und damit auch den Zeitpunkt, an dem das Finanzamt tätig werden kann. 

Bei Problemen unterstützen Notar und Finanzamt

Sollte es Verzögerungen geben (z.B. weil der Käufer Unterlagen nicht einreicht oder die Steuer noch nicht beglichen wurde), können Sie über das Notariat nachhaken. Das ist oft wirksamer als direkte Rückfragen beim Finanzamt. 

8. Welche Probleme können bei der Unbedenklichkeitsbescheinigung auftreten?

Wenn beim Immobilienkauf oder -verkauf einer Immobilie die Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht rechtzeitig vorliegt, kann das den gesamten Ablauf verzögern – vom Grundbucheintrag bis zur Kaufpreiszahlung. Da die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung zwingend nachweist, dass die Grunderwerbsteuer vollständig bezahlt wurde, ist sie ein zentraler Baustein jedes Immobiliengeschäfts. Umso wichtiger ist es, typische Schwierigkeiten zu kennen und rechtzeitig gegenzusteuern. Nachfolgend finden Sie die häufigsten Probleme rund um die Unbedenklichkeitsbescheinigung beim Finanzamt sowie praxiserprobte Lösungen

Problem Lösung

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung verzögert sich 

Verzögerungen entstehen oft, weil die Grunderwerbsteuer noch nicht vollständig eingegangen ist oder das Finanzamt eine hohe Auslastung hat. Für Käufer kann eine vorläufige Bankbestätigung über die Zahlung der Grunderwerbsteuer helfen, damit der Prozess weiterläuft. 

Als Verkäufer sollten Sie den zeitlichen Rahmen im Auge behalten und ggf. das Notariat bitten, den Bearbeitungsstand zu prüfen. 

Das Finanzamt meldet sich nicht 

Bleibt die Rückmeldung des Finanzamts aus, hilft eine strukturierte Nachfass-Strategie: Zunächst sollte der Käufer telefonisch oder schriftlich nachhaken, anschließend kann das Notariat unterstützen. Wichtig ist eine klare Dokumentation aller Kontaktversuche, um Missverständnisse zu vermeiden und die Dauer realistisch einschätzen zu können. 

Offene Steuerschulden verhindern die Erteilung der Bescheinigung 

Liegen beim Käufer offene Steuern oder Fehleingaben vor, stellt das Finanzamt die Bescheinigung nicht aus. Eine Ratenzahlung oder Aussetzung der Vollziehung kann unter Umständen möglich sein – das entscheidet jedoch immer das Finanzamt im Einzelfall. Verkäufer sollten frühzeitig mit dem Käufer sprechen, um Zahlungsprobleme auszuschließen. 

Falsche Angaben zu Haus, Wohnung oder zum Grundstück 

Unstimmigkeiten im Kaufvertrag (z.B. Flurstücknummern, Quadratmeterangaben oder Käuferdaten) können die Ausstellung verzögern oder sogar verhindern. Eine sorgfältige Kontrolle vor der Beurkundung hilft, diese Fehler zu vermeiden. 

Kaufpreiszahlung steht still, weil die Bescheinigung fehlt 

Manche Notare oder Banken veranlassen erst dann weitere Schritte, wenn die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegt. Das verlängert die Dauer des gesamten Ablaufs. Ein enger Austausch zwischen Käufer, Verkäufer und Notariat verhindert hier unnötige Wartezeiten. 

Bearbeitungsstau beim Finanzamt aufgrund hoher Fallzahlen 

Besonders zum Jahresende oder bei regional hoher Nachfrage kann es zu längeren Wartezeiten kommen. Käufer sollten daher die Grunderwerbsteuer schnellstmöglich begleichen, um überhaupt in die Bearbeitung zu gelangen. 

Sonderfälle beim Immobilienkauf 

Bei Erbbaurechten, Teilung eines Grundstücks oder gewerblichen Immobilienkäufen kann das Finanzamt zusätzliche Unterlagen anfordern. Je komplexer der Fall, desto wichtiger ist es, die Dokumente vollständig und korrekt einzureichen. 

Wer diese Risiken kennt, reduziert Verzögerungen und sorgt dafür, dass die Unbedenklichkeitsbescheinigung zügig ausgestellt wird. So bleibt der Kauf oder Verkauf Ihrer Immobilie rechtssicher und verläuft planbar – unabhängig davon, wie anspruchsvoll der Einzelfall ist. 

9. Was passiert, wenn die Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht erteilt wird?

Wird die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht erteilt, gerät der gesamte Immobilienkauf ins Stocken, weil der Käufer ohne dieses Dokument nicht als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen werden kann. Der Verkauf bleibt rechtlich unvollständig, der Kaufpreis fließt häufig später und der Verkäufer trägt länger das wirtschaftliche Risiko der Immobilie. 

Aber können Käufer die Bescheinigung trotz offener Steuerschulden erhalten? Die Unbedenklichkeitsbescheinigung bezieht sich ausschließlich auf die Grunderwerbsteuer – andere offene Steuern wie Einkommensteuer oder Gewerbesteuer stehen der Ausstellung nicht entgegen. Sobald die Grunderwerbsteuer vollständig eingegangen ist, muss das Finanzamt die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung also erteilen.  

immoverkauf24 Tipp

Die Auflassungsvormerkung, d.h. die Vormerkung im Grundbuch über die rechtliche Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer, ist nicht von der Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung abhängig. So bleibt das Grundgeschäft im Grundbuch abgesichert, während Käufer und Finanzamt verbleibende Punkte klären. 

10. Fazit: Unbedenklichkeitsbescheinigung beim Immobilienkauf nicht unterschätzen

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung zeigt, wie stark ein reibungsloser Immobilienkauf von klaren Prozessen und guter Abstimmung abhängt. Für Käufer und Verkäufer lohnt es sich gleichermaßen, die Bescheinigung nicht als reine Formalie zu betrachten, sondern als entscheidenden Schritt, um Zahlungssicherheit und einen zügigen Eigentumsübergang zu gewährleisten. Halten Sie daher frühzeitig Rücksprache mit dem Notariat, ob alle Unterlagen korrekt übermittelt wurden und ob das Finanzamt bereits mit der Prüfung begonnen hat. 

Kleine proaktive Schritte sparen oft Tage – manchmal Wochen – bei der Abwicklung. Gerade bei vermieteten Immobilien schützt eine schnelle Ausstellung vor Leerstandsrisiken und verzögerten Kaufpreisflüssen. Damit wird die Unbedenklichkeitsbescheinigung zum unterschätzten Erfolgsfaktor jeder Immobilien­transaktion. 

Die wichtigsten Fragen & Antworten zur Unbedenklichkeitsbescheinigung
Was ist eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung?

Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt, dass alle relevanten Steuern, insbesondere die Grunderwerbsteuer beim Immobilienkauf, beglichen wurden. Sie dient als Nachweis gegenüber Behörden, Notaren und Banken und ist Voraussetzung für die Grundbucheintragung des neuen Eigentümers. 

Wo bekommt man eine Unbedenklichkeitsbescheinigung?

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird vom zuständigen Finanzamt ausgestellt, das für das betreffende Grundstück oder die Immobilie zuständig ist. In der Praxis leitet meist der Notar die Unterlagen weiter, sodass Käufer und Verkäufer die Beantragung nicht selbstständig vornehmen müssen. 

Wann braucht man eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt?

Sie wird insbesondere beim Immobilien- oder Grundstückskauf benötigt, bevor das Grundbuchamt den Eigentumswechsel vollzieht. Ohne Bescheinigung erfolgt keine Eintragung, und der Käufer kann die Immobilie rechtlich nicht erwerben, auch wenn der Kaufvertrag bereits notariell beurkundet ist. 

Was kann eine Unbedenklichkeitsbescheinigung kosten?

In der Regel entstehen für die Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung Kosten von 5 bis 20 Euro. Seltener werden keine gesonderten Gebühren erhoben, da sie im Zusammenhang mit der Grunderwerbsteuer erfolgen. Kosten können außerdem indirekt durch Notar- oder Bearbeitungsgebühren entstehen, die im Rahmen des Immobilienkaufs anfallen. 

Warum ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung im Erbfall nötig?

Im Erbfall stellt die Unbedenklichkeitsbescheinigung sicher, dass alle fälligen Steuern, insbesondere die Erbschaftsteuer und gegebenenfalls Grunderwerbsteuer, beglichen sind, bevor Vermögenswerte ausgezahlt oder Eigentumsübertragungen vorgenommen werden. Banken und Treuhänder verlangen diese Bescheinigung als Nachweis der steuerlichen Ordnungsmäßigkeit. 

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