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von Ilka Fronia | Expertin für Immobilienfinanzierung

Fälligkeit bei Immobilienkauf und Darlehen

Verkaufspreis

Im Zusammenhang mit dem Kauf und Verkauf von Immobilien ist die Fälligkeit ein wichtiges Stichwort. Auch bei der Baufinanzierung spielt sie eine große Rolle.

1. Fälligkeit des Kaufpreises

Beim Immobilienkauf und Immobilienverkauf enthält der notarielle Kaufvertrag die Informationen dazu, wann der Kaufpreis der Immobilie fällig wird. Dies ist dann der Fall, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Alle etwaigen erforderlichen Genehmigungen liegen vor (z.B. die Zustimmung der Stadt bei einem Sanierungsvermerk, Zustimmung des Vormundschaftsgerichts bei einem nicht geschäftsfähigen Eigentümer, eine Verwalterzustimmung beim Wohnungsverkauf, etc.).
  • Die Eigentumsvormerkung, auch Auflassungsvormerkung genannt, wurde im Grundbuch eingetragen, d.h. das Grundbuch wurde faktisch für den Verkäufer gesperrt.
  • Die Löschung möglicher Alt-Grundschulden oder Hypotheken wurde sichergestellt, indem der Notar eine Löschungsbewilligung von den noch im Grundbuch vermerkten Banken eingeholt hat.
  • Ein etwaiges Vorkaufsrecht wurde nicht ausgeübt (z.B. des Mieters oder der Stadt).

Im nächsten Schritt teilt der Notar dem Käufer und Verkäufer mit, dass die Fälligkeitsvoraussetzungen erfüllt sind. Der Käufer erhält dann eine Fälligkeitsmitteilung und muss den Kaufpreis innerhalb der im Kaufvertrag geregelten Frist zahlen. Mit Zahlung des Kaufpreises beginnen auch die unterschiedlichen Fristen für die Fälligkeit der Nebenkosten. Die Notarkosten werden in der Regel mit Erhalt des beurkundeten Kaufvertrags sofort fällig. Die mit dem Grundbuch verbundenen Kosten werden zumeist rund vier bis sechs Wochen nach Beurkundung in Rechnung gestellt.

2. Fälligkeit der Grunderwerbsteuer

Mit Fälligkeit des Kaufpreises beginnt auch die einmonatige Zahlungsfrist für die Grunderwerbsteuer. Den Bescheid hierzu erhält der Käufer in der Regel etwa sechs bis acht Wochen nach Beurkundung. Erst wenn beides bezahlt wurde und der Verkäufer den Erhalt des Kaufpreises bestätigt hat, veranlasst der Notar die Eigentumsumschreibung und die Löschung der bisherigen Grundschuld. Bis diese im Grundbuch erfolgt ist, vergehen meist einige Wochen. Auch wenn erst dann der Eigentumsübergang erfolgt ist, ist der Käufer bereits ab dem wirtschaftlichen Übergang für die Immobilie verantwortlich – d.h. unmittelbar nach Übergabe der Immobilie und Kaufpreiszahlung.

Tipp von immoverkauf24:

Zahlt der Käufer den Kaufpreis bei Fälligkeit nicht, kann der Verkäufer von seinem gesetzlichen Rücktrittsrecht nach § 323 BGB Gebrauch machen. Er muss nur dem Käufer eine „angemessene“ Frist zur Zahlung setzen. Wird diese nicht eingehalten, kann der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen.

3. Fälligkeit der Maklercourtage

Fälligkeit

Die Maklerprovision wird fällig, sobald der Kaufvertrag vom Notar beurkundet wurde. Wann die Provision konkret zu zahlen ist, hängt von dem zwischen den Beteiligten vereinbartem Zahlungsziel ab. Bei Nicht-Einhaltung können nach Mahnung Verzugszinsen berechnet werden.

4. Fälligkeit bei Darlehen

Bei klassischen Annuitätendarlehen spielt die Fälligkeit eine andere Rolle als bei endfälligen Darlehen. Während die Fälligkeit des Darlehens bei ersteren in Form der monatlichen Tilgung auf die gesamte Laufzeit verteilt ist, ist die Rückzahlung bei letzteren auf einen Schlag am Ende der vereinbarten Laufzeit fällig.

Zahlt ein Darlehensnehmer ein Darlehen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurück, befindet er sich im Verzug. Der Darlehensgeber ist berechtigt, einen höheren Zins, zumindest aber 5 Prozent über dem jeweiligen Basiszins, als Verzugszinsen zu berechnen (§§ 286, 288 BGB). Befindet sich der Darlehensnehmer mit mehr als 2 aufeinanderfolgenden Darlehensraten im Verzug, kann der Darlehensgeber das Darlehen kündigen und eine Zwangsvollstreckung betreiben (§498 BGB).

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