Immobiliengutachter: Kosten, Aufgaben & worauf Sie achten sollten
Was ist meine Immobilie eigentlich wert – und wie lässt sich das verlässlich ermitteln? Genau hier kommt der Immobiliengutachter ins Spiel. Für Immobilieneigentümer ist seine fachkundige Einschätzung oft entscheidend, etwa bei Verkauf, Vermietung, Erbschaft oder steuerlichen Fragen. Aber Achtung, denn die Wahl des richtigen Immobilien-Sachverständigen kann essenziell über die Qualität des Gutachtens sowie über die Höhe der Gutachterkosten entscheiden!
Das Wichtigste in Kürze
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Ein Immobiliengutachter ist ein Sachverständiger, der den Marktwert für Immobilien objektiv und fachkundig ermittelt – etwa für Verkauf, Scheidung oder Erbschaft.
- Die Gutachterkosten fürs Haus richten sich nach Aufwand und Gutachtenart. Meist liegen die Kosten für Immobiliengutachter bei 0,5 bis 1 % des Verkehrswerts.
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Einen Gutachter für Immobilien braucht man vor allem für gerichtsfeste Immobiliengutachten, beim Hausverkauf oder bei Erbauseinandersetzungen.
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- Was ist ein Immobiliengutachter?
- Was kostet ein Gutachter für Haus, Grundstück & Co.?
- Wann brauche ich einen Immobiliengutachter?
- Welche Aufgaben hat ein Immobiliengutachter?
- Welche Arten von Gutachten erstellt ein Sachverständiger für Immobilien?
- Wann benötige ich welches Immobiliengutachten?
- Wie finde ich den richtigen Immobiliengutachter?
- Wie kann ich einen Gutachter für mein Haus beauftragen?
- Wie lange braucht ein Wertgutachten vom Immobiliengutachter?
- Wie lange ist ein Immobiliengutachten gültig?
- Fazit: Wann lohnt sich ein Immobiliengutachter wirklich?
1. Was ist ein Immobiliengutachter?
Ein Immobiliengutachter – auch Sachverständiger für Immobilien genannt – ist eine fachkundige Person, die den Verkehrswert eines Hauses, einer Wohnung oder eines Grundstücks professionell und objektiv ermittelt.
Grundlage dafür sind Faktoren wie Lage, Zustand, Ausstattung, rechtliche Gegebenheiten und Marktlage. Ein Gutachter für Immobilien erstellt auf Basis dieser Daten ein qualifiziertes Wertgutachten, das bei Immobilienverkauf, Immobilienkauf, Scheidung mit Haus, Erbschaft und weiteren Gründen wichtig sein kann – beispielsweise, um einen marktgerechten Verkaufspreis zu ermitteln. Auch energetische Merkmale oder Bauschäden können Bestandteil der Begutachtung sein.
Wer darf als Immobiliengutachter tätig werden?
Als Immobiliengutachter darf nur tätig werden, wer über eine fundierte Ausbildung und Zertifizierung verfügt – etwa als DEKRA-, HypZert- oder IHK-zertifizierter Sachverständiger. Einfache Makler ohne geprüfte Wertermittlungsausbildung gelten nicht als rechtlich anerkannte Sachverständige für Immobilien.
2. Was kostet ein Gutachter für Haus, Grundstück & Co.?
Ein Immobiliengutachten verursacht Kosten – doch wofür genau? Entscheidend sind Art und Umfang des Gutachtens: Ein Kurzgutachten ist deutlich günstiger als ein vollumfängliches Verkehrswertgutachten, das auch vor Gericht Bestand haben muss. Außerdem beeinflussen die Art der Immobilie (z. B. Haus, Wohnung oder Grundstück), die Lage und der geschätzte Wert den Preis. Auch Nebenkosten wie Anfahrt, Datenbeschaffung oder technische Prüfungen können zu Buche schlagen. Die Kosten für einen Gutachter für Immobilien sind grundsätzlich frei verhandelbar, häufig wird sich aber noch an den vergangenen Regelungen des §34 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) orientiert.
In der Regel können Sie mit 0,5 bis 1 % des Verkehrswerts als Richtwert für die Gutachterkosten rechnen – individuelle Angebote können davon jedoch abweichen.
Gutachterkosten beim Haus nach der Honorartafel der HOAI
Als erste Orientierung zeigt Ihnen die folgende Tabelle Beispiele von Gutachterkosten nach der Honorartafel zu § 34 Abs. 1 der HOAI.
Wert der Immobilie | Gutachter Haus Kosten zu § 34 Abs. 1 HOAI |
75.000 € | 437 bis 733 € |
150.000 € | 639 bis 1.062 € |
225.000 € | 929 bis 1.544 € |
500.000 € | 1.318 bis 2.198 € |
750.000 € | 1.563 bis 2.610 € |
Beispielrechnung der Gutachterkosten
In einem Beispiel lassen sich die Kosten noch einmal detailliert darstellen. Basis der Berechnung bildet ein Haus mit einem Verkehrswert von 500.000 Euro.
2.000 € Grundhonorar Gutachter
+ 50 € Nebenkosten (Anfahrt, Material)
= 2.050 € Netto
+ 389,50 € 19 % MwSt.
= 2.439,50 € Brutto
+ 50 € weitere Kosten (Beschaffung Grundbuchauszug, Lageplan, etc.)
= 2.489,50 € Kosten Immobiliengutachter gesamt
Wer zahlt die Gutachterkosten?
In der Praxis übernimmt meist die Person die Kosten, die den Immobiliengutachter beauftragt – meist also der Eigentümer, Verkäufer oder Käufer. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen zahlt in vielen Fällen die unterlegene Partei. Wird das Gutachten gemeinsam in Auftrag gegeben, etwa bei Erbauseinandersetzungen, teilen sich die Beteiligten die Kosten. Hier empfiehlt sich jedoch eine schriftliche Vereinbarung zur Kostenübernahme, um spätere Konflikte zu vermeiden.
Kann ich die Kosten für einen Immobiliengutachter steuerlich absetzen?
Die steuerliche Absetzbarkeit der Gutachterkosten hängt vom Zweck des Gutachtens ab. Kosten für ein Verkehrswertgutachten zur Ermittlung von Werbungskosten (z. B. bei Vermietung) oder bei Betriebsvermögen können meist geltend gemacht werden – als Betriebsausgaben oder Werbungskosten in der Anlage V. Gutachterkosten beim privaten Hausverkauf sind im Regelfall nicht absetzbar. Ein Steuerberater hilft Ihnen dabei, den richtigen Ansatzpunkt in Ihrer Steuererklärung zu finden.
3. Wann brauche ich einen Immobiliengutachter?
Ein Immobiliengutachter kann in vielen Situationen entscheidend sein – sowohl freiwillig als auch verpflichtend. Pflicht wird ein Gutachter zum Beispiel im Zuge gerichtlicher Auseinandersetzungen, etwa bei Erbstreitigkeiten oder Scheidungen, wenn ein gerichtsfestes Verkehrswertgutachten erforderlich ist. Auch Banken können bei der Immobilienfinanzierung ein Gutachten verlangen.
Ratsam ist ein Immobiliengutachter zudem beim geplanten Verkauf oder Kauf eines Hauses oder Grundstücks: Der sachverständige Blick auf Zustand, Lage und Wert schafft Sicherheit für Preisverhandlungen und Investitionsentscheidungen. Auch bei steuerlichen Fragestellungen oder zur Feststellung des gemeinen Werts bei Schenkung oder Erbschaft lohnt sich ein Gutachter für Immobilien. Sobald Unsicherheiten rund um den Wert einer Immobilie bestehen, ist ein Immobilien-Sachverständiger also meist eine sinnvolle Investition.
4. Welche Aufgaben hat ein Immobiliengutachter?
Ein Immobiliengutachter übernimmt eine zentrale Rolle, wenn es um die fundierte Wertermittlung einer Immobilie geht. Seine Aufgabe besteht darin, den Verkehrswert objektiv, nachvollziehbar und auf Basis gesetzlich anerkannter Verfahren zu ermitteln. Der Gutachter für Immobilien bewertet dabei nicht nur Gebäude und Grundstück, sondern analysiert auch Marktverhältnisse und rechtliche Rahmenbedingungen. Ziel ist ein belastbares Wertgutachten, das etwa bei Verkauf, Erbfall, Scheidung oder steuerlichen Fragen eingesetzt werden kann.
Zu den typischen Aufgaben eines Immobiliengutachters zählen:
- Erstellung von Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB
- Prüfung von Mängeln und Bauschäden
- Einschätzung von Instandhaltungskosten und Sanierungskosten
- Beratung bei Kauf, Verkauf oder Erbschaft
- Unterstützung bei gerichtlichen Auseinandersetzungen
Worauf achtet ein Immobiliengutachter?
Führt ein Sachverständiger eine Immobilienbewertung durch, um ein Gutachten zu erstellen, berücksichtigt er dabei alle Aspekte, die den Wert der Immobilie ausmachen. In erster Linie sind das:
Welche Unterlagen benötigt ein Immobilien-Sachverständiger?
Für ein vollständiges und rechtssicheres Gutachten benötigt der Immobiliengutachter eine Vielzahl an Unterlagen. Je nach Art des Gutachtens – etwa Kurzgutachten oder umfangreiches Verkehrswertgutachten – unterscheidet sich der Umfang der benötigten Dokumente. Ein sachverständiger Immobiliengutachter wird Ihnen im Vorfeld genau sagen, welche Unterlagen für die Wertermittlung erforderlich sind.
Generell gilt: Je vollständiger und aktueller die Unterlagen, desto präziser fällt die Bewertung aus. Fehlen wichtige Dokumente, kann das zu Verzögerungen oder ungenauen Ergebnissen führen. Die folgenden Unterlagen gehören in der Regel zu einem aussagekräftigen Immobiliengutachten dazu:
- Aktueller Grundbuchauszug
- Flurkarte bzw. Liegenschaftskarte
- Bauzeichnungen, Lageplan, Grundriss
- Wohnflächenberechnung
- Energieausweis
- Nachweise über Modernisierungen oder Instandsetzungen
- Informationen zu Baulasten oder Erbbaurecht (z. B. Auszug aus dem Baulastenverzeichnis)
- Mietverträge (bei vermieteten Immobilien)
immoverkauf24 Hinweis
Handelt es sich um eine Eigentumswohnung in einer Eigentümergemeinschaft, werden zusätzlich der Aufteilungsplan, die Teilungserklärung, eine Nebenkostenaufstellung sowie die Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen benötigt. Nur so kann der Immobiliengutachter den tatsächlichen Wert Ihrer Immobilie fachgerecht ermitteln.
5. Welche Arten von Gutachten erstellt ein Sachverständiger für Immobilien?
Ein Immobiliengutachter kann unterschiedliche Arten von Gutachten erstellen – je nach Anlass, Ziel und rechtlichen Anforderungen. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Kurzgutachten und Vollgutachten. Während ein Kurzgutachten eine grobe Werteinschätzung liefert, die für interne Zwecke oder einfache Verkaufsentscheidungen reicht, ist ein Verkehrswertgutachten (Vollgutachten) deutlich umfangreicher, rechtssicher und gerichtsfest. Es wird ausschließlich von einem qualifizierten Gutachter für Immobilien bzw. Immobilien-Sachverständigen erstellt und berücksichtigt sämtliche wertrelevanten Aspekte. Im Folgenden stellen wir Ihnen die vier wichtigsten Gutachten-Arten vor:
- Kurzgutachten
Ein Kurzgutachten umfasst meist nur wenige Seiten und richtet sich an Eigentümer, die einen groben Überblick über den Immobilienwert benötigen – etwa bei einem geplanten Hausverkauf ohne Rechtsstreit. Es eignet sich besonders für private Einschätzungen, ersetzt jedoch kein offizielles Wertgutachten.
- Verkehrswertgutachten (Vollgutachten)
Das Vollgutachten ermittelt den Verkehrswert gemäß § 194 BauGB. Es ist erforderlich bei Erbschaft, Scheidung, Zwangsversteigerung oder bei gerichtlichen Auseinandersetzungen. Nur ein öffentlich bestellter und vereidigter Immobiliengutachter darf es erstellen. Die Gutachterkosten für ein Haus liegen hier deutlich höher, da das Verkehrswertgutachten umfassend und rechtlich belastbar ist.
- Wertgutachten für Banken
Das Wertgutachten ist oft im Rahmen einer Immobilien- oder Baufinanzierung notwendig, denn Banken brauchen eine Sicherheit vor der Kreditvergabe, beispielsweise durch ein Gutachten zum Beleihungswert. Dieses wird meist vom hauseigenen Sachverständigen der Bank erstellt, um das Risiko der Finanzierung zu prüfen. Das Wertgutachten ist aussagekräftiger als ein Kurzgutachten, aber längst nicht so umfangreich wie ein Vollgutachten.
- Mietwertgutachten
Möchten Sie die Miete für eine vermietete Immobilie festlegen und es fehlt ein qualifizierter Mietspiegel, kann ein Mietwertgutachten durch einen Immobilien-Sachverständigen erstellt werden. Dieses liefert eine fundierte Einschätzung der ortsüblichen Miete, z. B. bei Neuvermietung oder zur Klärung von Mieterhöhungen.
- Weitere Arten relevanter Gutachten
- Beleihungswertgutachten: Für Banken und Kreditinstitute zur Absicherung von Bau- und Immobilienfinanzierungen.
- Portfoliobewertung: Für Unternehmen mit mehreren Immobilien, um Wert, Risiken und Entwicklungspotenzial des Gesamtbestandes zu ermitteln.
- Gutachten bei Bauschäden: Dokumentation und Bewertung von Mängeln, z. B. zur Beweissicherung oder bei Gewährleistungsfragen.
6. Wann benötige ich welches Immobiliengutachten?
Ob Hausverkauf, Erbschaft oder Scheidung – ein Immobiliengutachter wird in vielen Lebenslagen wichtig. Doch welches Gutachten ist wann erforderlich? Grundsätzlich gilt: Ein Kurzgutachten liefert eine erste, nicht rechtsverbindliche Werteinschätzung. Ein Wertgutachten ist fundierter und oft Grundlage für Kauf oder Verkauf. Ein umfassendes Verkehrswertgutachten ist gerichtsfest und erforderlich bei rechtlichen Auseinandersetzungen.
Damit Sie nicht den Überblick verlieren, zeigen wir Ihnen hier kompakt, welcher Gutachter für Immobilien in welcher Situation der richtige Ansprechpartner ist – und welche Gutachterkosten für ein Haus typischerweise entstehen.
1. Kauf oder Verkauf einer Immobilie
Ein Wertgutachten hilft Verkäufern, den Angebotspreis realistisch festzulegen – und Käufern, den Verkaufspreis zu prüfen. Ein aussagekräftiges Wertgutachten können Sie ganz einfach und kostenlos bei immoverkauf24 anfordern. Für Käufer ist auch die finanzierende Bank ein geeigneter Ansprechpartner. Bei komplizierten Fällen, wie geteiltem Eigentum oder dem Immobilienverkauf im Zuge einer Scheidung, ist jedoch ein Verkehrswertgutachten durch einen vereidigten Sachverständigen für Immobilien sinnvoll. Die Gutachterkosten für ein Haus beginnen in der Regel ab 500 €.
2. Erbschaft und Finanzamt
Bei Streit innerhalb einer Erbengemeinschaft oder mit dem Finanzamt (z. B. zur Erbschaftssteuer) ist ein gerichtsfestes Verkehrswertgutachten von einem vereidigten Sachverständigen Pflicht. Ist man sich einig, genügt ein Wert- oder Kurzgutachten. Dieses können Sie kostenlos bei immoverkauf24 anfordern oder Sie wenden sich an einen Immobiliengutachter. Die Kosten hierfür betragen häufig 0,5 - 1 % des Immobilienwertes.
3. Scheidung
Wenn keine Einigung im Rahmen einer Scheidung gelingt, ist ein gerichtsfestes Verkehrswertgutachten vom Sachverständiger für Immobilien notwendig, etwa zur Vermögensaufteilung. Die Gutachterkosten für ein Haus liegen etwa zwischen 500 € und 2.000 € je nach Aufwand und Immobilie. Bei Einvernehmen genügt ein günstigeres Wertgutachten, z. B. kostenlos über immoverkauf24.
4. Baumängel & Versicherungen
Zur Dokumentation von Mängeln oder Schäden braucht es ein Schadensgutachten oder eine Mängeldokumentation von einem vereidigten Sachverständigen. Diese dienen der Beweissicherung – z. B. gegenüber der Baufirma oder gegenüber der Versicherung bei Versicherungsschäden. Die Kosten für Mängeldokumentation oder Schadensgutachten variieren stark je nach Schadensausmaß.
5. Zwangsversteigerung
Vor einer Zwangsversteigerung verlangt das Amtsgericht ein gerichtsfestes Verkehrswertgutachten, um das Mindestgebot zu bestimmen. Dieses wird meist durch das Gericht beauftragt und von einem vereidigten Sachverständigen durchgeführt. Die Gutachterkosten belaufen sich auf ca. 0,5 - 1 % des Immobilienwerts – bei komplizierten Sachverhalten (z.B. Erbbaurecht) können die Kosten deutlich höher ausfallen.
7. Wie finde ich den richtigen Immobiliengutachter?
Wer den Wert einer Immobilie zuverlässig und objektiv ermitteln lassen möchte, sollte einen erfahrenen Immobiliengutachter beauftragen. Doch wie finden Sie den passenden Gutachter für Immobilien, der fachlich qualifiziert ist, vertrauenswürdig arbeitet und ein aussagekräftiges Gutachten erstellt? Die Auswahl ist groß – umso wichtiger ist es, strukturiert vorzugehen. Überlegen Sie zunächst, welches Gutachten Sie benötigen: Ein einfaches Kurzgutachten für den Immobilienverkauf oder ein gerichtsfestes Verkehrswertgutachten etwa bei Erbschaft, Scheidung oder Finanzamt-Angelegenheiten?
Ein qualifizierter Immobilien-Sachverständiger verfügt idealerweise über eine fundierte Ausbildung im Bauwesen, Architektur oder Immobilienwesen und ist öffentlich bestellt und vereidigt. Achten Sie zudem darauf, ob der Gutachter unabhängig arbeitet und keine eigenen Verkaufsinteressen verfolgt – nur so erhalten Sie eine wirklich neutrale Bewertung.
Worauf Sie bei der Auswahl eines Gutachters achten sollten:
- Öffentliche Bestellung und Vereidigung durch Industrie- oder Handwerkskammer
- Nachweisbare Qualifikation (z. B. Diplom-Sachverständiger, geprüfter Gutachter)
- Erfahrung mit dem Immobilientyp (z. B. Wohn- oder Gewerbeobjekt)
- Unabhängigkeit und Neutralität
- Transparente Angaben zu den Gutachterkosten für Haus, Wohnung oder Grundstück
- Verständliche Kommunikation und klare Erläuterung der Bewertungsmethoden
Kann ein Immobilienmakler das Wertgutachten erstellen?
Ein Immobilienmakler darf ein Kurzgutachten erstellen – für gerichtsfeste Bewertungen ist jedoch ein vereidigter Sachverständiger für Immobilien erforderlich.
8. Wie kann ich einen Gutachter für mein Haus beauftragen?
Ein Immobilien-Sachverständiger unterstützt Sie dabei, den Wert Ihrer Immobilie fundiert und nachvollziehbar zu ermitteln – sei es für einen geplanten Verkauf, eine Erbschaft oder eine rechtssichere Bewertung bei Scheidung oder Steuerfragen. Doch wie beauftragt man einen solchen Gutachter für Immobilien eigentlich? Mit dieser Schritt-für-Schritt-Anleitung können Sie einen Gutachter für Ihr Haus beauftragen:
- Anlass klären: Überlegen Sie, warum Sie ein Immobiliengutachten benötigen – je nach Fall wird ein Kurzgutachten oder ein Verkehrswertgutachten sinnvoll sein.
- Sachverständigen auswählen: Suchen Sie gezielt nach einem zertifizierten Immobilien-Sachverständigen – idealerweise öffentlich bestellt und vereidigt.
- Vergleich einholen: Holen Sie mehrere Angebote ein und vergleichen Sie Preise und Leistungsumfang. So können Sie die Gutachterkosten trotz guter Leistung gering halten.
- Unterlagen bereitstellen: Stellen Sie wichtige Dokumente bereit, z. B. Grundbuchauszug, Bauunterlagen, Flurkarte, Wohnflächenberechnung. Das beschleunigt die spätere Immobilienbewertung
- Beauftragung schriftlich bestätigen: Achten Sie auf eine klare schriftliche Vereinbarung mit Leistungsbeschreibung, Honorar und Nutzungsrechten am Gutachten. Erst dann sollten Sie die Beauftragung schriftlich bestätigen.
9. Wie lange braucht ein Wertgutachten vom Immobiliengutachter?
Wie lange ein Wertgutachten vom Immobiliengutachter dauert, hängt von mehreren Faktoren ab – etwa vom Umfang des Gutachtens, der Komplexität der Immobilie und der Auslastung des Sachverständigen. In der Regel benötigt ein erfahrener Gutachter für Immobilien zwischen einer und drei Wochen ab dem Ortstermin, bis Sie das vollständige Dokument erhalten.
Ein einfaches Kurzgutachten ist meist schneller erstellt als ein umfassendes Verkehrswertgutachten, das vor Gericht Bestand haben soll. Auch die Verfügbarkeit aller relevanten Unterlagen beeinflusst den Zeitplan: Fehlen beispielsweise Baupläne oder Grundbuchauszüge, kann sich die Bearbeitung verzögern.
immoverkauf24 Tipp
Beauftragen Sie den Sachverständigen für Ihre Immobilie frühzeitig – insbesondere, wenn ein Verkauf, eine Scheidung oder die Abgabe beim Finanzamt ansteht. So gewinnen Sie Planungssicherheit und vermeiden unnötige Verzögerungen.
10. Wie lange ist ein Immobiliengutachten gültig?
Ein Immobiliengutachten hat keine gesetzlich festgelegte Gültigkeitsdauer. Dennoch gilt: Je aktueller das Gutachten, desto verlässlicher ist die darin enthaltene Wertermittlung. In der Praxis wird ein Gutachten vom Gutachter für Immobilien meist etwa 6 bis 12 Monate lang als marktnah akzeptiert.
Der Grund: Marktwerte können sich je nach Lage, Zinssituation oder Zustand der Immobilie schnell verändern. Besonders wenn Sie eine Immobilie verkaufen oder steuerlich bewerten lassen wollen, sollte der Bericht eines Sachverständigen für Immobilien stets auf dem neuesten Stand sein. Lassen Sie das Gutachten bei Bedarf durch einen Immobiliengutachter aktualisieren, um fundierte Entscheidungen zu treffen.
11. Fazit: Wann lohnt sich ein Immobiliengutachter wirklich?
Ein Immobiliengutachter lohnt sich immer dann, wenn Sie eine fundierte, objektive und nachvollziehbare Bewertung Ihrer Immobilie benötigen – etwa für gerichtliche Auseinandersetzungen, die Steuerklärung oder einen geplanten Verkauf. Besonders in komplexen Situationen wie einer Scheidung, Erbschaft oder Zwangsversteigerung ist ein sachverständiger Immobiliengutachter mit öffentlich bestellter oder zertifizierter Qualifikation unerlässlich, um ein gerichtsfestes Verkehrswertgutachten zu erstellen. Doch auch für den Hausverkauf kann ein Gutachten hilfreich sein, um den Angebotspreis realistisch zu bestimmen und das Vertrauen potenzieller Käufer zu stärken.
Unser Tipp: Je mehr auf dem Spiel steht – rechtlich, steuerlich oder finanziell –, desto eher sollten Sie in ein qualifiziertes Gutachten investieren. Damit lassen sich Gutachterkosten beim Haus gut rechtfertigen und können Ihnen langfristig sogar Folgekosten ersparen.
Sie benötigen ein Immobiliengutachten? Jetzt kostenlos Sachverständigen anfordern!
Ein Immobiliengutachter bewertet alle wertrelevanten Merkmale eines Objekts – insbesondere Lage, Baujahr, Zustand, Modernisierungen und Ausstattung. Auch rechtliche Aspekte wie Baulasten, Erbbaurecht oder Nutzungsbeschränkungen fließen in die Bewertung mit ein.
Prinzipiell kann jeder Immobilienmakler oder Sachverständige Gutachten für ein Haus erstellen, da die Bezeichnung Immobiliengutachter nicht geschützt ist. Will man unbedingt einen ausgewiesenen Profi oder muss das Gutachten gerichtsfest sein, muss man einen öffentlich bestellten und vereidigten Gutachter engagieren.
Die Kosten für einen Immobiliengutachter hängen vom Aufwand und der Gutachtenart ab. In der Praxis liegen die Gutachterkosten meist zwischen 0,5 und 1 % des Immobilienwerts. Faktoren wie Objektart, Marktwert und gewünschter Detailgrad beeinflussen das Honorar zusätzlich.
Ein Immobiliengutachten stellt dar, was eine Immobilie wert ist. Es beschreibt unter anderem den Zustand der Immobilie und führt etwaige Baumängel oder Instandsetzungen auf. Auf Grundlage des Gutachtens kann zum Beispiel bei einem Immobilienverkauf der Verkaufspreis ermittelt werden oder bei Erbschaften die Höhe der Erbschaftssteuer.
Ein Immobiliengutachter analysiert und bewertet professionell den Verkehrswert einer Immobilie. Dafür berücksichtigt er Faktoren wie Lage, Zustand, Nutzung, Ausstattung sowie rechtliche Gegebenheiten. Das Ergebnis hält er in einem nachvollziehbaren Gutachten – dem Immobiliengutachten – schriftlich fest.