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SPD fordert pauschale Notargebühren und Bestellerprinzip beim Immobilienverkauf

Kauf 12.01.2017 Claudia Lindenberg
Bestellerprinzip

Die SPD will Wohnungskäufer in puncto Nebenkosten entlasten, berichtet die Deutsche Presse-Agentur. Um dies zu erreichen, sollen einerseits die Notarkosten pauschal berechnet und andererseits das Bestellerprinzip für den Immobilienverkauf eingeführt werden. Beides soll dazu beitragen, die hohen Kaufnebenkosten zu reduzieren und den Immobilienerwerb erschwinglicher zu machen.

Bislang hängen die Notarkosten vom Kaufpreis ab. Im Schnitt werden für den Kauf rund 1,5 Prozent fällig, weitere 0,5 Prozent fallen für den Eintrag in das Grundbuch an. Beides sei als Standardleistung zu betrachten und eine gesetzlich festgeschriebene Pauschale daher sinnvoll, so das Argument der SPD. Das Konzept soll am 12. Januar im Rahmen der Klausurtagung der Partei in Berlin beschlossen werden.

Die Einführung des Bestellerprinzips für den Verkauf von Immobilien gemäß der Devise „Wer bestellt, bezahlt“ ist laut SPD erforderlich, um nicht nur Mieter, sondern auch Käufer zu unterstützen. Eine Entlastung würde dies für den Immobilienerwerb in Regionen mit sich bringen, in denen bislang ausschließlich der Käufer die Maklerprovision bzw. Käufercourtage von bis zu 7,14 Prozent des Kaufpreises zahlt – beispielsweise in Hamburg. Andernorts teilen sich Käufer und Verkäufer die Maklercourtage.

Mietrecht: Eigenbedarf soll strenger geregelt werden

Über diese beiden Forderungen hinaus soll nach dem Willen der SPD auch der Begriff des Eigenbedarfs präzisiert und gesetzlich klargestellt werden. So sollte künftig die Eigenbedarfskündigung wegen der Unterbringung eines Au-Pairs oder für die Einrichtung einer Anwaltskanzlei für ein Familienmitglied nicht mehr wirksam sein. Zudem sollte es künftig ausgeschlossen sein, dass Vermieter durch die Gründung einer Personengesellschaft die Beschränkung der Kündigungsmöglichkeit auf Eigenbedarf umgehen können. Die SPD fordert daher, dass der Gesetzgeber auf das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofs zum Thema reagiert.

Die CDU/CSU-Fraktion kritisiert die Forderungen: Sie sieht in Notarkostenpauschalen eine Begünstigung für Käufer teurer Immobilien, Normalverdiener würden hiervon nicht profitieren. Handlungsbedarf sieht sie eher bei der Grunderwerbsteuer, die je nach Bundesland bis zu 6,5 Prozent beträgt.

Tipp: Wie hoch die Nebenkosten beim Immobilienkauf im Einzelfall sind, lässt sich mit unserem Kaufnebenkostenrechner ermitteln.

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