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Barrierefreies Wohnen - Überblick, was wichtig ist!

Wer im Alter so lange wie möglich zuhause wohnen bleiben möchte, sollte sich rechtzeitig mit dem Thema barrierefreies Wohnen beschäftigen. Denn oft reichen schon kleinere (Um-)Baumaßnahmen, um das Wohnen im Alter in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen. Doch was macht eine barrierefreie Wohnung aus und welche Ausstattungsmermale sind in welchen Räumen wichtig? Mit welchen Kosten ist bei einem barrierefreien Umbau zu rechnen und welche Zuschüsse gibt es? Der Überblick.

Übrigens: Immobilienbesitzer, die nur über eine schmale Rente verfügen, können mit Hilfe einer Leibrente ihre Immobilie verkaufen, dennoch darin wohnen bleiben, ihr Einkommen aufstocken und bei Bedarf umbauen. 

1. Definition: Was bedeutet barrierefrei?

Der Begriff Barrierefreiheit ist definiert in § 4 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG). Die konkrete Ausgestaltung der Wohnbereiche ist durch die DIN 18040-2 definiert. Im Vorwort der Norm heißt es:

"Ziel dieser Norm ist die Barrierefreiheit baulicher Anlagen, damit sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind (nach § 4 BGG Behindertengleichstellungsgesetz)."

Barrierefreie Wohnungen

Barrierefreies Wohnen bedeutet nicht nur weniger Hürden und mehr Komfort, sondern auch ein möglichst eigenständiges Leben und Wohnen. Gleichzeitig ist die häusliche Pflege bzw. die ambulante Pflege oft erst möglich, wenn etwa im barrierefreien Bad ausreichend Bewegungsfläche oder Einstiegshilfen für Badewanne oder Dusche vorhanden sind. Relevant für Mieter oder Eigentümer ist die DIN 18040-2, denn diese Norm definiert ganz konkret, wie die Bereiche einer Wohnung – Küche, Bad, Schlafzimmer & Co. – für bewegungseingeschränkte Bewohner gestaltet sein müssen.

Rollstuhlgerechte Wohnungen

Für rollstuhlgerechte Wohnungen gilt die DIN 18040-2 R. Mit der „R-Kennzeichnung“ sind über den Mindeststandard hinausgehende zusätzliche Anforderungen für Rollstuhlfahrer ausgewiesen. So müssen in rollstuhlgerechten Wohnungen etwa stets größere Bewegungsflächen (150 x 150 cm) als in barrierefreien Wohnungen (120 x120 cm) vorhanden sein.

ABER: Die DIN-Anforderungen für Barrierefreiheit sind keine Voraussetzung für Zuschüsse der Pflegekasse für einen Umbau. Ausschlaggebend dafür sind bei vorliegendem Pflegegrad die individuellen Bedürfnisse aufgrund des Gesundheitszustandes. Für KfW-Darlehen "Altersgerecht Umbauen" müssen die Auflagen der DIN 18040-2 hingegen erfüllt sein. 

immoverkauf24 Tipp:

Bei Vorliegen eines Pflegegrades / einer Pflegestufe zahlt die Pflegekasse bis zu 4.000 Euro für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bzw. für die Wohnraumanpassung zu Hause. Leben mehrere Pflegebedürftigen in einem Haushalt sind Zuschüsse bis zu 16.000 Euro für max. vier Bewohner möglich. Die Förderung durch die Pflegekasse ist bereits ab Pflegegrad 1 möglich.

2. Barrierefreie Musterwohnung - mit Grundriss

In barrierefreie Wohnungen sind grundsätzlich Bewegungsflächen zum Drehen und Wenden von 120 m × 120 cm erforderlich, Rollstuhlfahrer benötigen 150 m × 150 cm. Die Bewegungsflächen vor einzelnen Einrichtungsbereichen wie Dusche oder Toilette dürfen sich überlagern.

Barrierefreie Musterwohnung
  1. Die Dusche ist ebenerdig, stufenlos begehbar und mit rutschsicherem Boden, Hocker oder Klappsitz ausgestattet.
  2. Haltegriffe neben der Toilette erleichtern das Aufstehen.
  3. Unter dem Waschtisch herrscht Beinfreiheit, Armaturen sind leicht bedienbar.
  4. Die Tür ist mind. 2,10 m hoch und mind. 80 cm breit (90 cm für Rollstuhlfahrer). Der Flur sollte mindestens 1,20m breit sein. Türschwellen sind nicht vorhanden oder max. 2 cm hoch.
  5. Kochplatte, Spüle und Arbeitsplatte sind für Rollstuhlfahrer unterfahrbar und bieten die Möglichkeit, einen Stuhl unterzuschieben.
  6. Für Notfälle sind die Türen von Bad und WC nach außen zu öffnen.
  7. Böden sind rutschfest, Bodenbeläge und Teppiche festgeklebt.
  8. Fenster haben eine Brüstungshöhe von 60cm und sind mit Sicherheitsglas versehen.
  9. Das Bett ist von mindestens drei Seiten zugänglich.
  10. Sie Sitzfläche von Sofa- und Sessel sind erhöht (z.B. durch spezielle Holzklötze), um das Aufstehen zu erleichtern.
  11. Schranktüren sind idealerweise Schiebetüren, die das Öffnen auch mit Gehhilfe oder Rollstuhl ermöglichen.

immoverkauf24 Info: Altersgerecht, seniorengerecht, barrierefrei, berrierearm?

Anders als „barrierefrei“ sind die Begriffe "altersgerechtes Wohnen" und "seniorengerechtes Wohnen" gesetzlich nicht definiert. In einer altersgerechten  seniorengerechten Wohnung ist so eher nicht zu erwarten, dass sie auch rollstuhlgerecht gestaltet ist. Vielmehr sind evtl. ein Fahrstuhl sowie wenig Schwellen und Haltegriffe vorhanden. In Gesetzestexten und DIN-Vorschriften ist ausschließlich von "barrierefrei" oder "rollstuhlgerecht" die Rede. „Barrierearm“ bedeutet, dass sich die Wohnraumgestaltung an den DIN-Vorschriften zum barrierefreien Bauen orientiert, sich die DIN aber wegen baulicher Gegebenheiten nicht vollständig umsetzen lässt.

3. Barrierefreie Küche, Bad, Schlafzimmer & Co.: Welche Anforderungen gibt es an die Wohnbereiche?

Inwieweit in Haus oder Wohnung Umbauten für mehr Barrierefreiheit notwendig sind, hängt von den Bedürfnissen und Einschränkungen der Bewohner ab. Wer nicht mehr gut zu Fuß ist, benötigt andere Unterstützung als jemand, der nicht mehr schwindelfrei ist oder stark sehbeeinträchtigt ist. Einige Anpassungen können jedoch als wichtiger als andere eingestuft werden.

Mit Hilfe der Leibrente können Sie Ihre Immobilie verkaufen, weiterhin darin wohnen bleiben und Ihr Einkommen aufstocken, um ggf. barrierefrei umzugestalten. Lassen Sie jetzt Ihre Leibrente berechnen - kostenlos & unverbindlich!

Folgende Maßnahmen für ein barrierefreies bzw. barrierearmes Wohnumfeld werden von Bewohnern besonders häufig in Anspruch genommen:

Eingangsbereich / Flur

Wenn Treppenstufen und Hauseingänge zu einem Hindernis werden, sind Treppenlifte für viele Bewohner die entscheidenden Alltagshelfer, um weiter in den vertrauten vier Wänden wohnen bleiben zu können. Rollstuhlrampen sind für Nutzer von Rollstühlen, Elektromobilien oder Rollatoren eine große Hilfe. Die DIN 18040 schreibt für Rollstuhlrampen eine maximale Steigung von 6 Prozent vor. Sowohl am Anfang als auch am Ende müssen Bewegungsflächen von 1,50 m x 1,50 m vorhanden sein. Ist entlang der Rampe keine Wand vorhanden, sind beidseitig Radabweiser in Höhe von 10 Zentimetern vorgeschrieben.

Küche

Bewohner mit Gehhilfen oder Rollstühlen benötigen Bewegungsflächen vor Kücheneinrichtungen von mind. 1,20 m x 1,20 m (Rollstuhl 150 cm x 150 cm), um sich drehen können und die Einrichtungen senkrecht anfahren zu können.
Wer mehr ganz sicher auf den Beinen ist, dem ist mit einer Sitzgelegenheit an der Spüle häufig schon sehr geholfen. Dazu benötigt man ein unterfahrbares Spülbecken, welches sich ganz unkompliziert nachrüsten lässt. So ist ausreichend Beinfreiheit gegeben, um sich bei Arbeiten in der Küche hinzusetzen. Für Rollstuhlfahrer sind tiefhängende Wandschränke wichtig, idealerweise lassen sie sich durch Liftsytemen herunterfahren und nach vorne bewegen. Herd, Küchengeräte und Schränke sollten durch möglichst kurze Lauf- bzw. Fahrwege erreichbar sein.

Bad

Für ein barrierefreies Badezimmer sieht die DIN 18040-2 verschiedenste Vorgaben vor. Dazu gehören:

  • Ausreichend Bewegungsfreiheit, z.B. Bewegungsfläche von 1,20 x 1,20 Metern vor den einzelnen Sanitäranlagen
  • Seitliche Stützhilfen an den Waschtischen
  • Leicht bedienbare Armaturen
  • Barrierefreies WC mit Stützgriffen zu beiden Seiten
  • Barrierefreie Dusche ohne Stufen mit rutschhemmendem Belag und Duschsitz
  • Barrierefreie Badewanne, zum Beispiel mit seitlicher Tür oder Badewannenlift

Schlafzimmer

Vor und entlang von Möbeln ist im Wohnbereich grundsätzlich eine Mindesttiefe von 90 cm erforderlich, 1,50 m für Rollstuhlfahrer. Betten sollten von drei Seiten zugänglich sein und 1,20 m entlang der einen und 90 cm entlang der anderen Längsseite Freiraum bieten.
Rollstuhlfahrer benötigen 1,50 m entlang der einen und 1,20 entlang der anderen Längsseite für Rollstuhlfahrer. 

4. Altersgerecht Umbauen und Wohnen mit wenig Aufwand?

Wer die ganz große Investition zum altengerechten Umbau scheut, kann schon mit überschaufbarem finanziellen Aufwand viel erreichen. So lassen sich auch Einzelmaßnahmen umsetzen, für die es unter Umständen sogar Fördermittel gibt.

Einige Tipps, wie altersgerechtes Wohnen mit kleinem Aufwand zu erreichen ist:

Mobile Rampen

Wer den Einbau einer fest installierten Rampe scheut, kann auch schon mit mobilen Rollstuhlrampen eine große Hilfe im Alltag finden. Die Auswahl an Modellen ist groß. Manche sind so flexibel, dass sie sogar einfach mitgenommen werden können. Bei vorliegendem Pflegegrad subventioniert die Pflegekasse, liegt eine Behinderung vor und soll eine feste Rampe installiert werden, zahl häufig die Krankenkasse.

Einbau Treppenlift

Manchmal reicht eine einzelne Maßnahme, um die Wohnung auch im Alter weiter nutzen zu können. Das kann zum Beispiel ein Treppenlift sein, der die einzelnen Etagen miteinander verbindet. Der Einbau eines Treppenlift ist natürlich teuer, wer einen Pflegegrad besitzt, erhält jedoch einen häufig kostendeckenden Zuschuss der Pflegekasse.

Apropos: Sie sind sich noch nicht sicher, ob das Wohnen im Alter in Ihrer eigenen Immobilie bis beste Lösung ist oder ob ein Umzug in eine Pflegeeinrichtung die besser Lösung ist? Lassen Sie jetzt unverbindlich & kostenlos den Wert Ihrer Immobilie schätzen, um Ihre Möglichkeiten für das Wohnen im Alter auszuloten.

Barrierefreies Bad

Es muss ja nicht gleich die ganze Wohnung sein. Oft sind es nur einzelne Räume, zum Beispiel das Badezimmer, die barrierefrei gestaltet werden müssen. Auch hier lässt sich mit kleinem finanziellen Aufwand schon viel erreichen, um die Voraussetzungen für ein barrierefreies Bad zu erreichen. Zum Beispiel durch das Anbringen von Haltegriffen und Stützgriffen, einem Duschsitz oder einfach einer besseren Beleuchtung.

Hausnotruf

Manchmal genügt das Wissen, dass im Notfall Hilfe zu erreichen ist. Der Hausnotruf ist ein relativ preiswertes Instrument und ein wichtiges Hilfsmittel, um ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben im Alter zu erreichen.

immoverkauf24 Info: Wer zahlt den Zuschuss - Krankenkasse oder Pflegekasse?

Weil etwa Rollatoren von der Krankenkasse bezuschusst werden, wird häufig angenommen, dass auch Treppenlifte durch die Krankenkasse bezahlt werden. Jedoch ist auch für Treppenlifte die Pflegekasse zuständig. Sie fallen unter die sogenannten wohnumfeldverbessernden Maßnahmen und werden mit bis zu 4.000 Euro pro Person und Maßnahme bezuschusst, wenn die Pflege zu Hause stattfindet und ein Pflegegrad vorliegt. Eine Maßnahme kann allerdings auch mehrere Umbauten zu einem Zeitpunkt umfassen. Ansonsten gilt:

  • Hilfsmittel sind auf Rezept erhältlich und werden von der Krankenkasse bezuschusst. Was unter Hilfsmittel fällt, ist im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes gelistet.
  • Pflegehilfsmittel werden von der Pflegekasse bezahlt. Es ist kein Rezept notwendig, es muss jedoch ein Pflegegrad vorliegen und die Pflege im häuslichen Umfeld stttfinden. Bei Pflegehilfsmitteln ist zudem zwischen Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch und technischen Pflegehilfsmitteln zu unterscheiden: Bei zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln handelt es sich z.B. um nicht widerverwendbare Produkte wie Desinfektionsmittel, saugende Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe. Bei technischen Hilfen  handelt es z.B. um Rollstuhl, Pflegebett oder Hebehilfen. Bei diesen prüft die Pflegekasse zudem die Notwendigkeit bei der Pflege, unter Mitwirkung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK).

Platz schaffen

Vollgestellte Räume beeinträchtigen die Bewegungsfreiheit. Zimmer mit Platz zum Rangieren für den Rollator oder für vorsichtige Schritte geben den Bewohnern Sicherheit. Unnötig sind häufig große Topfpflanzen, Beistelltischen oder ungenutzte Sessel und Stühle.

Sicherer Boden

Ein altengerechtes Wohnumfeld ist frei von gefährlichen Stolperfallen. Wichtig sind feste Fußmatten und Teppiche, die man mit Hilfe von rutschfesten Unterlagen oder Kleber schafft. Überlegenswert ist auch, ob man einige Teppiche und Vorleger nicht gänzlich abschafft.

Höhe gibt Sicherheit

Ein leicht erhöhtes Bett oder erhöhte Sitzmöbel erleichtern das Hinsetzen und Aufstehen. Oft genügt es schon, Sesselbeine und Bettpfosten mit einfachen Holzklötzen zu verlängern. Für einen geübten Handwerker ist das ein Kinderspiel.

Verlängerte Fenstergriffe

Klingt kompliziert, ist es aber nicht: Mithilfe eines einfachen Hilfsmittels gelangen selbst Rollstuhlfahrer an Fenster und können diese einfach öffnen und schließen. Wer etwas mehr Geld investiert, kann auch elektrische Antriebe samt Fernbedienung für Fenstergriffe einbauen.

Hilfsmittel an Ort und Stelle

Wer sich gerne auf einen Stock aufstützt, sollte diesen in der Wohnung griffbereit stehen haben und gegebenenfalls in mehreren Räumen eine Gehhilfe aufbewahren. Hilfsmittel, die das Gehen oder Greifen unterstützen gehören dorthin, wo sie am meisten benötigt werden. So liegen Anziehhilfen, die das Knöpfen erleichtern, am besten bei der Garderobe.

5. Was kostet der barrierefreie Umbau? Hier Tabelle mit Kosten!

Was ein barrierefreier Umbau kostet, hängt von der Art der erforderlichen Umbaumaßnahmen ab. Nachfolgend einige Beispiele, welche Kosten für welche Maßnahmen anfallen.

Maßnahme Zu erwartende Kosten
Vollständiger barrierefreier Umbau eines Badezimmers (rund 6 Quadratmeter groß) Etwa 8.000 Euro
Treppenlift, gerade Treppe, Sitzlift 3.800 bis 9.800 Euro             
Rollstuhlrampe: Flächenrampe aus Aluminium Ab ca. 120 Euro
Rollstuhlrampe: Stationäre Rampe aus Aluminium mit Auffahrblech Ab ca. 500 Euro bis mehr als 1.500 Euro
Barrierefreie Tür: Verbreiterung einer Tür in Mauerwerk, einschließlich Sturz Ca. 750 Euro
Haltegriffe für Bad, WC und Dusche Ab 16 Euro aufwärts
Klappbare Stützgriffe für das WC Ab 50 Euro aufwärts

Alle Preisangaben sind beispielhaft und können von den tatsächlichen Kosten der Umbauarbeiten abweichen.

Wenn der barrierefreie Umbau sich nicht durch die Rente oder einen Zuschuss der Pflegeversicherung decken lässt, kann für Immobilienbesitzer eine Leibrente eine Option sein: Sie verkaufen ihr Wohneigentum, können jedoch bis zum Lebensende darin wohnen bleiben und finanzieren den barrierefreien Umbau mit Hilfe von Einmalzahlung oder monatlichen Zahlungen der Leibrente. Unsere Experten bieten Ihnen dazu einen kostenlosen Service mit dem Sie Ihre Leibrente berechnen lassen und gleichzeitig den Wert Ihrer Immobilie erfahren können.

6. Wie lässt sich barrierefreies Wohnen finanzieren? Hier Tabelle mit Förderungen!

Auch wenn die Kosten zunächst hoch erscheinen, lassen sich viele Umbaumaßnahmen zum barrierefreien / barrierearmen Wohnen umsetzen. Denn häufigkönnen für die Realisierung Fördermittel und Zuschüsse eingesetzt werden. Diese Zuschüsse kommen für einen barrierefreien Umbau in Frage:

Geldgeber Programm Förderung Voraussetzung

Pflegeversicherung, Pflegekasse

verbessernde Maßnahmen im Wohnumfeld

Zuschuss in Höhe von maximal 4.000 Euro für z.B. Einbau von Stützgriffen, einer ebenerdigen Dusche oder eines höhenverstellbaren WC uvm. Feststellung eines Pflegegrades und Nachweis der Notwendigkeit der Maßnahme zum Erhalt der Selbstständigkeit von Pflegebedürftigen

Krankenkassen

Hilfsmittelverordnung der Krankenkassen

Kostenübernahme für bestimmte Hilfsmittel z.B. Stützklappgriffe, Toilettensitzerhöhung,  Badewannenlift oder mobiler Duschhocker Ärztliche Verordnung vom Haus- oder Facharzt mit genauer Bezeichnung des Hilfsmittels

Kreditanstalt für Wiederaufbau / KfW-Bank

159 Altersgerecht Umbauen - Kredit

Bis zu 50.000 Euro Kredit je Wohneinheit für Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung, z.B. Änderung der Raumaufteilung des Bades; Schaffung bodengleicher Duschplätze; Modernisierung von Badobjekten; Einbau von Stütz- und Haltesystemen Vielfältige technische Mindestanforderungen, z.B. an die Raumgröße, Größe der Bewegungsflächen, an die Abstände zwischen den Sanitärobjekten, Höhe der Sanitärobjekte und vieles mehr. Beratung zwingend erforderlich!

Kreditanstalt für Wiederaufbau / KfW-Bank

455 Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss- Barrierereduzierung

Bis zu 6.250 Euro Zuschuss je Wohneinheit für Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung, z.B. Änderung der Raumaufteilung des Bades, Schaffung bodengleicher Duschplätze, Modernisierung von Badobjekten, Einbau von Stütz- und Haltesystemen Vielfältige technische Mindestanforderungen, z.B. an die Raumgröße, Größe der Bewegungsflächen, an die Abstände zwischen den Sanitärobjekten, Höhe der Sanitärobjekte und vieles mehr. Beratung zwingend erforderlich!

Sozialhilfeträger

Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung Kostenübernahme für notwendige Umbauten Nachweis, dass andere Förderungen ausgeschöpft sind; Einreichen aller Kostenvoranschläge; Nachweis, dass alternativ keine barrierefreie Wohnung zur Verfügung steht

Eingliederungshilfen

Leistungen für Wohnraum Kostenübernahme für Umbauten im Badezimmer Nachweis, dass alle anderen Fördermöglichkeiten ausgeschöpft sind, medizinisch absolut notwendige Umbauten, Vermögens- und Einkommensübergrenzen

Stiftungen

je nach Stiftung unterschiedlich z.T. volle Kostenübernahme bei bestimmten Maßnahmen Oftmals richten sich Stiftungen an Menschen mit ganz bestimmten Erkrankungen, z.B. Personen, die an Multipler Sklerose erkrankt sich; Stiftungssuche auf www.stiftungen.org

Es gibt in den einzelnen Bundesländern verschiedenste Förderprogramme zum barrierefreien Bauen und Umbauen.

7. Barrierefrei Umbauen: Muss der Vermieter zustimmen?

Barrierefrei Umbauen: Zustimmung Vermieter

Barrierefreier Wohnraum steht nicht nur Hauseigentümern zu. Auch Mieter haben das Recht, möglichst lange selbstständig in ihrer Wohnung verbleiben zu können und den Wohnbereich zu diesem Zweck umzugestalten. Allerdings benötigen Mieter die Zustimmung des Vermieters, wenn sie bauliche Maßnahmen planen.

In diesen Fällen muss der Vermieter grundsätzlich zustimmen:

Die gute Nachricht: Nach § 554 BGB muss ein Vermieter Baumaßnahmen im Sinne der Barrierefreiheit grundsätzlich dulden, wenn die Anpassungen nötig sind, um eine Wohnung behindertengerecht zu gestalten. Das gilt nicht nur für den Mieter, der den Mietvertrag unterschrieben hat, sondern gilt für alle Bewohner der jeweiligen Wohnung. So ist zum Beispiel das Verbreitern von Türen oder der Einsatz von ebenerdigen Duschen grundsätzlich für den Mieter zulässig.

In diesen Fällen darf der Vermieter Umbaumaßnahmen ablehnen:

  • Schwieriger wird es, wenn die Baumaßnahme auch die anderen Mietparteien betrifft oder weitergehende Interessen berührt, wie es etwa bei einem Treppenlift oder einer Rollstuhlrampe im gemeinschaftlich genutzten Hausflur der Fall ist. Sind nämlich die Interessen der Mietgemeinschaft durch Umbaumaßnahmen beeinträchtigt, darf der Vermieter die Zustimmung verweigern. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Fluchtwege versperrt werden oder der Zugang zu bestimmten Gebäudeteilen nicht mehr möglich ist. 
  • Probleme kann es auch geben, wenn die Immobilie unter Denkmalschutz steht und der Einbau eines Treppenliftes in einem schützenswerten Flur erfolgen soll. Dann darf der Vermieter seine Zustimmung verweigern. Auch wenn die Immobilie durch die geplante Maßnahme an Wert verliert, darf er nein zum barrierefreien Umbau sagen. Gibt er sein Einverständnis für eine Baumaßnahme, darf er ein Wörtchen mitreden. Der Vermieter darf seine Rechte geltend machen, wenn es um Sicherheit, Materialauswahl oder Bautechnik geht. Die Kosten von Umbaumaßnahmen im Sinne der Barrierefreiheit hat immer der Mieter zu tragen. Der Vermieter darf sogar eine Kaution für den späteren Rückbau verlangen. Denn auch der Mieter ist für die Kostenübernahme eines Rückbaus zuständig.

Die gute Nachricht: Längst nicht jeder Vermieter pocht auf dieses Recht. Zudem erhöhen bestimmte Baumaßnahmen im Sinne der Barrierefreiheit sogar den Wert einer Wohnung, so dass Mieter beim Auszug unter Umständen sogar eine Entschädigung für ihre Investitionen einfordern können.

immoverkauf24 Tipp:

Argumente für den barrierefreien / seniorengerechten Umbau, mit denen Mieter ihre Vermieter überzeugen können: 

  • Barrierefreie und seniorengerechte Wohnungen werden stark nachgefragt.
  • Wertsteigerung: Es lassen sich künftig höhere Mieteinnahmen erzielen.
  • Zuverlässige Mieter können längerfristig gebunden werden.

8. Wo gibt es Beratung zum barrierefreien Wohnen und Umbauen?

Angesicht der Vielzahl der Möglichkeiten ist es gar nicht so einfach, den Überblick zu behalten. Wer sich für das Thema barrierefrei Wohnen und barrierefrei Umbauen interessiert, sollte sich deshalb im Vorfeld einer Baumaßnahme unbedingt gründlich beraten lassen. Hier können Senioren und pflegende Angehörige Beratung und Unterstützung finden:

  • Sozialhilfeträger: Sozialamt der Kommune
  • Wohlfahrtsverbände: Ob Caritas, Arbeiterwohlfahrt oder Diakonie – viele Wohlfahrtsverbände bieten spezielle Beratung für Senioren oder pflegende Angehörige. Informieren Sie sich in der jeweiligen Geschäftsstelle vor Ort.
  • Seniorenberatung: Zahlreiche Kommunen oder freie Träger bieten Beratung für Senioren und Angehörige.
  • Ambulante Pflegedienste: Wer einen Dienstleister der ambulanten Pflege beauftragt hat, hat auch Anspruch auf Beratungsleistungen. Das reicht von Unterstützungen im Alltag bis hin zu baulichen Umgestaltungsmaßnahmen und Fördermitteln.
  • Krankenkasse / Pflegekasse: Über mögliche Umbaumaßnahmen und Zuschussmöglichkeiten  informieren auch die Krankenkasse und die Pflegekasse.
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