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Ambulante Pflege – häusliche Pflege durch Angehörige und Pflegedienste

Bei Pflegebedürftigkeit in den eigenen vier Wänden zu bleiben, ist der Wunsch vieler Betroffener. Und tatsächlich wird auch die Mehrheit der Pflegebedürftigen in Deutschland zuhause gepflegt. Auch die Pflegeversicherung fördert die ambulante Pflege sträker als die stationäre Pflege. Was ambulante Pflege umfasst, wie hoch Kosten und Geldleistungen der Pflegekasse pro Pflegegrad sind, erfahren Sie hier. 

1. Definition: Was ist ambulante Pflege?

Ambulante Pflege

Unter ambulanter Pflege versteht man die Pflege und Betreuung von Pflegebedürftigen in ihrer häuslichen Umgebung – im Gegensatz zu einer stationären Unterbringung, wie in einem Pflegeheim. „Häusliche Umgebung“ muss nicht zwangsläufig die eigene Wohnung bedeuten. Es kann auch eine Senioren-WG („ambulant betreute Wohngruppe“), die Wohnung der Kinder oder eine seniorengerechte Wohnung des betreuten Wohnens gemeint sein.

Die Pflegeversicherung verfolgt das vorrangige Ziel, die Pflege durch Privatpersonen abzusichern und fördert die Pflege Zuhause. Dennoch decken ihre Zuschüsse nur eine Teil der anfallende Pflegekosten ab. In § 3 Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) ist definiert:

„Die Pflegeversicherung soll mit ihren Leistungen vorrangig die häusliche Pflege und die Pflegebereitschaft der Angehörigen und Nachbarn unterstützen, damit die Pflegebedürftigen möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung bleiben können.“

Die ambulante Pflege durch professionelle Pflegekräfte ist in mehreren Formen möglich:

  • Ein ambulanter Pflegedienst übernimmt die Pflege zuhause.
  • Pflegebedürftige bzw. Angehörigen stellen selbstständige Pflegekräfte ein. Sofern sie einen Vertrag mit der Pflegekasse haben, werden sie über die Pflegesachleistungen bezuschusst.
  • 24-Stunden-Pflegekräfte (häufig aus dem Ausland über eine Agentur vermittelt), für deren Leistungen allerdings nur in Form von Pflegegeld ein Zuschuss erfolgt.

Die Pflegeversicherung unterstützt die ambulante Pflege, wenn der Pflegebedürftige mindestens den Pflegegrad 2 hat. Es muss also eine „erhebliche Einschränkung der Selbstständigkeit“ durch die Gutachter der Pflegeversicherung festgestellt worden sein.

immoverkauf24 Info: 24-Stunden-Pflege

Es handelt sich bei der 24-Stunden-Pflege um eine Rund-um-die-Uhr-Pflege, bei der eine Haushaltshilfe, Betreuungs- oder Pflegekraft dauerhaft in der Wohnung des Pflegebedürftigen wohnt und ihn betreut. Häufig werden hier Betreuungskräfte aus Osteuropa eingesetzt, die etwa über Agenturen (z.B. Bundesagentur für Arbeit) oder als selbstständige Pflegekräfte im Haushalt des Pflegebedürftigen leben und arbeiten.

2. Häusliche Pflege: Leistungen der Pflegeversicherung – Übersicht je Pflegegrad

Getreu ihrem Grundsatz, Pflegebedürftige solange wie möglich in der ambulanten Betreuung zu halten, bietet die Pflegeversicherung für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 ein differenziertes Leistungsangebot (§ 28 SGB XI) an:

  • Einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich für alle Pflegegrade
  • Pflegesachleistung (bei Betreuung und Pflege durch einen professionellen ambulanten Pflegedienst), deren Höhe abhängig vom Pflegegrad ist
  • Pflegegeld (finanzieller Zuschuss für private Pflegepersonen), abhängig vom Pflegegrad
  • Eine Kombination aus Pflegesachleistung und Pflegegeld
  • Mittel für die Verhinderungspflege (zeitweiliger Ersatz der privaten Pflegeperson)
  • Pflegehilfsmittel (z.B. Pflegebett)  und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (z.B. Treppenlift)
  • Mittel für die Tages- und Nachtpflege
  • Mittel für die Kurzzeitpflege
  • Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegepersonen
  • Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen
  • Pflegeberatung
  • Persönliches Budget (nur gemeinsam, z.B. mit Krankenkassen, Unfallversicherungen, Sozialhilfe)
  • Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige, die in ambulant betreuten Wohngruppen leben

Die Geldleistungen der Pflegeversicherung bei einer Pflege durch Angehörige (= Pflegegeld) bzw. durch einen professionellen Pflegedienst (= Pflegesachleistung) variieren je nach Pflegegrad:

Corona-Sonderregeln beim Entlastungsbetrag

Während der Corona-Krise können Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 den Entlastungsbetrag unkompliziert auch für andere Leistungen, wie etwa Nachbarschaftsdienste, verwenden. Voraussetzung ist, dass die Hilfe erforderlich ist, um Corona-bedingte Versorgungsengpässe zu überwinden. Diese erweiterte Verwendungsmöglichkeit gilt vorerst bis zum 31.03.2022. Einen monatlichen Anspruch  auf den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro (also insgesamt bis zu 1.500 Euro im Jahr) haben Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1, die zu Hause gepflegt werden. Der Betrag ist normalerweise zweckgebunden einzusetzen: etwa für Leistungen zur Entlastung der pflegenden Angehörigen und / oder zur Förderung der Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen - während der Pandemie sind die Nutzungsmöglichkeiten erweitert worden. 

Zudem können nicht genutzte Beträge für Entlastungsleistungen aus 2021 durch eine Fristverlängerung noch bis zum 30.06.2022 genutzt werden. Dies gilt für Pflegebedürftige aller Pflegegrade. 

Pflegegeld und Pflegesachleistungen je Pflegegrad

Pflegegrad Pflegegeld (€/Monat) Pflegesachleistung seit 01.01.22 (€/Monat) Pflegesachleistungen bis 31.12.2021 (€/Monat)
1 - - -
2 316 724 689
3 545 1.363 1298
4 728 1.693 1612
5 901 2.095 1995

WICHTIG: Die Pflegesachleistungen wurden zum 01. Januar 2022 um jeweils fünf Prozent erhöht.

Das Pflegegeld dient als eine Anerkennung für die Pflege durch Laien. Durch den Betrag der Pflegekasse für einen professionellen Pflegedienst werden neben den Pflegeleistungen auch die Kosten eines Unternehmens gedeckt (Fahrkosten, Verwaltung, Steuern etc.). Allerdings gibt es neben dem Pflegegeld noch einen weiteren Anspruch, den private Pflegepersonen geltend machen können: Beiträge zur Unfall- und Rentenversicherung.

Weitere Leistungen der Pflegeversicherung je Pflegegrad

Leistung Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel (€/Monat) 40 40 40 40 40
Entlastungsbetrag (€/Monat) 125 125 125 125 125
Wohngruppenzuschlag (€/Monat) 214 214 214 214 214
Tages- und Nachtpflege/pro Monat - 724 1.363 1.693 2.095
Kurzzeitpflege/pro Jahr - 1.774 1.774 1.774 1.774
Verhinderungspflege/pro Jahr - 1.612 1.612 1.612 1.612
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen/pro Jahr 4.000 4.000 4.000 4.000 4.000

Übrigens: Falls Rente und Leistungen der Pflegeversicherung nicht für die Pflege-Kosten ausreichen, können Immobilienbesitzer auch ihr Eigenheim zur Finanzierung einsetzen. Die Leibrente bietet die Möglichkeit, trotz Verkauf bis zum Lebensende im Eigenheim wohnen zu bleiben und die Rente aufzustocken.

immoverkauf24 Info: Soziale Absicherung privater Pflegepersonen

Eine Pflegeperson, die nicht erwerbsmäßig einen oder mehreren Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 wenigstens zehn Stunden die Woche pflegt (§ 19 SGB XI), hat Anspruch auf soziale Sicherung (§ 44 SGB XI):

  • Sie ist unfallversichert.
  • Sie erhält Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Bedingung: Die Pflegeperson darf nebenher nicht mehr als 30 Stunden pro Woche sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein. Und: Die Beiträge, die die Pflegeversicherung übernimmt, sind abhängig von Pflegegrad und Leistungsart (Pflegegeld und/oder -sachleistung).

Eine corona-bedingte Sonderregel gilt auch für Angehörige: Bis zum 31.03.2022 wird die Zahlung des Pflegeunterstützungsgeldes von zehn auf 20 Arbeitstage verlängert. Das Pflegeunterstützungsgeld ist eine Lohnersatzleistung der Pflegeversicherung für entgangenes Arbeitsentgelt während einer Pflegezeit von privaten Pflegepersonen. 

immoverkauf24 Info: Soziale Absicherung privater Pflegepersonen

Eine Pflegeperson, die nicht erwerbsmäßig einen oder mehreren Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 wenigstens zehn Stunden die Woche pflegt (§ 19 SGB XI), hat Anspruch auf soziale Sicherung (§ 44 SGB XI):

  • Sie ist unfallversichert.
  • Sie erhält Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Bedingung: Die Pflegeperson darf nebenher nicht mehr als 30 Stunden pro Woche sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein. Und: Die Beiträge, die die Pflegeversicherung übernimmt, sind abhängig von Pflegegrad und Leistungsart (Pflegegeld und/oder -sachleistung).

3. Welche Kosten entstehen bei der ambulanten Pflege zuhause? Mit Beispielrechnungen!

Ambulante Pflege: Pflege durch Angehörige

Die Kosten für eine ambulante Pflege sind immer individuell. Das hängt von mehreren Faktoren ab:

  1. Höhe des Pflegegrades und der damit einhergehende individuell nötige Aufwand
  2. Häufigkeit der Einsätze
  3. Art der häuslichen Pflege: allein durch Angehörige, durch einen Pflegedienst oder eine Kombination beider?
  4. Bundesland
  5. Beauftragter Pflegedienst

Im Folgenden drei Beispiele, die die Leistungen der Pflegekasse bei unterschiedlichen Pflegesituationen verdeutlichen:

Kosten-Beispiel 1: Die Ehefrau als Pflegeperson

Martin Müller lebt in Hamburg. Er hat Pflegegrad 2 und wird allein durch seine Frau versorgt. Er erhält daher folgende Leistungen von der Pflegekasse:

  • 40 Euro für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel
  • 125 Euro Entlastungsbetrag
  • 316 Euro Pflegegeld

Seine Frau half ihm bislang beim Aufstehen, Anziehen und der Körperpflege. Auch die Reinigung der Wohnung übernahm sie. Doch als sie plötzlich erkrankt, muss ein Pflegedienst ihre Arbeiten übernehmen:

Kosten-Beispiel 2: Ein Pflegedienst übernimmt die Pflege

Nun kommt jeden Tag der Pflegedienst und hilft Herrn Müller beim Aufstehen, Anziehen und der Körperpflege. Außerdem wird er 2x in der Woche geduscht und die Mitarbeiterin des Pflegedienstes reinigt die Wohnung. Die Rechnung pro Woche sieht so aus:

Leistungskomplex 1: Kleine Morgen- und Abendtoilette258 Punkte (Mo-Fr) = € 12,20 x 5 = € 61/Woche = € 244/Monat
284 Punkte (Wochenende) = € 13,42 x 8 = € 26,84/Woche = € 107,36/Monat
Leistungskomplex 3: Große Morgen- und Abendtoilette464 Punkte = € 21,95 x 2 = € 65,85/Woche = € 263,40/Monat
Leistungskomplex 13: Reinigen der Wohnung 1x wöchentlich600 Punkte = € 28,38/Woche = € 113,52/Monat

Insgesamt bezieht Herr Müller vom Pflegedienst-Leistungen in Höhe von 728,80 Euro pro Monat. Da er Pflegegrad 2 hat, erhält er von der Pflegekasse einen Zuschuss in Höhe von 724 Euro pro Monat. Er muss also einen Eigenanteil von 4,80 Euro selbst zahlen. Wenn Pflegegrade steigen, erhöht sich in der Regel auch die Höhe des Eigenanteils, den Pflegebedürftige selbst zu zahlen haben.

Der Eigenanteil variiert und kann ggf. auch höher ausfallen. Auch wenn die meisten Pflegebedürftigen mit Zuschüssen ihrer Pflegekasse rechnen können, müssen viele Senioren gewisse Kosten selbst tragen. Für Eigenheimbesitzer gibt es die Option des Hausverkaufs auf Rentenbasis. Die Immobilie wird gegen monatliche Zahlungen einer zusätzlichen Rente verkauft, die Verkäufer behalten jedoch eine lebenslanges Wohnrecht in der Immobilie. Dadurch können Aufwendungen, die nicht von Dritten übernommen werden sorglos beglichen werden. 

Nach einiger Zeit ändert sich die Pflege von Herr Müller wiederrum: Seiner Frau geht es nach ihrer Erkrankung besser und sie übernimmt nun wieder einen Teil der pflegerischen Leistungen. Herr und Frau Müller entscheiden sich daher, Pflegegeld und Pflegesachleistungen zu kombinieren.

Kosten-Beispiel 3: Pflegedienst und Pflegeperson teilen sich die Pflege

Zunächst für sechs Monate  nimmt Herr Müller nur noch 70% der Pflegesachleistungen in Anspruch. Dadurch stehen ihm 506,80 Euro im Monat (70% von 724 Euro) von der Pflegekasse zu. Da er nur 70% der Sachleistungen nutzt, hat Herr Müller noch Anspruch auf monatlich 30% des Pflegegeldes, was 217,20 Euro entspricht.

immoverkauf24 Info: Krankenkasse oder Pflegekasse - wer zahlt?

  • Wurden pflegerische Maßnahmen durch den Hausarzt verschrieben, so erstattet die Krankenkasse in der Regel die Aufwendungen für diese Behandlungspflege.
  • Pflegesachleistungen (ambulante Pflege), Pflegehilfsmittel und Pflegegeld kommen von der Pflegeversicherung.
  • Kann ein Pflegebedürftiger bzw. sein Angehöriger den für die Pflege anfallenden Eigenanteil nicht selbst leisten, so kann ein Antrag auf „Hilfe zur Pflege“ gestellt werden. Das Sozialamt übernimmt dann die Kosten.
  • Mit einer privaten Pflegezusatzversicherung können Kosten gedeckt werden, die weder von der Pflege- noch von der Krankenversicherung gedeckt werden.

4. Welche Leistungen bieten ambulante Pflegedienste?

Jeder in Deutschland zugelassene Pflegedienst arbeitet nach sog. Leistungskatalogen, die von Bundesland zu Bundesland variieren und von den Pflegediensten u.a. mit den Pflegekassen verhandelt werden (§ 75 SGB XI). So bieten Pflegedienste folgende – vergütungsfähige – Leistungen an:  

  1. Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität)
  2. Betreuungsleistungen
  3. hauswirtschaftliche Versorgung
  4. Erst- und Folgebesuche
  5. Pflegeeinsatz gem. § 37 Abs. 3 SGB XI (Pflegeberatung)
  6. Wegepauschale

Im Einzelnen verbergen sich dahinter über 30 Leistungskomplexe, bei denen jeweils Punkte vergeben werden, für die Euro-Werte hinterlegt sind. In Niedersachsen sieht z.B. einer von 30 Leistungskomplexen wie folgt aus:

Leistungskomplex Leistungsart Leistungsinhalte Punkte Preis pro Leistungskomplex
1 Erweiterte kleine Körperpflege
  • Waschen, Duschen, Baden
  • Mund-, Zahn- und Lippenpflege
  • Rasieren
  • Hautpflege
  • Haarpflege
  • Nagelpflege
  • An- und Auskleiden
  • Vorbereiten/Aufräumen des Pflegebereichs
390 16,26 € (0,05263 € pro Punkt)

Die Euro-Werte variieren, denn wie viel ein Punkt wert ist, handelt jeder Pflegedienst mit der zuständigen Pflegekasse aus. Auch die Punktesysteme unterscheiden sich in jedem Bundesland. In Hamburg verlangt ein Anbieter für den Leistungskomplex 1 z.B. 258 Punkte = 12,20 Euro unter der Woche. An Wochenenden und Feiertagen werden mehr Punkte erhoben (284), damit steigt der Preis auf 13,42 Euro.

Jeder Pflegedienst stellt die vereinbarten Leistungen einschließlich einer Kostenübersicht zur Verfügung, so dass Pflegebedürftige einsehen können, welche Leistungen die Pflegekasse und welche sie ggfs. selbst zahlen müssen. Diesen Leistungsnachweis (Bestandteil der Pflegedokumentation) zeichnet der Pflegebedürftige monatlich ab und bestätigt damit, dass die Leistungen auch erbracht wurden.

immoverkauf24 Tipp:

Bevor ein Pflegedienst tätig werden kann, muss er zunächst einen Pflegevertrag mit dem Pflegebedürftigen schließen. Dieser sollte immer eine genaue Aufstellung der gebuchten Leistungen (nicht einfach nur „Grundpflege“) sowie deren Häufigkeit enthalten. Außerdem sollte als Auftraggeber immer der Pflegebedürftige selbst genannt sein, ein Angehöriger sollte nur als Vertretung unterschreiben. Im Vertrag gilt es zudem immer auszuweisen, welche Leistungen die Pflegekasse übernimmt und welche Pflegebedürftige u.U. selbst zahlen müssen. Auch evtl. vorhandene Investitionskosten (z.B. Fahrzeugkosten, Mieten etc.), die der Pflegedienst berechnen kann, müssen aufgeführt sein.

immoverkauf24 Info:

Intensivpflege Zuhause

Auch schwerstpflegebedürftige Menschen (z.B. Wachkoma-Patienten) können ambulant gepflegt werden: in der eigenen seniorengerechten Wohnung oder einer betreuten Wohngemeinschaft. Sie brauchen allerdings eine intensive, rund um die Uhr anwesende Betreuung. Unter dem Stichwort „Intensivpflege“ oder auch „24-Stunden-Pflege“ werden diese Leistungen auch ambulant angeboten. Wobei die „24-Stunden-Pflege“ häufig anders definiert wird. Eine Intensivpflege verlangt die fachliche Qualifikation der Pflegekräfte (Examen plus Fortbildungen) und kostet erheblich mehr als eine herkömmliche ambulante Pflege. Allerdings wird hier auch nicht die Pflegeversicherung allein herangezogen, sondern auch die Krankenversicherung:

  • Die Krankenversicherung zahlt die kompletten Leistungen der sog. Behandlungspflege. Für den Pflegebedürftigen verbleibt ein Anteil von 10 Prozent der Kosten in den ersten 28 Tagen pro Kalenderjahr plus 10 Euro für jede Verordnung. Die Leistungen werden durch ambulante Pflegedienste erbracht, die auch direkt mit der Krankenkasse abrechnen.
  • Bei der Grundpflege (z.B. Körperpflege) erstattet die Pflegeversicherung im Rahmen ihrer Sätze die Kosten (ein schwerstpflegebedürftiger Mensch, z.B. im Wachkoma, erhält in der Regel den Pflegegrad 5, hat also Anspruch auf einen Zuschuss zu den Pflegesachleistungen in Höhe von 1.995 Euro pro Monat).

5. Welche Arten von Pflegediensten gibt es?

Ambulante Pflege: Pflegedienst

Es gibt in Deutschland derzeit rund 15.000 ambulante Pflegedienste, viele davon sind kleine Betriebe mit nicht mehr als 20 Mitarbeitern, die häufig in privater Hand sind.

Freie Träger wie Wohlfahrtsverbände oder Kirchen, öffentliche Träger wie Kommunen – auf dem ambulanten Markt ist vieles vertreten und der Träger ist nicht immer das ausschlaggebende Kriterium für eine mehr oder weniger hohe Qualität. Auch kleine private Anbieter leisten gute Arbeit.

Bei der Auswahl eines passenden Pflegedienstes sollte man sich vorher folgende Fragen stellen:

  1. Entspricht das Angebot der Dienstleistung dem individuellen Bedarf?
  2. Welche Leistungen sollen vom Pflegedienst übernommen werden (z.B. Körperpflege oder eher Hauswirtschaft)?
  3. Braucht der Pflegebedürftige einen speziellen Pflegedienst, z.B. einen intensivpflegerischen?
  4. Welche Ausbildungen (ggf. demenzspezifische) haben die Mitarbeiter?
  5. Wie detailliert ist der Vertrag gestaltet?
  6. Wie flexibel können die Mitarbeiter auf Änderungswünsche reagieren?
  7. Wie hoch sind die Kosten?

6. Wie kann man die Qualität von Pflegediensten beurteilen?

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) kontrolliert jährlich die ambulanten Pflegedienste hinsichtlich ihrer Qualität. Zwar wird es in Zukunft keine Noten mehr geben, jedoch soll ab 2020 ein neues System mit Symbolen in unterschiedlichen Rubriken jedem Interessierten schnell aufzeigen, welche Qualitäten ein konkreter Pflegedienst aufweist. Hintergrund ist eine völlige Neuordnung der Qualitätsprüfungs-Richtlinien, die mehrere Jahre dauerte und seit 2020 erstmals in der vollstationären Pflege eingesetzt wird. Aktuell (Stand: Januar 2020) müssen sich Interessierte noch an den Noten des Transparenzberichts orientieren. Die Noten vergibt der MDK auf Basis einer eimal jährlich stattfindenden Prüfung der Pflegedienste. Die Berichte enhalten eine Gesamtnote des Dienstes, Noten für verschiedene Pflegebereiche und die Ergebnisse einzelner Prüfkriterien. Nicht ersichtlich ist, durch wie viele Fallbetrachtungen die Note zustande kam. Jedoch sind die Benotungen der Pflegedienste aussagekäftiger als die von Pflegeheimen und es sind auch mittlere bis schlechtere Bewertungen vorhanden.

Zu finden sind Pflegedienste in der Umgebung und ihre Benotungen

  • u.a. durch den AOK Pflege-Navigator. Hier einfach die Postleitzahl in dies Suchmaske eingeben und es werden ambulante Pflegedienste in der Nähe inklusive Pflegenote angezeigt.
  • Auch die Pflegekasse oder die in jeder Stadt und Region ansässigen Pflegestützpunkte informieren über Pflegedienste in der Umgebung.
  • Der nächste Pflegestützpunkt ist z.B. über die Such-Datenbank des Zentrums für Qualität in der Pflege auffindbar.
  • Und natürlich sind Verwandte, Freunde und Bekannte, die selbst Erfahrungen mit Pflegediensten gemacht haben, eine gute Informationsquelle. Es lohnt sich also, über das Thema zu sprechen.

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