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Architektenhaus bauen – 7 wichtige Punkte für den Hausbau

Das Architektenhaus ist – bildlich gesprochen – der Maßanzug unter den Häusern. Sprich: Die Bauherren schildern, wie sie sich ihr Wunschhaus vorstellen, und der Architekt entwirft ein Haus, das diesen Wünschen entspricht. Und wie beim Maßanzug muss hierfür ein wenig tiefer in die Tasche gegriffen werden, denn Individualität und Maßarbeit haben ihren Preis. Dafür „passt“ das Architektenhaus dann aber auch wie angegossen zu dem, was sich die Bauherren unter dem idealen Wohnen im Eigenheim vorstellen. Oft spiegelt sich der Wunsch nach Individualität auch in der Optik von Architektenhäusern wieder.

1. Die Kosten für das Architektenhaus im Vergleich zu Fertighaus und Massivhaus

Architektenhaus

Ein Architektenhaus kann sowohl als Massivhaus als auch als Fertighaus in der für diese Bauform typischen Holzständerbauweise errichtet werden. Aufgrund der verschiedenen Bauvarianten ist es nicht einfach, pauschale Aussagen über die Kosten für ein Architektenhaus zu treffen. Diese hängen auch entscheidend davon ab, welche Extras sich die Bauherren bei der Realisierung ihres Traums vom Einfamilienhaus wünschen. Das können beispielsweise großzügige Bäder oder ein Wellnessbereich im Keller sein. Auch ein sehr individueller Entwurf mit einer aufwändigen Fassadengestaltung oder Dachform beeinflusst die Kosten für das Architektenhaus.

Hinzu kommt: Architektenhäuser sind gerade bei Grundstücken, die aufgrund der Topographie oder Abmessungen eine Herausforderung darstellen, die beste Wahl im Vergleich zu einem Musterhaus vom Massivhaus- oder Fertighaushersteller. Denn standardisierte Häuser lassen sich auf solchen Grundstücken oft nicht realisieren. Sollte das Grundstück zudem noch schwer erreichbar sein – etwa in Hanglage ohne direkte Zufahrt – hat auch dies neben der Notwendigkeit eines Architektenhauses weiteren Einfluss auf die Kosten, denn für den höheren Aufwand, um die Baustelle zu erreichen, berechnen Baufirmen einen Preisaufschlag.

Auch der Architekt selbst muss bezahlt werden. Wie hoch das Honorar für seine Leistungen ausfällt, ist in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) geregelt. Die Grundlage für das Honorar bilden die Baukosten, die jeweils abzurechnenden Leistungen sind in neun Stufen untergliedert. Außerdem wird das Bauprojekt einer bestimmten Honorarzone zugeordnet.

Rechenbeispiel:

Der Bauherr möchte ein Einfamilienhaus bauen, die Baukosten betragen 250.000 Euro. Übernimmt der Architekt alle Aufgaben in den neun Leistungsphasen, darf er 100 Prozent des so genannten Basishonorars abrechnen. Das wären im Beispielfall 40.367 Euro einschließlich Mehrwertsteuer. Wird der Architekt hingegen lediglich mit den Leistungsphasen 1 bis 5 (Entwurf und ein Ausführungsplan) beauftragt, liegt das Architektenhonorar bei 52 Prozent von 40.367 Euro – das entspricht 20.991 Euro.

2. Die Vor- und Nachteile eines Architektenhauses

Es gibt Grundstücke, die aufgrund ihres Zuschnitts oder der Lage - etwa an einem steilen Hang - eine individuelle Bebauung erfordern. Dann ist ein Architektenhaus häufig die einzige Lösung, um das Grundstück optimal nutzen zu können. Anders sieht es bei Grundstücken mit unkompliziertem Zuschnitt aus: Hier müssen Bauherren abwägen, ob sie sich für ein Architektenhaus oder doch lieber für ein standardisiertes Typenhaus vom Fertighaus- oder Massivhaus-Anbieter entscheiden sollen. Bei der Entscheidungsfindung ist es hilfreich, Vor- und Nachteile von Architektenhäusern im Blick zu behalten:

Vorteile eines Architektenhauses:

  • Individueller Zuschnitt, passend zu den Bedürfnissen der Bewohner
  • Einflussnahme auf Gestaltung und verwendetes Material
  • Übernimmt der Architekt auch die Bauleitung und –abnahme, wird Pfusch am Bau vermieden, da er laufend den Baufortschritt kontrolliert
  • Bauherren haben einen festen Ansprechpartner für alle Belange rund ums Haus
  • Der Entwurf passt zum Budget des Bauherrn
  • Der Grundriss ist optimal auf die Bewohner abgestimmt – das kann gerade bei besonderen Anforderungen wie "barrierefreies Wohnen" aufgrund eines Bewohners mit Rollstuhl wichtig sein.
  • Weniger Insolvenzgefahr: Der Bauherr hat mehrere Vertragspartner und nicht nur einen. Fällt einer wegen Insolvenz aus, gerät nicht gleich das ganze Projekt in Gefahr.

Nachteile eines Architektenhauses:

  • Vielfach höhere Baukosten. Dies liegt allerdings teilweise auch daran, dass sich oft gerade diejenigen Bauherren für ein Architektenhaus entscheiden, die auch ausgefallenere und teurere Wohnwünsche verwirklichen wollen.
  • Mehr Zeitaufwand bis zum Baubeginn, da zunächst der Entwurf mit dem Architekten entwickelt werden muss. Diese Phase entfällt bei Typenhäusern.
  • Bei einer extrem individuellen Bauweise könnte ein Architektenhaus später einmal schwieriger zu verkaufen sein, da Optik und/oder Grundriss möglicherweise nicht jedem Interessenten zusagen.

immoverkauf24 Tipp

Wer von vornherein einen künftigen Hausverkauf plant, sollte bei der Entwurfsplanung auf ein ausgewogenes Maß an Individualität achten. Zwar erhöht ein absolut „auf Maß“ gestaltetes Architektenhaus den Wohlfühlfaktor, aber es sollte auch berücksichtigt werden, inwieweit das Haus auch für potenzielle Hauskäufer infrage kommt. So könnte ein Haus mit sehr vielen kleinen Räumen aus Verkäufersicht ebenso ungünstig sein wie eines mit großer Grundfläche, aber nur drei Zimmern. Ein Mittelweg könnte hier in einer Planung liegen, die spätere Veränderungen problemlos ermöglicht. Dies sollte auch mit dem Architekten besprochen werden.

3. Ablauf des Baus eines Architektenhauses

Wer sich ein Architektenhaus wünscht, sollte bereits ungefähr wissen, wie teuer das Haus maximal werden darf. Der Grund: Wenn der Architekt den Kostenrahmen von vornherein kennt, kann er die Planung daran ausrichten und beispielsweise den Grundriss möglichst so entwerfen, dass er die Baukosten nicht unnötig erhöht. Das ist zum Beispiel möglich, indem die Bäder sowie die Küche nahe beieinander geplant werden. So lassen sich die Wasserleitungen kostengünstiger verlegen.

Wichtig ist es aber auch, sich Gedanken über die eigenen Wünsche zu machen: Wie soll die Optik des Hauses aussehen? Wie wichtig sind bauliche Details wie ein Vollkeller, eine großzügige Verglasung oder ein geräumiges Dachgeschoss? Wie flexibel soll der Grundriss gestaltet werden, sollen bestimmte Bereiche wie etwa der Dachboden später einmal ausgebaut werden? Diese planerischen Fragen lassen sich am besten vom Architekten berücksichtigen, wenn er eine Vorstellung davon bekommt, was die Bauherren mit dem Haus vorhaben – ob sie es beispielsweise auch als Altersruhesitz nutzen möchten oder auf lange Sicht mit ihren Kindern unter einem Dach leben möchten. Weiß der Architekt dies, kann er beispielsweise von Anfang an die Planung so durchführen, dass später ohne großen Aufwand eine Einliegerwohnung abgeteilt werden kann. Dies lässt sich durch einen entsprechenden Grundriss und das Verlegen der dafür erforderlichen Leitungen problemlos erreichen.

Ein weiterer Aspekt, der mit dem Architekten vor der Planung besprochen werden sollte, ist das Thema Energieeffizienz: Soll das Haus beispielsweise ein Energiesparhaus oder sogar ein Plusenergiehaus werden? Wer schon frühzeitig weiß, dass er ein möglichst energieeffizientes Haus oder beispielsweise ein Ökohaus werden soll, sollte bereits bei der Auswahl des Architekten auf eine entsprechende Spezialisierung achten.

Sind alle Wünsche mit dem Architekten besprochen, beginnt dieser mit der Entwurfsplanung. Diese wird mit dem Bauherrn abgestimmt. Sobald sich beide Seiten einig sind, welcher Entwurf umgesetzt werden soll, kümmert sich der Architekt um die Baugenehmigung und reicht hierfür die Pläne beim zuständigen Bauamt ein.

Wurde die Baugenehmigung erteilt, sucht der Architekt nach geeigneten Handwerksbetrieben und Baufirmen und vergibt die Aufträge für die verschiedenen Gewerke. Die hierfür erforderlichen Ausschreibungen erstellt er ebenfalls. Hat der Bauherr ihn damit beauftragt, übernimmt der Architekt auch die Bauleitung auf der Baustelle und überwacht den Bauablauf. Dazu gehört auch die Abnahme der jeweiligen Gewerke nach Fertigstellung der einzelnen Arbeiten.

Inwieweit die Bauherren beim Bau eines Architektenhauses aktiv werden, hängt davon ab, was sie konkret mit dem Architekten vereinbart haben. So kann er sich beispielsweise ausschließlich auf die Planung beschränken oder auch die Auftragsvergabe an die einzelnen Gewerke übernehmen. Übernimmt er auch die Bauleitung, sparen die Auftraggeber viel Zeit und gewinnen an Sicherheit, müssen aber auch mehr zahlen. 

4. Wer bietet Architektenhäuser an, wen beauftragt man?

Viele Baufirmen und Hausanbieter haben nicht nur zahlreiche Typenhäuser im Programm, die sich individuell abwandeln lassen. Sie bauen auch frei geplante Häuser, die der Bauherr gemeinsam mit einem Architekten der Firma plant. Bei dieser Variante entfallen die Ausschreibungen des Architekten, da von vorn herein feststeht, wer die Arbeiten durchführen wird. Welche frei geplanten Häuser die Firmen bereits gebaut haben, lässt sich anhand von Referenzen feststellen. Bauherren erhalten so bereits eine Vielzahl an Anregungen, wie ihr Wunschhaus einmal aussehen könnte. Entscheiden sich Bauherren hingegen für einen bestimmten Architekten und führt dieser auch die Auftragsvergabe durch, erfolgt die Auswahl der Baufirmen durch ihn.

Alternativ können Bauherren auch selbst die Aufträge vergeben, allerdings muss diese Variante nicht immer die kostengünstigste sein, da Architekten möglicherweise eher Handwerksfirmen kennen, die gut und kostengünstig arbeiten.

Es gibt auch Architekten, die mit Fertighausanbietern zusammenarbeiten und in der ersten Planungsphase hinzugezogen werden. Später übergeben sie dann die anfallenden Aufgaben wie etwa die Bauleitung an die Hausbaufirma.

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5. Architektenhaus bauen und dabei sparen – so geht’s

Ein Architektenhaus muss keineswegs von vornherein teurer als etwa ein klassisches Massivhaus vom Bauträger sein. So lässt sich gemeinsam mit dem Architekten schon bei der Planung ein Entwurf entwickeln, bei dem Kostenaspekte berücksichtigt werden. Das ist beispielsweise über einen schlichten Grundriss und die Anordnung der Sanitärräume übereinander erreichen.
Zusätzlich lassen sich über das Weglassen eines Kellers Baukosten einsparen, da eine Vollunterkellerung mit mehreren Zehntausend Euro zu Buche schlägt. Dann sollte allerdings bedacht werden, wo sich Abstellräume einplanen lassen – etwa für Vorräte oder als Standort für die Heizungsanlage.

Sollten sich die Bauherren zutrauen, Eigenleistungen – auch als Muskelhypothek bezeichnet - durchzuführen, lassen sich die Kosten eines Architektenhauses zusätzlich reduzieren.

Durch Eigenleistungen lassen sich die Kosten die bei Ihrem Bauvorhaben entstehen deutlich senken, durch den Vergleich verschiedener Finanzierungsangebote reduzieren Sie darüber hinaus die Kosten der Finanzierug. 

6. Wichtig: Das Architektenhaus und das Urheberrecht

Wenn die Eigentümer eines Architektenhauses in späteren Jahren optische Veränderungen am Haus vornehmen, kann dies unter Umständen zu Problemen mit dem Architekten des Hauses führen. So ist es möglich, dass dieser sich auf sein Urheberrecht beruft und darauf besteht, das Haus optisch unverändert zu belassen. Es soll nach Aussage des Verbands Privater Bauherren (VPB) vorkommen, dass dieses Argument als Druckmittel verwendet wird, um den Auftrag für die geplanten Arbeiten zu erhalten.

Doch worin genau liegt die Problematik, warum können Architekten überhaupt dieses Druckmittel anwenden? Der Grund: Sie gelten urheberrechtlich als Künstler. Damit sind sie beispielsweise Autoren und Komponisten gleichgestellt. Daraus folgt, dass die von ihnen geplanten und entworfenen Gebäude ebenso dem deutschen Urheberrecht unterliegen wie zum Beispiel ein Roman. Demnach darf am Haus nichts ohne Zustimmung des Architekten verändert werden. Diese Vorgabe gilt auch für Häuser, die von einem Architekt für einen Bauträger entworfen wurden, den der Bauherr mit dem Hausbau beauftragt hat. Hinzu kommt, dass das Urheberrecht nach dem Tod des Architekten sogar für weitere 70 Jahre an seine Erben übergeht.

Allerdings grenzen die Gerichte die Urheberrechte ein: So sehen sie nur solche Bauten als urheberrechtlich geschützt, die sich durch Originalität auszeichnen und als nicht alltäglich einzustufen sind. Nur dann erkennen sie für den Bau eine Schutzwürdigkeit, die dem Architekten ein Mitspracherecht einräumt. Laut Eigentümerverband Haus & Grund trifft dies in der Regel nicht auf so genannte Zweckbauten wie Einfamilien- oder Doppelhäuser zu.

Achtung!

Auch wenn die Gerichte für eine Urheberrechtsverletzung die Einzigartigkeit eines Gebäudes als Kriterium werten, sollten Bauherren keinesfalls leichtfertig mit Architektenplänen umgehen, die dieses Kriterium nicht erfüllen. Wird beispielsweise ein Architekt mit dem Hausentwurf beauftragt und der Hausbau später mit einem anderen Architekten gemäß dieser Baupläne durchgeführt wird, muss der Bauherr an den Entwurfsplaner Schadenersatz in Höhe des entsprechenden Planungshonorars zahlen. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle hervor vom 2. März 2011 (14 U 140/10) hervor.

7. Architektenhaus finanzieren

Ein Architektenhaus lässt sich in der Regel selten ausschließlich über Eigenkapital finanzieren, fast immer ist ein Baudarlehen erforderlich, um die Baukosten und den Grundstückskauf sowie alle Baunebenkosten zu stemmen. Das A und O einer guten Finanzierung besteht darin, zunächst das Budget richtig einzuschätzen und darauf abgestimmt ein solides Finanzierungskonzept zu entwickeln. Bei der Budgetplanung muss zunächst das vorhandene Vermögen ermittelt werden, das als Eigenkapital eingesetzt werden kann. Dann gilt es zu ermitteln, wie hoch die monatlichen Ausgaben und Einnahmen sind. So lässt sich insgesamt einschätzen, welche Darlehensraten finanziert werden können.

immoverkauf24 Tipp

Mit Hilfe unseres Budgetrechners lässt sich anhand dieser Eckdaten unkompliziert ermitteln, wie teuer Architektenhaus und Grundstück insgesamt werden dürfen, damit die Hausfinanzierung problemlos bewältigt werden kann.

Steht fest, wie hoch die erforderliche Darlehenssumme maximal sein darf, sollten mehrere Finanzierungsangebote verglichen werden. Auch sind die Fördermittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in der Regel eine Überlegung wert. Soll das Architektenhaus auch mit regenerativen Energien versorgt werden, kommen eventuell auch Zuschüsse infrage, die das Bundesamt für Wirtschaft und Auskontrolle (BAFA) im Rahmen seiner Förderprogramme vergibt.

immoverkauf24 Tipp

Nutzen Sie unseren kostenlosen und unverbindlichen Service und erhalten Sie auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Finanzierungsangebote.

Generell empfiehlt es sich bei Neubauprojekten wie dem Bau eines Architektenhauses zu berücksichtigen, dass die Baukosten unterm Strich in der Regel höher ausfallen – etwa weil in der Bauphase noch Sonderwünsche umgesetzt werden sollen oder weil unvorhersehbare Mehrkosten entstanden sind. Auf der sicheren Seite ist dann, wer entweder noch ausreichend Eigenkapital zur Verfügung hat, um die Mehrkosten zu finanzieren. Alternativ kann die Darlehenssumme auch etwas großzügiger kalkuliert werden, so dass eine teure Nachfinanzierung vermieden wird.

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