Indexmiete 2025: Alle wichtigen Infos für Vermieter
Immer mehr Vermieter nutzen die Indexmiete und koppeln damit etwaige Mieterhöhungen an die allgemeinen Lebenshaltungskosten nach Verbraucherpreisindex. Doch wie sieht ein rechtssicherer Indexmietvertrag aus? Und wie können Sie die Indexmiete berechnen, sodass sie auch greift? Die Indexmieterhöhung ist ein sensibles Thema, das gut geplant sein will, um die Mietrendite zu maximieren.
Das Wichtigste in Kürze
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Die Indexmiete orientiert sich am Verbraucherpreisindex für Deutschland und ist somit von der Inflation abhängig.
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Sie können die Indexmiete berechnen – dafür brauchen Sie nur den alten und neuen Indexwert.
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Eine indexierte Miete muss schriftlich im Indexmietvertrag vereinbart werden, um rechtswirksam zu sein.
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Nach einer Indexmieterhöhung muss der Mietpreis für mindestens ein Jahr unverändert bleiben.
Direkt zum Wunschthema
- Was ist eine Indexmiete?
- Indexmiete berechnen: Wie geht das und was benötigt man zur Berechnung?
- Vorteile der Indexmiete für Vermieter & Mieter
- Nachteile der Indexmiete für Vermieter & Mieter
- Mieterhöhung mit der Indexmiete: Wie läuft das ab?
- Indexmietvertrag: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Rechtliche Rahmenbedingungen der indexierten Miete
- Indexmiete und Staffelmiete: Wann ist welche Miete besser?
- Fazit: Wann sollten Vermieter eine Indexmiete vereinbaren?
1. Was ist eine Indexmiete?
Bei einer Indexmiete wird die Miethöhe an die Inflation gekoppelt. Grundlage ist der Verbraucherpreisindex (VPI) des Statistischen Bundesamts, der die Preisentwicklung privater Haushalte misst. Steigen die Lebenshaltungskosten, darf auch die Miete steigen – und zwar im gleichen Verhältnis. Im Indexmietvertrag wird vereinbart, dass reguläre Mieterhöhungen – etwa nach dem Mietspiegel – ausgeschlossen sind. Damit bietet die indexierte Miete Vermietern einen rechtssicheren Weg, die Miete regelmäßig an die reale Kaufkraftentwicklung anzupassen, ohne auf Vergleichsmieten oder Modernisierungen zurückgreifen zu müssen.
Bedeutung der Indexmiete an einem Beispiel
Ein Vermieter vereinbart eine monatliche Kaltmiete von 800 €. Ein Jahr später steigt der Verbraucherpreisindex um 4 %. Damit kann die Miete auf 832 € angepasst werden – vorausgesetzt, der Vermieter erklärt die Indexmieterhöhung schriftlich und mit Angabe der Berechnungsgrundlage. Die Mieterhöhung bei Indexmiete muss jedoch mindestens ein Jahr nach der letzten Anpassung erfolgen. Dieses Beispiel zeigt: Die Indexmiete bedeutet planbare Anpassung ohne Streit um Vergleichswerte – sowohl für Vermieter als auch Mieter.
- Wichtig ist: Nur der Index darf als Grundlage dienen – nicht etwa Lohnsteigerungen oder ortsübliche Mieten.
Wann darf eine Indexmiete vereinbart werden?
Eine Indexmiete darf bei unbefristeten Mietverhältnissen über Wohnraum vereinbart werden – dies muss ausdrücklich und schriftlich im Mietvertrag geregelt sein (§ 557b BGB). Der Mietvertrag muss dabei die genaue Form der Anpassung nennen und sich allein auf den Verbraucherpreisindex beziehen. Es darf keine zusätzliche Mieterhöhung nach Mietspiegel oder Modernisierung erfolgen. Eine Indexmiete kann bei der Erstvermietung oder auch bei einer Neuvereinbarung während eines laufenden Mietverhältnisses eingeführt werden – natürlich nur mit Zustimmung des Mieters. Einmal vereinbart, ist die indexierte Miete für beide Seiten verbindlich.
Welche Bedeutung hat die Indexmiete für die Mietrendite?
Die Indexmiete kann helfen, Ihre Mietrendite langfristig zu sichern. Bei anhaltender Inflation steigt die Miete automatisch mit – ein Vorteil gegenüber Festmieten, die inflationsbereinigt an Wert verlieren.
2. Indexmiete berechnen: Wie geht das und was benötigt man zur Berechnung?
Wenn Sie als Vermieter eine indexierte Miete vereinbart haben, müssen Sie die Indexmiete berechnen, sobald der Verbraucherpreisindex steigt – frühestens jedoch ein Jahr nach der letzten Mieterhöhung. Für die Berechnung der Indexmiete benötigen Sie zwei Werte: den Indexstand zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses (oder der letzten Anpassung) sowie den aktuellen Indexwert. Beide finden Sie in der amtlichen Indextabelle für Mieten beim Statistischen Bundesamt. Zusätzlich brauchen Sie die aktuelle Kaltmiete laut Indexmietvertrag.
So berechnen Sie die Indexmiete:
- 1. Indexsteigerung berechnen: (neuer Indexwert / alter Indexwert) × 100 - 100 = prozentuale Veränderung
- 2. Mieterhöhung berechnen: aktuelle Miete × (1 + Prozentwert / 100) = neue Miete
Wie aktuell ist der Verbraucherpreisindex für Mieten?
Der Verbraucherpreisindex für Mieten wird monatlich veröffentlicht. Die Berechnung der Indexmiete muss schriftlich erklärt werden – ohne Zustimmung des Mieters, aber mit nachvollziehbarer und vor allem aktueller Berechnungsgrundlage.
Beispiel zur Berechnung der Indexmiete
Im Jahr 2020 betrug der Verbraucherpreisindex 106,5, die Kaltmiete war auf 1.000 € festgelegt. Bis zum Jahr 2024 stieg der Verbraucherpreisindex auf 118,4 an – hierfür muss nun die neue Miete berechnet werden.
- 1. Indexsteigerung berechnen: (118,4 / 106,5) × 100 - 100 = 11,19 %
- 2. Mieterhöhung berechnen: 1.000 € × (1 + 11,19 / 100) = 1.111,90 €
Die neue Kaltmiete wird durch die Regelungen der Indexmiete also um 11,19 % auf 1.119,90 € erhöht.
Indexmiete Rechner – sinnvoll oder ungenau?
Ein Indexmiete-Rechner kann bei der schnellen Orientierung helfen, etwa auf Vermietungsportalen oder Immobilienseiten. Grundlage sind offizielle Indexwerte und die Formel zur Indexmiete. Doch Vorsicht: Fehlerhafte Eingaben oder fehlende Vertragspassagen können zu falschen Ergebnissen führen. Für rechtssichere Ergebnisse sollten Sie die Indexmiete selbst berechnen oder fachliche Beratung einholen. Ein Vermietungsmakler kennt sich mit den Regeln und Fallstricken bei der Berechnung der Indexmiete aus und kann Sie sinnvoll unterstützen.
3. Vorteile der Indexmiete für Vermieter & Mieter
Vorteile für Vermieter |
Vorteile für Mieter |
Einfache Mieterhöhung ohne Zustimmung des Mieters durch Indexanpassung |
Transparente Mietanpassung durch Kopplung an den offiziellen Verbraucherpreisindex |
Keine Mietpreisbremse nach Vertragsbeginn: Anpassungen nur nach Index |
Mieterhöhungen sind planbar und nachvollziehbar – kein Spielraum für überzogene Forderungen |
Weniger Streitpotenzial durch objektiv nachvollziehbare Mieterhöhung |
Miete kann bei sinkender Inflation sogar wieder reduziert werden |
Geringer Verwaltungsaufwand: Keine Begründungspflicht, keine Zustimmung nötig |
Kein Risiko unerwarteter Modernisierungsumlagen, da diese bei Indexmiete nicht erhoben werden dürfen |
Kein Zwang zur Erhöhung: Indexierte Miete muss nicht jährlich angepasst werden |
Indexmietverträge schaffen langfristige Mietverhältnisse mit kalkulierbaren Bedingungen |
4. Nachteile der Indexmiete für Vermieter & Mieter
Nachteile für Vermieter |
Nachteile für Mieter |
Keine Umlage von Modernisierungskosten möglich (Ausnahme: behördliche Auflagen) |
Stark steigende Inflation kann zu spürbar höheren Mieten führen |
Sinkt der Index, muss auch die Miete gesenkt werden |
Keine Begrenzung der Mieterhöhung bei Indexmiete – Schutz durch Mietpreisbremse entfällt |
Weniger Nachfrage, da viele Mieter Indexmietverträge als riskant empfinden |
Bei langfristigen Verträgen kann die Miete über Jahre kontinuierlich steigen |
Rechtliche Unsicherheit: Die politische Diskussion um Begrenzung oder Abschaffung der Indexmiete nimmt zu | Keine Anpassung an individuelle Gegebenheiten wie z. B. Instandhaltungskosten oder Sanierungen möglich |
Mietrendite unsicher, wenn Inflation stagniert oder sinkt | Mietverträge mit indexierter Miete eignen sich nicht für Haushalte mit knappem oder schwankendem Einkommen |
5. Mieterhöhung mit der Indexmiete: Wie läuft das ab?
Bei einem Indexmietvertrag richtet sich die Mieterhöhung nach der Entwicklung des Verbraucherpreisindex. Indexmieterhöhungen sind grundsätzlich einmal jährlich zulässig, müssen jedoch nicht automatisch erfolgen. Grundlage ist die amtliche Indextabelle des Statistischen Bundesamts. Steigt der Indexwert, darf der Vermieter die Miete entsprechend anpassen – allerdings nur in dem Umfang, wie es die prozentuale Veränderung vorgibt. Die indexierte Miete kann also regelmäßig steigen, ohne dass eine zusätzliche Begründung nötig ist. In jedem Fall muss die Indexmieterhöhung schriftlich angekündigt werden und wird zum übernächsten Monat nach Zugang beim Mieter wirksam.
Kann man mit der Indexmiete die Mietpreisbremse umgehen?
Mit der Indexmiete kann man die Mietpreisbremse umgehen – zumindest teilweise. Bei einem Indexmietvertrag muss nur die ursprüngliche Ausgangsmiete die Vorgaben der Mietpreisbremse einhalten. Alle späteren Indexmieterhöhungen sind nicht an die Mietpreisbremse gebunden, sondern dürfen die gesetzlich zulässige Obergrenze übersteigen, wenn der Verbraucherpreisindex steigt. So können Vermieter durch eine indexierte Miete langfristig eine höhere Mietrendite erzielen.
immoverkauf24 Hinweis
Informieren Sie sich dennoch über die Regelungen zu Indexmiete und Mietpreisbremse in Ihrer Region. Ein lokaler Vermietungsexperte oder Immobilienmakler kann helfen, das passende Mietmodell für Ihre Vermietung zu wählen.
Reduziert sich die Miete bei sinkendem Verbraucherpreisindex?
Theoretisch ist es möglich, dass sich die Indexmiete im Verlauf reduziert, denn: Sinkt der Verbraucherpreisindex, muss laut Gesetz auch die indexierte Miete entsprechend gesenkt werden. In der Praxis kommt dies jedoch selten vor.
Mieter haben in diesem Fall das Recht auf eine Indexmietsenkung, sofern der Rückgang des Indexwertes eine entsprechende Änderung rechtfertigt. Der Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, die Reduktion umzusetzen – ein Antrag des Mieters ist jedoch empfehlenswert. Entscheidend sind die amtliche Indextabelle Miete und eine korrekte Berechnung der Indexmiete, die den neuen Indexstand berücksichtigt.

Fragen zur Indexmiete?
Hier erhalten Sie rechtssichere Antworten zu Rechten und Regelungen rund um das Thema Mietrecht.
Rechtsberatung ab 25 Euro6. Indexmietvertrag: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Ein Indexmietvertrag ermöglicht es, die Miete gemäß der Entwicklung des Verbraucherpreisindex jährlich anzupassen. Mieterhöhungen bei Indexmiete sind somit planbarer, dürfen aber höchstens einmal im Jahr erfolgen. Dabei ist besonders wichtig: Die Indexklausel muss klar und eindeutig im Mietvertrag benannt werden – der Vermerk „sonstige Vereinbarungen“ reicht dafür nicht aus und führt zur Unwirksamkeit.
Anforderungen an einen Indexmietvertrag – darauf sollten Vermieter achten:
- Schriftform: Der Indexmietvertrag muss ausdrücklich und schriftlich vereinbart werden (§ 557b BGB).
- Indexklausel erforderlich: Die Miete muss an den Verbraucherpreisindex für Deutschland gebunden sein. Dies ist ausdrücklich im Indexmietvertrag zu nennen.
- Berechnungsgrundlage offenlegen: Neben dem Mietvertrag muss auch jede Mieterhöhung bei Indexmiete schriftlich erfolgen und die Berechnungsweise klar und nachvollziehbar enthalten.
- Nebenkostenanpassung bleibt erlaubt: Die Indexmiete bezieht sich nur auf die Kaltmiete – Betriebskosten dürfen weiterhin angepasst werden.
Achtung vor unwirksamer Preisgleitklausel beim Gewerbemietvertrag
Wenn Sie ein Gewerbe vermieten, sind sogenannte Preisgleitklauseln im Mietvertrag nur wirksam, wenn sie hinreichend bestimmt und verständlich formuliert sind. Achten Sie auf eine juristisch saubere Ausgestaltung.
7. Rechtliche Rahmenbedingungen der indexierten Miete
Die Indexmiete bietet Vermietern eine transparente Möglichkeit, die Miete regelmäßig an die Inflation anzupassen. Gesetzlich geregelt ist die Indexmiete in § 557b des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Dort wird festgelegt, unter welchen Voraussetzungen ein Indexmietvertrag zulässig ist und wie sich die Mieterhöhung bei Indexmiete rechtssicher umsetzen lässt. Grundlage für die Berechnung der Indexmiete ist der Verbraucherpreisindex für Deutschland, der vom Statistischen Bundesamt regelmäßig veröffentlicht wird. Gegenüber herkömmlichen Mietverträgen gelten bei der indexierten Miete besondere rechtliche Bedingungen, die Vermieter unbedingt beachten sollten:
- Indexbindung: Die Miete wird ausschließlich an den Verbraucherpreisindex gekoppelt.
- Keine weiteren Mieterhöhungen: Anpassungen nach § 558 (ortsübliche Vergleichsmiete) sind bei Indexmiete ausgeschlossen.
- Zeitraum der Indexmieterhöhung: Die Mieterhöhung bei Indexmiete ist nur zulässig, wenn seit der letzten Anpassung mindestens 12 Monate vergangen sind.
- Keine Kappungsgrenze: Mieterhöhungen richten sich rein nach der Inflation – nicht nach örtlicher Vergleichsmiete.
- Modernisierungskosten: Dürfen nur in Ausnahmefällen zusätzlich umgelegt werden (z. B. gesetzliche Pflichtmaßnahmen).
- Erhöhungen müssen begründet werden: Der Vermieter muss die Änderung des Verbraucherpreisindex nachvollziehbar darlegen.
8. Indexmiete und Staffelmiete: Wann ist welche Miete besser?
Neben der Indexmiete ist auch die Staffelmiete eine besondere Form und hebt sich von der klassischen Mietvereinbarung ab. Während sich die Indexmiete nach dem Verbraucherpreisindex richtet und sich im Rahmen der Inflation verändert, basiert die Staffelmiete auf vertraglich vereinbarten, festen Erhöhungen – unabhängig von Inflation oder Marktverhältnissen.
Die Bedeutung der Indexmiete liegt in ihrer Anpassung an die reale Kaufkraft – sie eignet sich besonders in Regionen mit Mietpreisbremse, da nach der anfänglichen Festlegung nur noch der Index gilt. Die Staffelmiete hingegen ist besonders sinnvoll, wenn stabile und planbare Einnahmen gewünscht sind.
Aber welche Form der Miete ist denn nun besser? Das kommt auf Ihre Bedürfnisse und Anforderungen an: Die Indexmieterhöhung bietet langfristig Potenzial in wirtschaftlich dynamischen Lagen mit steigender Inflation. Die Staffelmiete bietet Planungssicherheit, ist aber weniger flexibel. Vermieter sollten daher stets prüfen, welche Variante besser zu ihrem Objekt, der Lage und der Marktsituation passt. In stark nachgefragten Regionen kann die Wahl des Modells auch davon abhängen, wie schwierig es ist, einen Mieter zu finden. Ein erfahrener Makler kann Ihnen bei der individuell besten Entscheidung helfen und das Maximum aus Ihrer Vermietung herausholen.
9. Fazit: Wann sollten Vermieter eine Indexmiete vereinbaren?
Ein Indexmietvertrag ist für viele Vermieter ein sinnvolles Modell – besonders dann, wenn sich die Immobilie in einer Region mit Mietpreisbremse befindet und gleichzeitig mit einer anhaltenden Inflation zu rechnen ist. Denn: Bei der Indexmiete darf die Miete regelmäßig angepasst werden, ohne dass die ortsübliche Vergleichsmiete beachtet werden muss. Die Indexmieterhöhung erfolgt dabei anhand des amtlichen Verbraucherpreisindex – transparent und rechtssicher.
Ideal ist die indexierte Miete für Vermieter, die langfristig Haus oder Wohnung vermieten möchten und keine umfassenden Modernisierungen planen. In energetisch bereits sanierten Objekten ist die Indexmiete besonders attraktiv, da keine Erhöhungen wegen Modernisierung nötig sind.
immoverkauf24 Tipp
Achten Sie auf ein gutes Forderungsmanagement. Vermerken Sie die Anpassungstermine in Ihrer Vermietungssoftware oder setzen Sie Erinnerungen, damit keine Fristen verstreichen. So stellen Sie sicher, dass jede Anpassung rechtzeitig und korrekt erfolgt – für mehr Rendite und weniger Aufwand.
Unsere Immobilienexperten beraten Sie gern bezüglich der Vermietung Ihrer Immobilie und informieren hinsichtlich des optimalen Mietmodells.
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Die Indexmiete ist eine Mietform, bei der sich die Miete regelmäßig an den Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts anpasst – und damit an die Inflation. So bleiben die Mietzahlungen langfristig im Verhältnis zur Kaufkraft stabil.
Ob ein Indexmietvertrag vorliegt, erkennen Sie an einer klaren Indexklausel im Mietvertrag. Dort muss ausdrücklich geregelt sein, dass sich die Miete an den Verbraucherpreisindex anlehnt – die Formulierung „Sonstige Vereinbarungen“ reicht dafür nicht aus.
Für die Berechnung benötigen Sie den Indexwert bei Vertragsabschluss und den aktuellen Wert. Die Formel: (Neuer Index / Alter Index – 1) × 100 = prozentuale Steigerung. Diese Prozentzahl wird dann auf die aktuelle Kaltmiete angewendet.
Die Indexmiete darf in dem Maß steigen, wie sich der Verbraucherpreisindex erhöht hat. Eine gesetzliche Obergrenze wie bei der Kappungsgrenze gibt es nicht – die Anpassung ist allein an die Inflationsentwicklung gekoppelt.
Für Vermieter bietet die Indexmiete transparente und regelmäßige Anpassungsmöglichkeiten ohne Mietspiegel oder Zustimmung. Sie lohnt sich vor allem bei steigender Inflation. Wer jedoch modernisieren möchte, sollte Alternativen prüfen, da Modernisierungskosten nicht umgelegt werden können.
Das hängt von Objekt, Markt und Strategie ab: Die Indexmiete ist gut in Regionen mit Mietpreisbremse und hoher Inflation. Die Staffelmiete bietet mehr Planbarkeit, ist aber starrer. In gefragten Lagen können Sie gezielt das lohnendere Modell wählen.
Ja, die Indexmiete ist weiterhin erlaubt und gesetzlich geregelt (§ 557b BGB). Es gibt allerdings politische Diskussionen über mögliche Einschränkungen. Vermieter sollten die Entwicklungen beobachten, um frühzeitig auf Änderungen reagieren zu können.