24-Stunden-Pflege: Betreuung rund um die Uhr im eigenen Zuhause
Eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung in den eigenen vier Wänden – das wünschen sich viele Pflegebedürftige und ihre Angehörige. Möglich ist das in Form der 24-Stunden-Pflege, bei der eine Betreuungsperson im Haushalt der Pflegebedürftigen lebt. immoverkauf24 klärt auf: über Formen, Voraussetzungen, Kosten, Zuschüsse sowie Probleme bei der 24-Stunden-Pflege.
Direkt zum Wunschthema
1. Definition: Was ist eine 24-Stunden-Pflege?
In der Regel werden die Begriffe „24-Stunden-Pflege“ und „24-Stunden-Betreuung“ gleichbedeutend verwendet. Der Begriff Pflege impliziert eigentlich, dass ein Schwerpunkt auf der medizinisch-pflegerischen Versorgung liegt. Dies ist jedoch nur bei einer Intensivpflege der Fall, die im Krankenhaus oder aber z. B. in Intensivpflege-Wohngruppen von ausgebildeten Pflegefachkräften geleistet wird.
Lebt eine Betreuungsperson im Haushalt des Pflegebedürftigen, handelt es sich in den meisten Fällen um eine 24-Stunden-Betreuung. Diese Form der Unterstützung kann sowohl von Angehörigen, Freunden, Bekannten oder durch Pflegedienste und privat organisierte Betreuungspersonen geleistet werden. Häufig übernehmen Frauen aus dem osteuropäischen Ausland die Betreuung, weshalb auch der Begriff „polnische Pflegekraft“ genutzt wird. Sie haben in der Regel keine pflegerische Ausbildung und erhalten deshalb einen geringeren Arbeitslohn, sodass eine Betreuung für normal verdienende Familien erschwinglich ist.
Übrigens: Um die Pflege zu Hause zu finanzieren, haben pflegebedürftige Immobilieneigentümer die Möglichkeit, ihr Eigenheim auf Leibrentenbasis zu verkaufen. Damit erhalten sie bis zum Lebensende monatlich eine zusätzliche Rente, können aber dennoch, ebenfalls bis zum Lebensende, in der Immobilien wohnen bleiben.
Besonderheiten der 24-Stunden-Betreuung
Die Betreuungsperson wechselt sich mit mehreren anderen ab, sodass die Betreuung rund um die Uhr sichergestellt ist. So will es das Arbeitsschutzgesetz. Aber:
- Die Dienstleistung wird nicht von examinierten Pflegefachkräften erbracht.
- Es liegt also keine Pflege im Sinne der Kranken- oder Pflegeversicherung.
- Es dürfen also z. B. keine Wunden versorgt oder Kompressionsstrümpfe angezogen werden (das ist medizinische Behandlungspflege und die darf nur von Pflegefachkräften ausgeübt werden).
Weil in der Alltagssprache beide Begriffe synonym verwendet werden, ist auch in diesem Artikel sowohl von 24-Stunden-Betreuung als auch 24-Stunden-Pflege die Rede. Gemeint ist aber immer die Betreuung.
2. Kosten & Kostenübernahme der Pflegeversicherung bei der 24-Stunden-Pflege
In der Regel müssen Pflegebedürftige bzw. ihre Angehörigen mit folgenden Kosten rechnen:
- Selbstständige Betreuungskraft: zwischen 2.000 Euro und 3.000 Euro (bei einer selbstständigen Kraft aus Osteuropa) und rund 5.000 Euro (bei einer selbstständigen/freiberuflichen Pflegekraft aus Deutschland)
- Arbeitgebermodell: ab rund 5.000 Euro, da mehrere Kräfte im Turnus beschäftigt und parallel bezahlt werden müssen
- Entsendemodell: ab rund 2.000 Euro pro Monat
Diese Faktoren bestimmen die Kosten für eine Betreuungskraft außerdem:
- die zu erbringenden Leistungen: wie viel Hilfe im Haushalt, bei der Körperpflege etc. ist notwendig? Wie viele Pflegebedürftige sind zu versorgen?
- der Grad der Pflegebedürftigkeit: wie selbstständig ist er noch? Liegt eine Demenz vor?
- die Fähigkeiten / Qualifikationen der Betreuungskraft: soll sie deutschsprachig sein? Wie erfahren soll sie sein?
Die Pflegeversicherung bezuschusst die Kosten für eine 24-Stunden-Pflege, sofern mindestens ein Pflegegrad 2 vorliegt. Jedoch übernimmt sie nicht die gesamten Kosten einer Betreuungskraft, sondern trägt nur einen Anteil, im Rahmen ihrer Leistungsarten. In der Regel reichen Zuschüsse für Pflegeleistungen nicht aus, um die kompletten Kosten zu decken und Betroffene bzw. Familienangehörige müssen einen Großteil der Kosten selbst tragen.
Übrigens: Die Kosten für den Einsatz einer Betreuungskraft können in vielen Fällen steuerlich geltend gemacht werden. Es empfiehlt sich eine Information beim Finanzamt und beim Steuerberater.
Sie sind Immobilienbesitzer und noch nicht sicher, welche Pflegeform die geeignete ist und ob Sie Ihre Immobilie behalten, verkaufen oder verrenten möchten? Dann kann eine kostenlose Immobilienbewertung bei der Entscheidungsfindung helfen.
Möglich sind folgende Varianten der Bezuschussung durch die Pflegekasse:
- Bezuschussung übers Pflegegeld: je nach Pflegegrad ab 316 Euro für Pflegegrad 2 bis 901 Euro für Pflegegrad 5)
- Bezuschussung über die Verhinderungspflege: bis zu 2.418 Euro pro Jahr, wenn im selben Kalenderjahr auf die Hälfte der Ansprüche bei der Kurzzeitpflege verzichtet wird. Dieser Anspruch ist aber nur dann geltend zu machen, wenn ansonsten eine Pflegeperson zugegen ist, also nicht dauerhaft 24-Stunden-Kräfte beschäftigt werden.
Vielfach engagieren Familien auf eigene Kosten eine Betreuungsperson, die gleich über mehrere Wochen im Haus des Pflegebedürftigen wohnt und dann erst von einer anderen Kraft abgelöst wird. Sie unterlaufen damit jedoch Arbeitsschutzbestimmungen und beschäftigen illegal.
immoverkauf24 Info: Risiken bei Schwarzarbeit
Fachleute schätzen, dass in Deutschland rund 150.000 ausländische Betreuungskräfte schwarzarbeiten. Wer entdeckt wird, muss mit hohen Nachzahlungen, Bußgeldern, Strafverfahren (z. B. wegen Steuerhinterziehung) rechnen. Zudem ist die schwarz beschäftigte Betreuungskraft weder sozial- noch unfallversichert. Sie erwirbt weder Rentenansprüche, noch kann sie bei einem Unfall auf Kostenerstattung hoffen.
3. Welche Leistungen umfasst eine 24-Stunden-Pflege?
Eine 24-Stunden-Betreuung verrichtet in der Regel alle Arbeiten, die auch ein pflegender Angehöriger leistet, der mit dem Pflegebedürftigen in einem Haushalt lebt. Dazu gehören:
- Grundpflege: Waschen, Duschen bzw. Baden, An- und Ausziehen, Mundpflege und Zahnpflege, Unterstützung bei Toilettengängen und Nahrungsaufnahme.
- Hauswirtschaftliche Tätigkeiten: Aufräumen, Putzen, Einkaufen, Kochen, Waschen, etc.
- Begleitung des Pflegebedürftigen: zum Arzt und bei der Freizeitgestaltung (z.B. Spaziergänge, Unterhaltungen).
- Aktivierende Pflege: Zu einer Rund-um-Betreuung gehört es auch, den pflege- oder betreuungsbedürftigen Menschen zu aktivieren, sich mit ihnen zu beschäftigen, sie zu unterhalten und aufzumuntern.
- Motivation und Aktivitäten
Betreuungspersonen ohne pflegerische Ausbildung dürfen keine medizinischen Aufgaben übernehmen, wie Wundversorgung oder Tablettengabe. Für Unterstützung solcher Art muss eine professionelle Pflegekraft der ambulanten Pflege hinzugezogen werden.
immoverkauf24 Info: Arbeitszeiten
Der Begriff 24-Stunden-Betreuung legt es zwar nahe, jedoch dürfen Arbeitnehmer in Deutschland nicht rund um die Uhr arbeiten. Dies verbietet das deutsche Arbeitszeitgesetz. Die maximal zulässige Wochenarbeitszeit für Angestellte beträgt ca. 60 Stunden pro Woche. Der Begriff „24-Stunden-Betreuung“ oder „24-Stunden-Pflege“ drückt daher den Umfang der Betreuung sowie die nächtliche Rufbereitschaft aus (falls diese vertraglich geregelt ist). In jedem Fall ist es wichtig, die genaue Stundenanzahl und damit einhergehend ein Maximum der Wochenarbeitszeit schriftlich zu vereinbaren.
4. Wie findet man eine 24-Stunden-Pflege?
Im Grunde gibt es drei Wege, um eine 24-Stunden-Pflege (= Betreuung) zu ermöglichen:
- Pflegebedürftige bzw. ein Angehöriger beauftragen eine selbstständige (osteuropäische) Betreuungsperson
Dazu schließt er einen Vertrag mit einer Betreuungskraft, die ein Gewerbe in ihrem Heimatland angemeldet hat und selbst für ihre Sozialversicherungsbeiträge aufkommt. Pflegebedürftige bzw. ihre Angehörigen treten als Auftraggeber auf. In einem Vertrag werden alle Leistungen aufgeführt.
immoverkauf24 Tipp:
Um eine Scheinselbstständigkeit vor Vertragsbeginn auszuschließen, können Auftraggeber die selbstständige Betreuungskraft um eine Statusfeststellung der Deutschen Rentenversicherung (DRV) eine sogenannte Statusfeststellung bitten. Auf der Internetseite des DRV sind entsprechende Formulare zu finden. Ist der Status der Selbständigkeit festgestellt, haben Pflegebedürftige und Angehörige später nicht mit Nachzahlungen zur Sozialversicherung rechnen.
- Pflegebedürftig bzw. Angehörige stellen eine Betreuungskraft ein und werden zum Arbeitgeber (Arbeitgebermodell)
In diesem Fall sind die Betreuungskräfte Angestellte, sie schließen einen Arbeitsvertrag mit dem Pflegebedürftigen ab. Bei der Suche hilft z. B. die „zentrale Auslands- und Fachvermittlung“, die bei der Agentur für Arbeit angesiedelt ist.
Vorteil: Als Arbeitgeber ist der Pflegebedürftige (bzw. sein Angehöriger) weisungsbefugt, kann also der Betreuungskraft / den Betreuungskräften nach eigenem Ermessen Aufgaben geben. Die Auswahl der Betreuungskräfte erfolgt direkt durch den Arbeitgeber, ist also sehr persönlich und individuell gestaltbar.
Nachteil: Als Arbeitgeber müssen Pflegebedürftige Lohn zahlen, Sozialversicherungsbeiträge entrichten und Arbeitsschutzvorschriften (z. B. Pausenregelungen) beachten. Der deutsche Mindestlohn gilt auch für ausländische Betreuungskräfte (9,19 Euro/Stunde) und auch Kosten für die Fahrt, Telefon etc. müssen gezahlt werden. Dieses Modell ist deshalb vergleichsweise teuer. Die Kosten fallen dadurch vergleichsweise hoch aus.
Wegen des deutschen Arbeitsschutzgesetzes müssen immer mehrere Personen beschäftigt werden, um die tägliche Arbeitszeit (acht Stunden) nicht zu überschreiten. Außerdem muss für Urlaub etc. auch Ersatz da sein.
- Pflegebedürftig bzw. Angehörige schließen einen Vertrag mit einer Agentur ab (Entsendemodell)
Hier bleibt die Betreuungskraft bei einer vermittelnden Firma angestellt. Der Pflegebedürftige ist lediglich Auftraggeber.
Vorteil: Es gibt keine Arbeitgeberpflichten für den Pflegebedürftigen oder seinen Angehörigen. Mit der sog. A1-Bescheinigung wird sichergestellt, dass die überlassende Agentur im Heimatland der Betreuungskraft Sozialabgaben und Steuern zahlt.
Nachteil: Es besteht keine Weisungsbefugnis gegenüber der Betreuungskraft. Kein Anspruch auf bestimmte Betreuungskräfte. Der Mindestlohn gilt auch hier – und erhöht entsprechend die Kosten.
immoverkauf24 Info: Welche Rolle übernehmen Vermittlungsagenturen?
Vermittlungsagenturen (in Deutschland oder auch im Ausland) übernehmen gegen eine Gebühr die Suche nach einer geeigneten Betreuungskraft. Sie handeln als Arbeitgeber, können in der Regel aus einem großen Mitarbeiterstamm schöpfen und den Schichtdienst einer 24-Stunden-Betreuung häufig störungsfrei gewährleisten. Für ihre Dienste fallen Vermittlungsgebühren an, sie sorgen jedoch auch für ein gewisses Maß an Sicherheit. Allerdings sind die Vermittlungsagenturen von sehr unterschiedlicher Qualität. Pflegebedürftige und Angehörige sollten sich von einer Vermittlungsagentur unbedingt die A1-Bescheinigung zeigen lassen und kein Betreuungsverhältnis eingehen, bevor diese nicht vorliegt.
5. Checkliste: Das ist bei der Auswahl bzw. einer 24-Stunden-Pflege wichtig!
Wer eine 24-Stunden-Pflege (= Betreuung) engagieren möchte, sollte sich einige Fragen stellen:
- Wie viel Hilfe wird gebraucht? (Körperpflege, Haushalt etc.)
- Liegt einer der fünf Pflegegrade vor? (Ab Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbetrag von 125 Euro verwendet werden, ab Pflegegrad 2 das Pflegegeld, um die Kosten teilweise abzudecken).
- Stimmt der Pflegebedürftige überhaupt zu, dass eine fremde bzw. mehrere fremde Personen mit in seiner Wohnung wohnen?
- Beim Entsendemodell: Welches Renommee hat die Agentur, über die gebucht werden soll? (Seriosität, Erreichbarkeit, akkurates Arbeitgeberverhalten, u.a. Mindestlohn und A1-Bescheinigung, korrekte Vertragsgestaltung)
- Beim Arbeitgebermodell: Vertragsgestaltung, soziale Absicherung der Beschäftigten, Beachtung des Arbeitsschutzes, Kündigungsmodalitäten etc. geprüft und gesichert?
- Bei Selbstständigen: Ist eine Gefahr der Scheinselbstständigkeit ausgeschlossen?
Die Suche nach geeigneten Betreuungskräften kann sich schwierig gestalten.
Folgende Anlaufstellen informieren und unterstützen:
- Eine erste Anlaufstelle für mögliche Arbeitgeber ist daher die „zentrale Auslands- und Fachvermittlung“ bei der Agentur für Arbeit.
- Bei der Suche nach einer seriösen Agentur hilft etwa der Verband für häusliche Betreuung und Pflege e.V. (vhbp): In der vhbp-Mitgliederliste sind eine Reihe von Dienstleistern zu finden.
- Immer eine gute Idee: Andere Personen zu fragen, die bereits eine 24-Stunden-Betreuung beschäftigen.
Studie zum Tätigkeitsprofil von Betreuungspersonen in der „24-Stunden-Betreuung“
2017 nahm eine Studie des Verbands für häusliche Betreuung und Pflege e.V. (vhbp) die Arbeitsverhältnisse von polnischen Betreuungskräften unter die Lupe, mit erstaunlich positiven Ergebnissen:
Die Mehrheit der rund 900 Befragten empfand ihr Beschäftigungsverhältnis als „fair“ und konnte „autonom“ agieren.
- 98 Prozent konnten umfassende Erfahrungen als Betreuungsperson nachweisen.
- 78 Prozent der Befragten hatte als Abschuss mindestens das Abitur.
- Die Hauptaufgaben waren Haushalt und Betreuung.
- Rund 45 Stunden arbeiteten die meisten pro Woche und erhielten dafür ca. 1.200 Euro monatlich (bei freier Unterkunft und Verpflegung)
Kostenlose Beratung und Berechnung der Leibrente
Sie überlegen, Ihre Immobilie gegen eine monatliche Leibrente zu verkaufen? Lassen Sie sich von unseren Experten beraten, ob der Hausverkauf auf Rentenbasis das Richtige für Sie ist. Außerdem erhalten Sie individuelle Berechnung Ihrer Leibrente sowie eine Bewertung Ihrer Immobilie.
Jetzt Formular ausfüllen, beraten lassen, Immobilienbewertung und Berechnung zur Leibrente erhalten!