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Vorsorgevollmacht

Wenn eine Vorsorgevollmacht ausgestellt wird, ist dies ein großer Vertrauensbeweis gegenüber der bevollmächtigten Person. Denn die Vorsorgevollmacht ermächtigt sie, stellvertretend für den Vollmachtgeber zu handeln und Rechtsgeschäfte in dessen Namen zu tätigen. immoverkauf24 liefert Antworten zu den 12 wichtigsten Fragen zum Thema Vorsorgevollmacht sowie eine Vorlage zum Ausfüllen.

1. Was ist eine Vorsorgevollmacht? Kostenloser Vordruck als PDF zum Download

Definition Vorsorgevollmacht

"Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt der Verfasser (=Vollmachtgeber) eine andere Person (=Vollmachtnehmer), in seinem Namen Entscheidungen zu treffen und Aufgaben wahrzunehmen, etwa Verträge abzuschließen. In der Vorsorgevollmacht können die Verfasser festlegen, ob die Vertretungsbefugnis umfassend sein soll oder nur für einzelne Aufgaben gelten soll."

Der Bevollmächtigte wird zum Vertreter des Willens des Vollmachtgebers und sollte deshalb unbedingt eine vertrauenswürdige Person sein.

Die Rechtsgrundlage für das Handeln des Bevollmächtigten ist in § 164 ff. BGB festgeschrieben, das Verhältnis zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem in § 662 ff. BGB.

2. Wofür braucht man die Vorsorgevollmacht?

Vorsorgevollmacht

Die Vorsorgevollmacht wird allem dann relevant, wenn eine Person selbst nicht (mehr) fähig ist, rechtsverbindliche Entscheidungen zu treffen. Um sicherzugehen, dass dennoch weiterhin in ihrem Sinne gehandelt wird, bemächtigt sie mit einer Vollmacht eine andere Person, in ihrem Sinne zu handeln. Die in der Vollmacht benannten Personen – es können auch mehrere Personen sein – sind dann befugt, den Vollmachtgeber zu vertreten und etwa in seinem Namen Verträge abzuschließen. Der Vorteil: Es muss nicht erst durch ein Betreuungsgericht festgelegt werden, wer die Person gesetzlich als Betreuer vertreten darf, wie es etwa bei einer Betreuungsverfügung der Fall ist. Eine Vorsorgevollmacht bezieht sich in der Regel auf zwei Bereiche: die Personensorge und Vermögenssorge.

Die Personensorge kann folgende Aufgaben umfassen:

  • Erklärungen in Gesundheitsangelegenheiten (der Bevollmächtigte gibt z.B. die Einwilligung zur Operation) abzugeben
  • Auskunfts- und Informationsrechte gegenüber Ärzten
  • Entscheidungen über freiheitsentziehende Maßnahmen (der Bevollmächtigte stimmt dem Anbringen von Bettgittern etwa nach einer Operation zu)
  • Entscheidungen zu Aufenthalts- und Wohnungsangelegenheiten (z.B. ob ein Umzug in eine Pflegeeinrichtung oder eine andere Wohnform im Alter notwendig ist)

Vermögenssorge 

Vermögensrechtliche Angelegenheiten können folgender Art sein:

  • Vermögensrechtliche Entscheidungen bzw. Handlungen gegenüber Gerichten, Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen
  • Entscheidungen über Vermögensgegenstände, z. B. Grundstücke und Bankkonten
  • Eingehen von Verbindlichkeiten
  • Wahrnehmung von Gesellschafterrechten im Todesfall

Achtung!

Es wird häufig fälschlicherweise angenommen, dass Ehepartner oder Kinder automatisch rechtsverbindliche Erklärungen abgeben und als gesetzlicher Vertreter handeln können, wenn eine Person selbst dazu nicht (mehr) in der Lage ist. Jedoch dürfen sie in einem solchen Fall zwar Alltagsgeschäfte erledigen, aber keine rechtswirksamen Entscheidungen fällen. Hierfür müssen sie entweder vom Gericht als Betreuer bestellt oder durch eine Vorsorgevollmacht ermächtigt werden.

3. Wann tritt eine Vorsorgevollmacht in Kraft?

Wird eine Vorsorgevollmacht erstellt, tritt sie prinzipiell sofort ab Ausstellungsdatum, also mit dem Unterzeichnen in Kraft. Allerdings ist in der Regel vom Vollmachtgeber vorgesehen, dass sie erst dann zur Anwendung kommen soll, wenn er nicht mehr in der Lage ist, selbst rechtswirksame Entscheidungen zu treffen. Da es juristische Probleme aufwerfen kann, wenn die Vorsorgevollmacht eine einschränkende Formulierung zum Inkrafttreten enthält (Beispiel: „Für den Fall, dass ich selbst nicht mehr handeln kann...“), sollte sie ohne solche Anmerkungen erstellt werden. Der Grund: Enthält die Vollmacht eine solche Formulierung, muss der Bevollmächtigte zunächst ggf. nachweisen, dass der Vollmachtgeber tatsächlich nicht (mehr) geschäftsfähig ist. Solche Einschränkungen oder auch bei der Bevollmächtigung von mehreren Personen, sollten die Befugnisse der Bevollmächtigten (=Innenverhältnis) geregelt werden, ggf. durch ein gesondertes Dokument.

immoverkauf24 Info:

Abgrenzung von „Außenverhältnis“ und „Innenverhältnis“

Bei der Vorsorgevollmacht ist die Abgrenzung von „Außenverhältnis“ und „Innenverhältnis“ wichtig:

  • Die Vollmacht regelt gemeinhin lediglich das „Außenverhältnis“, was das „rechtliche Können“ des Bevollmächtigten meint, also die Frage: Was kann der Bevollmächtigte für den Vollmachtgeber entscheiden, welche Aufgaben soll er übernehmen?
  • Davon zu unterscheidet sich das „Innenverhältnis“, was das „rechtliche Dürfen“ des Bevollmächtigten beschreibt.

4. Welche Grenzen hat eine Vorsorgevollmacht?

Abgesehen davon, dass die Vorsorgevollmacht nur für die Bereiche gilt, die der Vollmachtgeber in dem Dokument benennt, gibt es weitere Grenzen für die Vertretungsbefugnis des Vollmachtnehmers:

  • Der Vollmachtnehmer darf keine Rechtsgeschäfte mit sich selber tätigen, er darf sich etwa nicht selbst im Namen des Vollmachtgebers mit dessen Vermögen beschenken. Der Gesetzgeber nennt das „Verbot des Selbstkontrahierens“.
  • Für Bankgeschäfte reicht eine Vorsorgevollmacht meist nicht aus, die Banken bestehen meist darauf, dass der Vollmachtgeber eine gesonderte Bankvollmacht unterzeichnet, und zwar in Gegenwart eines Bankmitarbeiters und des Vollmachtnehmers.
  • Sollten Hinweise vorliegen, dass ein Bevollmächtigter nicht im Sinne des Vollmachtgebers handelt, kann ein Betreuungsgericht einen sogenannten Kontrollbetreuer einsetzen (§ 1896 BGB Abs. 3). Dieser Kontrollbetreuer ist hat die Aufgabe, die Rechte des Vollmachtgebers gegenüber der bevollmächtigten Person zu vertreten und ggf. auch dessen Entscheidungen zu revidieren.

Die Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft haben für Bankvollmachten ein PDF-Formularentwickelt, das als Depot- oder Schrankvollmacht auf der Webseite des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz bereitgestellt wird.

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5. Vorsorgevollmacht – was ist der Unterschied zur Betreuungsverfügung?

Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung dienen letztlich dem gleichen Zweck: Mit ihnen legt der Ersteller fest, wer ihn in welchen Bereichen gesetzlich vertreten soll, wenn er selbst dazu nicht (mehr) in der Lage ist. Jedoch gibt es auch wesentliche Unterschiede:

  Betreuungsverfügung Vorsorgevollmacht
Geschäftsfähigkeit Die Bereuungsverfügung kann laut § 104 BGB auch dann verfasst werden, wenn die volle Geschäftsfähigkeit nicht mehr gegeben ist.

Anders als bei der Betreuungsverfügung muss der Ersteller voll geschäftsfähig sein. Ansonsten ist die Vorsorgevollmacht unwirksam.

Bestellung des Vertreters

  • Die Entscheidung, wer die Vertretung übernehmen soll, liegt bei der Vorsorgevollmacht ausschließlich beim Vollmachtgeber.
  • Bei der Betreuungsverfügung ist hingegen nicht sichergestellt, dass die gewünschte Person die Vertretung auch übernehmen kann.
Kontrolle Ein Gericht kontrolliert die Betreuer, die über eine Betreuungsverfügung mit der Aufgabe betraut wurden. Im Gegensatz zu einem Betreuer, der durch eine Betreuungsverfügung ermächtigt wird, wird der Bevollmächtigte nicht vom Gericht kontrolliert – sei es hinsichtlich seiner Eignung oder der Ausübung seiner Aufgaben.
Zeitpunkt der Wirksamkeit Eine Betreuungsverfügung greift erst dann, wenn sie erforderlich ist: Etwa wenn ein Betroffener durch einen Unfall geschäftsunfähig wird. Eine Vorsorgevollmacht tritt nach außen hin unmittelbar mit dem Unterschreiben in Kraft, allerdings wird im Innenverhältnis üblicherweise mit dem Bevollmächtigten vereinbart, dass er nur im Ernstfall aktiv werden soll. Eine Betreuungsverfügung kommt erst dann zum Tragen, wenn der Ersteller nicht mehr dazu in der Lage ist, rechtswirksam zu handeln.
Voraussetzungen Der Betreuer muss zunächst vom Gericht bestellt werden und kann danach erst handeln und Rechtsgeschäfte abschließen. Bei der Vorsorgevollmacht wird das Gericht nicht aktiv - es entsteht also kein Zeitverzug. Der Bevollmächtigte kann jederzeit handeln.

6. Was muss in einer Vorsorgevollmacht stehen? Hier kostenlose Vorlage also PDF runterladen!

Vorsorgevollmacht Inhalt

Für eine Vorsorgevollmacht besteht keine gesetzliche Formvorschrift. Sie kann sogar mündlich ausgesprochen werden, jedoch ist es ratsam, sie schriftlich zu erstellen, um auch als Beweis dienen zu können.

Wichtig ist zunächst, die Personen zu nennen, die für alle oder jeweils bestimmte Bereiche bevollmächtigt werden sollen. Sind mehrere Personen als Bevollmächtigte bestimmt, kann der Vollmachtgeber auch festlegen, ob die einzelnen Personen jeweils allein (Einzelvertretung) oder nur zusammen tätig werden dürfen (Gesamtvertretung).

Sinnvoll ist es auch, gegebenenfalls einen Ersatzbevollmächtigten zu nennen. Auch hier sollte ebenso wie bei der Gültigkeit der Vollmacht darauf geachtet werden, keine Einschränkungen zu nennen (etwa: „Sollte der Bevollmächtigte nicht in der Lage sein ...“).

Kann ein Bevollmächtigter eine Untervollmacht erteilen?

Ein Bevollmächtigter kann eine Untervollmacht erteilen und damit seine Vertretungsbefugnis auf eine weitere Person übertragen, wenn ihm dies durch die Hauptvollmacht explizit gestattet ist. Da die Vorsorgevollmacht jedoch häufig auf dem Vertrauen des Vollmachtgebers gegenüber einer bestimmten Person beruht, wird die Erteilung von Untervollmachten in der Praxis häufig ausdrücklich ausgeschlossen. 

Achtung!

Der Bundesgerichtshof (BGH) fällte im Juli 2016 ein weitreichendes Urteil zur Patientenverfügung und Vorsorgevollmachten (Az XII ZB 61/16). Darin erklärte das Gericht eine Patientenverfügung für unwirksam, weil deren Inhalt zu ungenau war. Für Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten bedeutet dieses Urteil, dass pauschale Formulierengen, wie die „Ablehnung lebensverlängernder Maßnahmen“, die nicht durch weitere Bestimmungen näher definiert werden, zu ungenau und deshalb wirkungslos sind. Um dies für eine Vorsorgevollmacht zu vermeiden, müssen detaillierte und präzise Bestimmungen zu einzelnen medizinischen Maßnahmen erfolgen! So muss auch in einer Vorsorgevollmacht etwa dargelegt werden, welche Maßnahmen speziell erwünscht oder unerwünscht sind, (z.B. eine Sonderernährung).

Formal muss die Vorsorgevollmacht weiterhin folgende Angaben enthalten:

  1. Name, Geburtsdatum, Anschrift und Unterschrift des Vollmachtgebers
  2. Name, Geburtsdatum, Anschrift und Unterschrift des Bevollmächtigten
  3. Wenn gewünscht: Ausdrückliche Angaben zur Vorgehensweise bei medizinischer Behandlung mit schwerwiegenden Folgen (etwa zum Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen. Bevor der Bevollmächtigte diese Vorgaben umsetzen kann, benötigt er die Genehmigung durch das Gericht)
  4. Konkrete Angaben dazu, welchen Aufgaben erfüllt werden sollen. 
  5. Anders als in der Betreuungsverfügung enthält eine Vorsorgevollmacht in der Regel keine exakten Angaben zu bestimmten Wünschen wie etwa einem bestimmten Pflegeheim. Diese Wünsche werden dem Bevollmächtigten im Innenverhältnis über eine separate Vereinbarung mitgeteilt.

immoverkauf24 Info:

Was ist der Unterschied zwischen einer Generalvollmacht und einer Vorsorgevollmacht?

Eine Vorsorgevollmacht ist auf bestimmte Bereiche beschränkt und kann sich beispielsweise auf die Vermögenssorge beziehen. Anders bei der Generalvollmacht: Sie zielt auf die Vertretung in allen Angelegenheiten ab. Allerdings bleiben bei einer solchen pauschalen Generalvollmacht drei Bereiche außen vor. Erst wenn die Vollmacht Anweisungen zu folgenden Bereichen enthält, ist sie im wörtlichen Sinne als Generalvollmacht zu werten:

  • Lebensgefährliche Eingriffe oder solche mit langanhaltenden Folgen (z.B. Herz-Operation, Amputation)
  • Geschlossene Unterbringung, freiheitsbeschränkende Maßnahmen
  • Organspenden

7. Vorsorgevollmacht erstellen – worauf ist zu achten?

  • Im Gegensatz zur Betreuungsverfügung kann eine Vorsorgevollmacht nur dann erstellt werden und Gültigkeit erlangen, wenn der Ersteller unbeschränkt geschäftsfähig ist. Daher ist es ratsam, sich rechtzeitig um eine Vorsorgevollmacht zu kümmern.
  • Weiterhin ist äußerst wichtig, dass die Aufgabenbereiche, für die eine Bevollmächtigung erteilt wird, detailliert und präzise beschrieben werden. Ansonsten können sie unwirksam sein, das gilt besonders für solche Bestimmungen, die medizinische Behandlungen betreffen. 

immoverkauf24 Info:

Was bedeutet „voll geschäftsfähig“?

Um voll geschäftsfähig zu sein, muss eine Person 18 Jahre alt und in der Lage sein, „Rechtsverhältnisse ihrem eigenen Willen entsprechend vollwirksam zu gestalten“, also etwa Verträge zu verstehen und deren Auswirkungen bei Abschluss abzuschätzen. Aufgrund schwerer Erkrankungen oder wegen einer Behinderung kann es sein, dass die volle Geschäftsfähigkeit nicht oder nicht mehr gegeben ist. Ob eine Geschäftsunfähigkeit vorliegt, wird im Rahmen eines Gerichtsverfahrens von einem Sachverständigen geklärt.

  • Es ist nicht ratsam, innerhalb der Vorsorgevollmacht Bedingungen für die Gültigkeit einzufügen (dies sollte ggf. durch ein gesondertes Dokument zum Innenverhältnis geregelt werden).
  • Eine Beglaubigung der Vollmacht ist in der Regel nicht erforderlich, es sei denn, es geht um die Ausschlagung eines Erbanspruchs oder um Grundstücksgeschäfte, wie den Immobilienverkauf oder Immobilienkauf. In einigen Fällen reicht auch dies nicht, sondern es ist eine notarielle Beurkundung erforderlich (siehe folgende Frage).
  • Eine Vorsorgevollmacht kann jederzeit auch geändert oder widerrufen werden. Die vorhandenen Exemplare sollten dann eingezogen und vernichtet werden, zudem ist ein Vermerk hilfreich, der darauf hinweist, dass eine neue Vollmacht erstellt wurde und die bisherige nicht mehr gelten soll.

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Vorsorgevollmacht im Todesfall?

Eine Vorsorgevollmacht gilt in der Regel über den Tod hinaus. Sie endet nicht automatisch mit dem Tod des Vollmachtgebers, sondern muss durch die Erben widerrufen werden. Solange dies nicht geschieht, kann der Bevollmächtigte also auch nach dem Tod des Vollmachtgebers handeln, etwa seine Beerdigung regeln. Ist dies vom Vollmachgeber nicht gewünscht, sollte er in der Vorsorgevollmacht genau festlegen, welche Regelungen für den Todesfall gelten.

8. Muss eine Vorsorgevollmacht vom Notar erstellt werden?

Es gibt einige wenige Fälle, in denen eine öffentliche Beglaubigung durch einen Notar gesetzlich erforderlich ist, wenn der Bevollmächtigte den Vollmachtgeber wirksam gesetzlich vertreten soll:

  • bei Grundstücksgeschäften unter Lebenden, z.B. einem Immobilienverkauf
  • beim Abschluss von Darlehensverträgen, z.B. Immobilienkrediten
  • bei Abfassen oder Ändern eines Gesellschaftsvertrages oder Anmeldungen zum Handelsregister

Öffentliche Beglaubigung, amtliche Beglaubigung und notarielle Beurkundung

  • Mit einer öffentlichen Beglaubigung bestätigt der Notar die Echtheit einer Unterschrift. Er prüft dazu den Ausweis und lässt den Vollmachtgeber entweder vor seinen Augen unterschreiben oder lässt sich von diesem bestätigen, dass die Unterschrift auf der Vorsorgevollmacht und einem sonstigen Dokument die seinige ist. Dem Originaldokument fügt der Notar dann einen Vermerk – die Beglaubigung –  bei, dass die Unterschrift vor ihm vollzogen oder von ihm anerkannt wurde.
  • Behörden und Rechtsanwälte dürfen Dokumente amtlich beglaubigen. Sie bestätigen damit eine Unterschrift als „echt“ oder einen identischen Inhalt von Original und Kopie.
  • Bei einer notariellen Beurkundung sind die Aufgaben des Notars sehr viel umfangreicher: Er lässt sich ebenfalls den Ausweis vorlegen, jedoch erforscht er außerdem den Willen des Vollmachtgebers, erklärt ihm den Sachverhalt, belehrt ihn über die rechtliche Tragweite des Vorgangs. Er gibt die Erklärungen, die der Vollmachtgeber durch die Vorsorgevollmacht abgeben will, klar und unzweideutig in der Urkunde wieder. Schließlich genehmigen der Notar und der Vollmachtgeber den gesamten Text der Urkunde und unterschreiben ihn. Insofern ist bei der Beurkundung ein sehr viel höheres Maß an Rechtssicherheit gegeben, dass die Bestimmungen auch belastbar sind.

Jedoch kommt es nicht selten vor, dass Vollmachten von Ärzten, Banken, Behörden oder anderen Institutionen angezweifelt werden. Deswegen kann eine Beglaubigung, auch wenn sie gesetzlich nicht verlangt ist, das Handeln des Bevollmächtigten erheblich erleichtern. Denn liegt eine Beglaubigung vor, muss ein Dritter, der die Echtheit einer Vollmacht anzweifelt, gewichtige Beweise für seine Zweifel erbringen können.

immoverkauf24 Tipp:

Auch Betreuungsbehörden dürfen Vorsorgevollmachten „öffentlich“ beglaubigen, geregelt ist dies in § 6 Betreuungsbehördengesetz (BtBG). Die Beglaubigung durch Betreuungsbehörden ist denen durch Notare gleichgestellt, kostet jedoch nur 10 Euro an Gebühren. Betreuungsbehörden sind häufig in Jugendämtern, Sozial- oder Gesundheitsämtern angesiedelt.

9. Was kostet die notarielle Beglaubigung und Beurkundung einer Vorsorgevollmacht?

Notariell beglaubigte Vollmacht

Für die reine Beglaubigung der Unterschrift einer Vorsorgevollmacht fallen beim Notar in der Regel Kosten zwischen 20 und 70 Euro an.

Die Kosten für die notarielle Beurkundung einer Vorsorgevollmacht hängen vom Geschäftswert der Vollmacht ab. Dieser wiederum richtet sich nach dem Vermögen des Vollmachtgebers, wobei maximal die Hälfte des Vermögens angesetzt werden darf. Die Mindestgebühr beträgt 60 Euro, maximal fallen 1.735 Euro an. Der Höchstbetrag bezieht sich auf einen Vermögenswert von 2 Millionen Euro. Ein Beispiel: Beträgt das Vermögen 50.000 Euro, liegt der Geschäftswert bei 25.000 Euro und es werden 115 Euro an Gebühren fällig (Stand 20. November 2018).

Für das Erstellen einer Vorsorgevollmacht werden 30 bis 50 Prozent des Vermögens als Geschäftswert zugrundegelegt. Zusätzlich zu den hier genannten Kosten fallen noch Kosten für Auslagen und Porto sowie Mehrwertsteuer an.

Laden Sie sich vorher unser lostenloses Muster PDF "Vorsorgevollmacht" herunter, um zu sehen welche Inhalte sinnvoll und wichtig für Sie sind.

Notarkosten für eine Vorsorgevollmacht

Vermögen Geschäftswert i.H.v. 30 % des Vermögens Geschäftswert i.H.v. 50 % des Vermögens
10.000 Euro 33 Euro 45 Euro
50.000 Euro 91 Euro 115 Euro
100.000 Euro 125 Euro 165 Euro
200.000 Euro 192 Euro 273 Euro
250.000 Euro 219 Euro 300 Euro
500.000 Euro 354 Euro 535 Euro
750.000 Euro 485 Euro 735 Euro
1.000.000 Euro 635 Euro 935 Euro
Quelle: Gebührenrechner der Bundesnotarkammer

10. Vorsorgevollmacht hinterlegen: Wohin mit der Vorsorgevollmacht?

Eine Vorsorgevollmacht kann nur dann ihre Wirkung entfalten, wenn sie auch bekannt ist. Daher ist es ratsam, eine Registrierung im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer vorzunehmen. Tritt der Fall ein, dass ein Betreuer bestimmt werden muss, fragt das zuständige Gericht dort an, ob eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung existiert. Ist eine Vorsorgevollmacht vorhanden, stellt das Gericht das Betreuungsverfahren ein.

Die Kosten für den Eintrag ins Vorsorgeregister belaufen sich auf 13 Euro, wenn die Meldung online erfolgt. Wird per Überweisung statt Lastschrift gezahlt, kommen 2,50 Euro hinzu. Wird mehr als ein Bevollmächtigter eingetragen, kommen pro Person 2,50 Euro an Kosten hinzu. Per Post fallen die Gebühren höher aus: Dann werden 16 Euro für die Registrierung und jeweils 3 Euro ab dem zweiten Bevollmächtigten fällig (Stand 20. November 2018).

In einigen Bundesländern kann die Vorsorgevollmacht übrigens auch beim zuständigen Amtsgericht hinterlegt werden.

11. Wann und wie kann man eine Vorsorgevollmacht widerrufen?

Eine Vorsorgevollmacht kann jederzeit widerrufen werden, sofern noch die vollständige Geschäftsfähigkeit gegeben ist. Da es theoretisch sein kann, dass der Widerruf aufgrund eines deutlich verschlechterten Gesundheitszustands nicht mehr möglich ist, kann ein so genannter Kontrollbetreuer vom Gericht bestellt werden, sollte der Bevollmächtigte seinen Aufgaben nicht im Sinne des Vollmachtgebers nachkommen. Damit das Gericht sich einschaltet, ist allerdings ein Hinweis erforderlich – etwa durch den Vollmachtgeber selbst, durch ihm nahestehende Personen oder beispielsweise Betreuer der 24-Stunden-Pflege.

immoverkauf24 Tipp:

Wird eine Vorsorgevollmacht widerrufen und eine neue erstellt, sollte darin vermerkt werden, dass die bisherige nicht mehr gelten soll. Zudem sollten das Original und die Kopien der bisherigen Vollmacht eingezogen werden.

12. Gibt es Risiken bei einer Vorsorgevollmacht?

Anders als bei einer Betreuungsverfügung wird bei einer Vorsorgevollmacht nicht vom Gericht überprüft, ob die bevollmächtigte Person für diese Aufgabe generell geeignet ist. Zudem wird sie auch nicht vom Gericht kontrolliert.

Insofern setzt eine Vorsorgevollmacht mehr Vertrauen des Vollmachtgebers in die jeweilige Person voraus als die Betreuungsvollmacht. Sollte der Bevollmächtigte allerdings Anlass dazu geben, kann das Gericht einen Betreuer bestimmen, der den Bevollmächtigten kontrolliert.

Kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich kostenlos und unverbindlich zum Thema "Was mit der Immobilie im Alter tun?" beraten.

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