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Vollstationäre Pflege – Die Pflege im Pflegeheim

Mag die Pflege zuhause auch dem Wunsch der meisten Pflegebedürftigen entsprechen – manchmal ist die eigene Wohnung nicht der beste Ort, wenn die Kräfte nachlassen. Eine Alternative sind dann z.B. Pflegeheime, in denen die Pflegeform der vollstationäre Pflege angeboten wird. Was umfasst vollstationäre Pflege, was kostet sie und in welchen Einrichtungen ist sie möglich? Wir liefern die Antworten zu den häufigsten Fragen. 
WICHTIG: Seit 01.01.2022 verringert sich die Höhe des Eigenanteil pro Jahr im Pflegeheim.

1. Definition: Was bedeutet vollstationäre Pflege?

Vollstationäre Pflege

Dahinter verbirgt sich ein Komplettangebot von Wohnen, Pflege und Betreuung. Mehr als 14.000 Pflegeheime arbeiten nach diesem Prinzip. Ihre rund 770.000 Beschäftigten versorgen über 800.000 Bewohner. Spricht der Volksmund vom „Pflegeheim“, so spricht das Gesetz von „vollstationärer Pflege“.

Definition vollstationäre Pflege:

Unter vollstationärer Pflege wird im Rahmen der Pflegeversicherung (SGB XI) der (dauerhafte) Aufenthalt in einem Pflegeheim verstanden. Dabei ist für Pflege, Unterkunft, Versorgung (§ 43 SGB XI) und zusätzliche Betreuung und Aktivierung (§ 43b SGB XI) gesorgt.

Unterschiedliche Heimtypen, die vollstationäre Pflege leisten:

  • Altenwohnheime, in denen die Bewohner ihre eigenen kleinen seniorengerechten Wohnungen haben, aber je nach individuellem Bedarf auch mit den anderen Bewohnern zusammen treffen können, etwa bei den Mahlzeiten.
  • Altenheime bieten häufig ebenfalls kleine Appartements oder aber Zimmer an. Mahlzeiten, Betreuungs- und Aktivierungsangebote finden stets in der Gemeinschaft statt.
  • Pflegeheime bieten Einzel- oder Doppelzimmer an. Die pflegerische und hauswirtschaftliche Betreuung wird komplett gestellt. Auch eine zusätzliche Betreuung ist hier gewährleistet.

In der Regel sind heutige vollstationäre Einrichtungen auch eher eine Kombination aus Altenwohnheim, Altenheim und Pflegeheim.

Weitere (teilstationäre) Pflege-Varianten in stationären Einrichtungen

  • Tagespflege: Pflegebedürftige können tagsüber oder nachts spezialisierte Einrichtungen aufsuchen, in denen sie versorgt und therapeutisch betreut werden. Eine Tagespflege hat in der Regel Öffnungszeiten zwischen 8:00 und 17:00 Uhr. Sie kann auch stundenweise genutzt werden.
  • Nachtpflege steht Pflegebedürftigen offen, die in der Nacht mehr Betreuung benötigen, als in ihrer Wohnung geleistet werden kann.
  • Kurzzeitpflege ist ein kurzfristiger Aufenthalt in einer spezialisierten Einrichtung (oft an ein Pflegeheim angegliedert). Der Aufenthalt ähnelt der vollstationären Pflege, ist aber auf maximal acht Wochen pro Jahr begrenzt.

2. Welche Kosten fallen für die vollstationäre Pflege an?

Die Kosten für eine vollstationäre Pflege variieren je Bundesland und Pflegeheim. Pflegekassen, Pflegestützpunkte und die Webseiten der einzelnen Pflegeheime geben bezüglich der Kosten Aufschluss. Grundsätzlich kann man drei Kostenfaktoren bei der stationären Pflege unterscheiden:

  • Kosten für die Pflege
  • Kosten für Unterkunft und Verpflegung
  • Invesitionskosten

Lediglich für die pflegebedingten Kosten stellt die Pflegeversicherung Leistungen zur Verfügung, und zwar abhängig vom Pflegegrad (siehe Punkt 3). 

Beispiel 1: „Ein ganz normales Altersheim“

Erika Walter ist zwar körperlich eingeschränkt, aber geistig fit. Mit ihrem Pflegegrad 3 sucht sie ein „ganz normales Altenheim“ in ihrem Heimatort München. Sie findet im Internet über den AOK-Pflegenavigator  60 Pflegeheime und erfährt sofort, wie hoch ihr Eigenanteil ist. Er wird pro Pflegegrad angezeigt. Bei ihrer Suche liegen die Kosten zwischen 1.634 Euro für ein Pflegeheim mit der Gesamtnote „Gut“ und mehr als 3.000 Euro für ein Pflegeheim mit der Note „Sehr gut“.

Beispiel 2: „Demenzbetreuung ist wichtig“

Miriam Schiller möchte für ihren Vater, der wegen seiner fortschreitenden Demenzerkrankung bereits den Pflegegrad 3 erhalten hat, ein Heim finden, das einen besonderen Schwerpunkt auf die Demenzbetreuung legt. Auch sie sucht über den AOK-Pflegenavigator in München und findet 14 Heime, die ihrem Wunsch zu entsprechen scheinen. Der Eigenanteil bewegt sich zwischen 2.132 und 2.886 Euro. Beide Heime werben mit der Note „sehr gut“.

Siehe auch: Pflegeheim – Überblick über die durchschnittlichen Kosten je Bundesland.
Übrigens: Wenn für Immobilienbesitzer der Umzug in eine Wohnform im Alter ansteht, stellt sich die Frage, was mit dem eigenheim geschehen soll. Verkaufen oder verrenten? Jetzt unverbindlich beraten lassen!

immoverkauf24 Info: Bewertung von Pflegeheimen mit Pflegenoten

Bis vor einiger Zeit gab es sog. Pflegenoten, die wie Schulnoten die Qualität von Pflegeheimen bewerteten. Doch es gab Kritik an dieser Bewertung, weil die Noten keine Auskunft darüber gaben, wie gut die Pflege wirklich ist bzw. wie sehr ein einzelner Bewohner davon profitierte. Ab November 2019 mussten sich alle bundesdeutschen Pflegeheime einer neuen Qualitätsprüfung unterziehen. Neben dem jährlichen Besuch des Gutachters vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) müssen die Pflegeheime in halbjährlichen Abständen Daten erheben und weitergeben, anhand derer für Verbraucher in Tabellenform aufgezeigt wird, ob ein Pflegeheim gute Qualität bietet (4 Punkte = beste Bewertung) oder nicht (1 Punkt = schlechteste Bewertung).

3. Welche Leistungen & Zuschüsse gibt es bei der stationären Pflege? Hier Tabelle!

Die Zuschüsse der Pflegeversicherung zu den Heimkosten beziehen sich lediglich auf die pflegerischen Aufwendungen und können durchaus unter den tatsächlichen Kosten liegen.

Stationären Pflege: Kostenübernahme durch die Pflegekasse je Pflegegrad

Pflegegrad Leistung der Pflegeversicherung €/Monat
1 125 (Entlastungsbetrag)
2 770
3 1.262
4 1.775
5 2.005

Die übrigen Kosten der vollstationären Pflege (Unterkunft, Verpflegung etc.) muss der Bewohner aus eigenen Mitteln bestreiten. Ihm wird derzeit ein Schonvermögen von 5.000 Euro zugestanden, das er nicht verwenden muss.

Sind Kinder vorhanden, so können diese im Rahmen des Elternunterhalts herangezogen werden. Allerdings haben sie Anspruch auf einen angemessen Selbstbehalt, den sie gegenüber dem Sozialamt geltend machen können. Haben die Kinder nachgewiesen, dass sie nicht für die Kosten der Pflege aufkommen können bzw. sind keine Kinder vorhanden und reichen auch die Mittel des Pflegebedürftigen selbst nicht aus, so kann er einen Antrag auf „Hilfe zur Pflege“ beim Sozialamt stellen (§ 63 SGB XII).

Verringerung des Eigenanteils durch Zuschüsse seit 01.01.2022

Seit 1.1.2022 erhalten Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 ein Leistungszuschlag zu den Pflege- und Ausbildungskosten, um den Eigenanteil schrittweise zu verringern. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen werden nicht bezuschusst.Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach dem Zeitraum, in dem Leistungen der vollstationären Pflege bezogen werden. Für Versicherte mit Pflegegrad 2-5 beträgt der Leistungszuschlag

  • fünf Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten innerhalb des ersten Jahres in stationärer Pflege.
  • 25 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten wenn sie mehr als 12 Monate im Pflegeheim leben.
  • 45 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten wenn sie mehr als 24 Monate in stationärer Pflege sind.
  • 70 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten wenn sie mehr als 36 Monate in einem Pflegeheim leben.

Angefangene Monate in Pflegeeinrichtungen werden vollständig angerechnet. Der Leistungszuschlag muss nicht beantragt werden. Pflegekasse und Pflegeeinrichtungen klären die Zuschüsse untereinander ab.
Pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf den neuen Zuschuss.

4. Was sind Voraussetzungen für die vollstationäre Pflege?

Vollstationäre Versorgung einer Pflegebedürftigen

Ab Pflegegrad 2 bezuschusst die Pflegeversicherung den Aufenthalt in der stationären Pflege. Ein Gutachter des MDK muss dafür mindestens eine Pflegebedürftigkeit  mit „erheblicher Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten“ festgestellt haben. Voraussetzung ist allerdings, dass die Vorversicherungszeit erfüllt ist, d.h. es muss mindestens zwei Jahre innerhalb der letzten 10 Jahre vor Antragstellung eine Mitgliedschaft in einer Krankenversicherung oder Familienversicherung vorgelegen haben. Weitere Voraussetzung: Der oder die Pflegebedürftige ist mit der vollstationären Versorgung einverstanden.

Häufige Gründe, die Pflegebedürftige dazu bewegen, sich für den Einzug in ein Pflegeheim zu entscheiden:

  1. Es gibt keine Pflegeperson bzw. keine Angehörigen, die die Pflege zuhause übernehmen können.
  2. Die Pflegeperson ist überfordert oder es droht die Gefahr, dass eine Überforderung eintritt, z.B. weil die Pflege sehr aufwändig ist.
  3. Der Pflegebedürftige ist so weit eingeschränkt, dass er zu verwahrlosen droht oder eine Verwahrlosung ist zu befürchten.
  4. Der Pflegebedürftige zeigt ein Verhalten, dass eine Selbst- oder Fremdgefährdung befürchten lässt (z.B. bei fortschreitender Demenz).
  5. Eine ambulante (häusliche) Pflege ist wegen der Wohnungssituation nicht möglich und auch wohnumfeldverbessernde Maßnahmen können nichts optimieren.

Selbstverständlich ist es auch ein ausreichender Grund, wenn ein Pflegebedürftiger sich für die vollstationäre Pflege entscheidet, weil er etwa seinen Angehörigen nicht zur Last fallen möchte und sich im Pflegeheim einfach besser aufgehoben fühlt.

immoverkauf24 Info: Zwangseinweisung?

Eine Unterbringung in einem Pflegeheim gegen den Willen eines Pflegebedürftigen ist nur möglich, wenn ein Betreuer neben der „Gesundheitsfürsorge“ auch über die „Aufenthaltsbestimmung“ entscheiden darf und das Betreuungsgericht eine entsprechende Anordnung getroffen hat. Eine solche Einweisung ist eine „freiheitsentziehende Maßnahme“ und wird nur selten und nach umfassender Abwägung der Gefahrensituation für den Betroffenen und seinen Freiheitsrechten angewendet.

Eine Möglichkeit für Immobilienbesitzer, die vollstationäre Versorgung im einem Pflegeheim der Wahl zu finanzieren, ist der Verkauf der Immobilie. Ein erster Eindruck vom Wert des Objektes lässt sich schnell und einfach durch eine Immobilienbewertung ermitteln.

5. Welche Leistungen sind Teil der vollstationären Pflege?

Die Leistungen einer stationären Pflege teilen sich in mehrere Blöcke auf:

  1. Pflegebedingte Aufwendungen, z.B. körperbezogene, betreuerische und medizinische Behandlungspflege
  2. Hotelkosten für Unterkunft und Verpflegung, also Essen, Mietnebenkosten, Lebensmittelkosten
  3. Investitionskosten, etwa für die Kaltmiete
  4. Zusatzleistungen wie z.B. Telefon, WLAN etc., die individuell vereinbart werden.

Lediglich für pflegebedingte Aufwendungen gibt es Zuschüsse von der Pflegeversicherung einen Betrag hinzu. Die übrigen Kosten muss jeder Bewohner aus seinen privaten Mitteln bestreiten.

Spezielle Leistungen für bestimmte Personengruppen

Viele Pflegeheime bieten nicht nur die Möglichkeit, eine eigene seniorengerechte Wohnung in einer Wohngruppe zu beziehen, sondern ermöglichen auch spezielle Betreuung, etwa für Demenzkranke. Dann wird etwa fachlich besonders geschultes Personal (Gerontopsychiatrische Fachkräfte) eingesetzt, das auf die Bedürfnisse der Erkrankten besonders eingehen kann.

Einige Pflegeheime bieten auch Intensivpflege an, also die Versorgung von künstlich beatmeten Menschen oder von Menschen im Wachkoma.

immoverkauf24 Info: Pflegeeinrichtung hat keinen Vertrag mit der Pflegekasse

Die Pflegeversicherung darf nur dann zahlen, wenn das Heim einen Versorgungsvertrag hat, also eine zugelassene Pflegeeinrichtung ist (§ 72 SGB XI). Dieser Vertrag wird aber nur gewährt, wenn im Mittelpunkt der Einrichtung die pflegerische Versorgung der Bewohner steht. Handelt es sich dagegen um ein Heim, in dem behinderte Menschen leben, die erwerbstätig sind, so muss die Pflegeversicherung lediglich 10 Prozent der Heimkosten bezahlen.

6. Was ist beim Umzug in eine stationäre Pflegeeinrichtung wichtig?

Umzug in ein Pflegeheim

Der Umzug in ein Pflegeheim ist ein Schritt, der manchmal plötzlich ansteht. Dennoch sollten sich Pflegebedürftige als zukünftige Bewohner bzw. ihre Angehörigen so weit wie möglich darauf vorbereiten, denn es gilt einige Dinge zu klären:

  • Finanzierung: Pflegebedürftigkeit festgestellt, private Kosten geklärt, evtl. Antrag auf Hilfe zur Pflege gestellt?
  • Heimauswahl: besonderer Schwerpunkt, Lage, Ausstattung, Mitnahme eigener Möbel möglich etc.?
  • Heimvergleich: Interessenten und Angehörige sollten in Frage kommenden Heimen unbedingt einen persönlichen Besuch abstatten immer und dabei Gespräche mit Pflegekräften und Bewohnern führen. Dem persönlichen Eindruck darf ruhig eine hohe Gewichtung zukommen.
  • Qualität: Pflegenoten anschauen, Leistungen vergleichen.

Zuerst sollten Pflegebedürftige und Angehörige darüber sprechen, warum ein Pflegeheim eine gute Lösung ist: z.B: wegen der umfangreichen Pflege, wegen vieler Angebote zur Freizeitgestaltung, einem eigenem Appartement etc.  Viele Pflegebedürftige wollen es ihren Angehörigen leicht machen, um Ihnen nicht zur Last fallen. Betroffene sollten offen darüber sprechen, ob das wirklich notwendig ist.

Tipp: Im Experten-Interview informiert die Wohnberaterin, wie man älteren Menschen den Umzug in eine Pflegeeinrichtung erleichtert: Umzug in eine Pflegeeinrichtung

Die Auswahl des richtigen Pflegeheims ist so individuell wie der Pflegebedürftige, der dort einzieht. Sofern ausreichend Zeit ist, sollten Angehörige und Pflegebedürftiger gemeinsam die Auswahl treffen.

Lebt der Pflegebedürftige noch im Eigenheim, müssen auch dort Entscheidungen getroffen werden. Soll die Immobilie an Angehörige überschrieben bzw. noch zu Lebzeiten verschenkt werden oder ist der Verkauf die bessere Lösung, da der Verkaufserlös bequemer auf mehrere Angehörige aufgeteilt werden kann? Grundlage für diverse Entscheidungen ist die Kenntniss über den gegenwärtigen Wert der Immobilie. immoverkauf24 bietet Ihnen für diesen Zweck eine kostenlose & unverbindliche Immobilienbewertung.

Falls sich nach dem Umzug herausstellen sollte, dass das Pflegeheim nicht ideal ist, kann durchaus ein erneuter Umzug erwogen werden. Im Einzelfall gewährt die Pflegeversicherung sogar einen Zuschuss zu den Umzugskosten (etwa bei einem Wechsel in eine Einrichtung, die eine spezielle Demenzbetreuung ermöglicht).

Kostenlose Beratung: Was mit der Immobilie im Alter tun?

Wird der weitere Verbeleib im Eigenheim für Pflegebedürftige zu einer zunehmenden Belastung, kann der Umzug in eine altersgerechte Unterkunft für Sie bzw. Ihre pflegebedürftigen Angehörige sinnvoll sein. Wir beraten Sie gerne darüber, was Sie im Alter mit Ihrer Immobilie tun können - kostenlos & unverbindlich.

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