Energieausweis: Niedrigere Verkaufspreise bei Veröffentlichung schlechter Werte
Beim Immobilienverkauf machen sich ungünstige Werte im Energieausweis deutlich bei den erzielbaren Immobilienpreisen bemerkbar. Das ist das Fazit einer Studie des RWI Leibnitz-Instituts für Wirtschaftsforschung, von der die Tageszeitung „Die Welt“ berichtet. So müssen Verkäufer den Preis ihrer Immobilie um durchschnittlich zwölf Prozent reduzieren, wenn diese energetisch in einem schlechten Zustand ist. Für die Studie wurden über einen längeren Zeitraum mehrere tausend Verkaufsanzeigen auf dem Immobilienportal „Immobilienscout24“ ausgewertet. Dabei wurde unterschieden nach Angeboten, bei denen die Energieausweis-Werte veröffentlicht wurden – und solchen, die diese Angaben nicht enthielten, was vorwiegend bei älteren, nicht energieeffizienten Häusern der Fall ist. Verkäufer, die sich nicht an die gesetzlichen Vorschriften halten, sind damit klar im Vorteil, denn sie erzielen einen höheren Verkaufspreis.
Ein Beispiel aus der Studie: Bei einem Haus mit einem Wert von 400.000 Euro beträgt der Abschlag für einen veralteten energetischen Standard im Schnitt 48.000 Euro. Beachten Verkäufer die neuesten energetischen Standards und haben sie ihre Immobilie in den letzten Jahren entsprechend saniert, erzielen sie im Schnitt einen um 14 Prozent höheren Verkaufspreis. Laut RWI sehen die Verkäufer bei diesen Häusern einen Vorteil in der Veröffentlichung des Energieausweises, so dass hier kein Anreiz besteht, die Angaben zum Energieausweis zu verschweigen. Anders hingegen bei veralteten Häusern: Hier ist der Verkäufer im Vorteil, wenn er diese Informationen nicht nennt. Die Berechnungen gelten laut RWI unabhängig vom aktuellen Preisboom auf dem Immobilienmarkt.
Viele Verkäufer halten sich nicht an die Gesetzesvorgaben
Laut RWI-Studie halten sich nur rund 40 Prozent der privaten Immobilienverkäufer an die geltenden Vorschriften, rund jeder zweite Immobilienmakler umgeht sie ebenfalls. Bei den Banken überwiegt mit 80 Prozent jedoch die Zahl derer, die sich an den gesetzlichen Rahmen halten. Der Grund: Sie fürchten einen Image-Schaden. Gesetzlich vorgesehen ist seit dem 1. Mai 2014, dass in den Verkaufsanzeigen auch der Energieverbrauch der Immobilie genannt werden muss, zudem ist der Energieausweis vorzulegen. Die Offerte muss sowohl die Art der Heizung als auch den Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter sowie den Energiekennwert beinhalten.
Diese Vorschrift gilt nicht nur für private Anbieter, sondern auch für Makler und Banken. Werden diese Angaben verschwiegen, gilt dies als Ordnungswidrigkeit, für die ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro verhängt werden kann. Dem RWI geht die aktuelle Regelung nicht weit genug, das Institut empfiehlt, die Energieausweis Pflicht zur Veröffentlichung der energetischen Werte zu stärken. Dies würde einen stärkeren Anreiz für energetische Sanierungsmaßnahmen schaffen, argumentiert das RWI. Derzeit kommen die unehrlichen Verkäufer meist ungeschoren davon, da von einer umfassenden Prüfung der Anzeigen nicht die Rede sein kann.
Unser Tipp:
Verkäufer sollten sich an die gesetzlichen Vorgaben halten und Interessenten den Energieausweis vorlegen. Dabei sind sowohl der Bedarfsausweis als auch der Verbrauchsausweis zulässig, die zu unterschiedlichen Ergebnissen führen können. Vor dem Verkaufsstart ist es daher empfehlenswert, sich über die Vor- und Nachteile beider Varianten zu informieren. Unsere Experten geben Ihnen hierzu kostenlos und unverbindlich Auskunft, zudem bietet unsere Themenseite „Energieausweis“ zahlreiche weiterführende Informationen. Beim Verkauf eines energetisch ungünstigen Hauses kann es außerdem vorteilhaft sein, einen Energieberater hinzuziehen, der mögliche Sanierungsmaßnahmen und Einsparpotenziale aufzeigt. Der Vorteil: Kaufinteressenten erfahren gleich, wie die Immobilie energetisch aufgewertet werden kann und müssten sich bei Interesse am Objekt nicht selbst damit befassen. Das erhöht die Chancen für einen erfolgreichen Verkauf trotz schlechter Energiebilanz.