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Betreutes Wohnen für Senioren

Betreutes Wohnen für Senioren – für viele Ältere ist dies eine gute Möglichkeit, ihr Leben weiterhin eigenständig zu führen, aber bei Bedarf Unterstützung zu erhalten. Doch welche Leistungen bietet diese Wohnform im Alter, welche Kosten entstehen und welche Zuschüsse gibt es? immoverkauf24 beantwortet die wichtigsten Fragen rund ums Betreute Wohnen.

1. Was bedeutet Betreutes Wohnen?

Wohnen im Alter

Vereinfacht lässt sich sagen: Bei dieser Wohnform können Senioren in einer eigenen barrierearmen oder barrierefreien Wohnung selbständig agieren. Wenn sie Unterstützung benötigen und wünschen, erhalten sie diese vor Ort in Form verschiedener Dienstleistungen, die in Grundleistungen und Wahlleistungen unterschieden werden. 

Definition von betreutem Wohnen

Es gibt keine Rechtsgrundlage, jedoch liefert die DIN 77800 Qualitätsanforderungen für Betreutes Wohnen für ältere Menschen und eine Definition:

„Betreutes Wohnen ist ein Leistungsprofil für ältere Menschen, die in einer barrierefreien Wohnung und Wohn­anlage leben, das Grundleistungen /allgemeine Betreuungsleistungen und Wahl­leistungen /weitergehende Betreuungs­leistungen umfasst. Es unterstützt eine selbstständige und selbstbestimmte Haushalts- und Lebensführung und die Einbindung in soziale Strukturen der Hausgemeinschaft und des Wohnumfeldes.“ 

Ein Beispiel: Wer in einer Einrichtung des Betreuten Wohnens lebt und gesund und aktiv ist, kümmert sich um Verpflegung, Behördengänge und soziale Belange selbst. Senioren, denen dies schwerfällt, können auf entsprechende Serviceleistungen zurückgreifen: Hausmeisterdienste, Beratung bei Behördenangelegenheiten und ggf. Verpflegung durch eine hauseigene Küche oder Menübringdienste (Essen auf Rädern) sichergestellt.

Für wen eigenet sich betreutes Wohnen?

Grundsätzlich ist diese Wohnform für ältere Menschen geeignet, die noch weitgehend selbstständig sind. Die Dienstleistungen sollen sie dabei unterstützen, so lange wie möglich selbstbestimmt und eigenständig zu leben. Jedoch besteht in der Regel auch die Möglichkeit, eine ambulante Pflege in Anspruch zu nehmen. Einige Einrichtungen stehen auch schwer pflegebedürftigen Senioren offen, häufig sind diese an ein Pflegeheim angegliedert. Wichtig: Bei der Auswahl einer Anlage für Betreutes Wohnen sollten Senioren und ihre Angehörigen beachten, dass sich der Gesundheitszustand über die Jahre möglicherweise deutlich verschlechtert. Anlagen für Betreutes Wohnen, zu denen auch ein Alten- oder Pflegeheim gehört, bieten den Vorteil, dass ein erneuter Umzug in eine Pflegeeinrichtung nicht erforderlich ist.

Betreiber von betreutem Wohnen

Betrieben werden solche betreuten Wohneinrichtungen durch

  • unabhängigen Anbieter: Dabei stellt ein Wohnanbieter altersgerechte Wohnung bereit und ein weiterer Betreuungsträgers stellt die weiteren Dienstleistungen sorgt
  • Anbieter von Pflegeheimen oder Seniorenresidenzen, die Wohnraum, Pflege und weitere Dienstleistugen aus einer Hand liefern.
  • eine Seniorengemeinschaft in Eigenregie: Dabei finden sich Interessenten zusammen und organisieren Wohnraum und Dienstleistungen selbst.

immoverkauf24 Tipp: Abgrenzung zum Service-Wohnen

Weil der Begriff „betreutes Wohnen“ ist gesetzlich nicht geschützt ist, wird er häufig synonym zum sogenannten Service-Wohnen verwendet: Dahinter verbergen sich häufig Wohnangebote, die zwar verschiedenen Dienstleistungen wie Hausnotruf oder Wäschedienste beinhalten, jedoch keine Pflegeleistungen umfassen. Die Übergänge zu weiteren Varianten des Wohnens im Alter wie etwa einer Seniorenresidenz, Wohnstift, Senioren-WG und des Mehrgenerationenhauses sind teilweise fließend. Daher ist es wichtig, auf die Details zu achten und nicht einfach davon auszugehen, dass Pflegeleistungen zum Angebot gehören. Ebenfalls gebräuchlich für betreutes Wohnen ist der Begriff „unterstütztes Wohnen“.

2. Welche Leistungen umfasst das Betreute Wohnen?

Zum Betreuten Wohnen gehören typischerweise

  • die Bereitstellung von Wohneraum in Form von abgeschlossenen Wohneinheiten (Wohnungen) und
  • einige grundlegende Serviceleistungen, genannt Grundleistungen, die in der Betreuungspauschale enthalten sind, also zu den fixen Kosten des betreuten Wohnen gehören.
  • Hinzu kommen Wahlleistungen, die im Gegensatz zu den Grundleistungen bei Bedarf hinzugebucht werden können und einzeln abgerechnet werden.

Um einer Wohnform des betreuten Wohnens wirklich zu entsprechen, ist diese separate Abrechnung der beiden Leistungsartgen zwingend.

Was sind Grundleistungen, was sind Wahlleistungen?

Zu den Grundleistungen gehören folgende Angebote: Diese Wahlleistungen können Senioren nach Bedarf wählen:

Hausmeisterdienste

Besuchs- und Begleitdienst

Fester Ansprechpartner vor Ort

Ambulante Pflege

Veranstaltungsangebote

Wäschereinigung

Unterstützung bei Versicherungs- und Behördenangelegenheiten

Einkaufsservice

Hausnotruf und Wohnungsreinigung

Verpflegungsangebot (vor Ort oder über Essen auf Rädern)

Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen

Fahr- und Bringdienst

Welche Leistungen beim Betreuten Wohnen unabhängig von der Inanspruchnahme in der Betreuungspauschale enthalten sind und welche zu welchen Konditionen separat abgerechnet werden, ist im Betreuungsvertrag bzw. Dienstvertag geregelt. Dieser sollte vor der Entscheidung für eine Seniorenwohnanlage gründlich geprüft werden – am besten gemeinsam von den Interessenten und ihren Angehörigen.

Der Wohnraum

Die Räumlichkeiten einer Einrichtung des Betreuten Wohnens unterscheiden sich von einer konventionellen Wohnung in einigen Aspekten. Meist verfügen sie über folgende Angebote:

  • altersgerecht gestaltete oder barrierefreie Wohnungen
  • Gemeinschaftsräume (z.B. ein Café)
  • Wasch- und Trockenräume
  • Hobbyräume
  • Rezeption

Wichtig: Vor der Anmietung sollten Interessenten und Angehörige eingehend prüfen, ob die Wohnung tatsächlich barrierefreies Wohnen (im Sinne der DIN 18040-2) oder wenigstens seniorengerechtes Wohnen ermöglicht. Denn verschlechtert sich der Gesundheitszustand, können eine bodengleiche Dusche, ein unterfahrbarer Waschtisch und ein erhöhtes Toilettenbecken – kurz ein barrierefreies Bad & Co. – durch Nutzung von Rollator oder Rollstuhl notwendig werden.

immoverkauf24 Tipp:

Achten Sie bei der Auswahl einer Einrichtung darauf, welche Angebote Teil der Grundleistungen und welche Teil der Wahlleistungen sind. Die Wahlleistungen sollten einzeln auswählbar und abrechenbar sein, damit Sie nicht für Leistungen bezahlen, die Sie nicht in Anspruch nehmen.

3. Was kostet Betreutes Wohnen?

Die Betreiber unterscheiden in ihren Angeboten meist zum einen die reinen Wohnkosten (Kaltmiete plus Nebenkosten) und zum anderen eine so genannte Betreuungspauschale, die auch als Grundleistung bezeichnet wird. Die Gesamtkosten für Angebote des Betreuten Wohnens können jedoch sehr unterschiedlich ausfallen, abhängig von folgenden Aspekten:

  • Standort / Lage der Einrichtung
  • Größe und Ausstattung der Wohnung
  • Umfang und Niveau der Grundleistungen, also den Dienstleistungen der Betreuungspauschale
  • Umfang und Niveau der Wahlleistungen (z.B. Pflegedienst, Fahrdienst)
  • Angebot der Gemeinschaftsaktivitäten
  • Auswahl und Qualität der Verpflegung

Ein Beispiel: In Titisee-Neustadt, einer ländlichen Gemeinde in Baden-Württemberg, bietet eine Einrichtung des Betreuten Wohnens 1-Zimmer-Apartments (ca. 30 qm) inklusive der Grundleistungen ab ca. 500 Euro an. Im München bietet eine Wohneinrichtung ebenfalls 1-Zimmer-Apartments (ca. 30 qm) inklusiver der Grundleistungen ab 1.800 Euro an.

3.1. Betreutes Wohnen: Die Wohnkosten

Die Wohnkosten, also Miete und Nebenksoten, sind stark abhängig von der Lage der Einrichtung, ob sich diese etwa im ländlichen Raum oder in der Stadt befindet, und ob sie inmitten eines beliebten Viertels oder am Standrand liegt.

Bei der Kostenkalkulation sollten Interessenten bedenken, dass für die Wohnung neben der Miete und den Nebenkosten weitere Aufwendungen anfallen können:

  • Evtl. ein Mietdarlehen / Wohndarlehen
  • Kaution für die Wohnung
  • evtl. Maklergebühren
  • evtl. eine Anmeldegebühr
  • Renovierungskosten
  • Umzugskosten

Was ist ein Wohndarlehen? In einigen Einrichtungen müssen Mieter ein sogenanntes Wohndarlehen entrichten. Diesen Betrag müssen die Mieter vor Einzug zahlen, nach Auszug erhalten sie das Geld verzinst zurück. Das Wohndarlehen dient dem Betreiber der Wohneinrichtung dazu, den Betrieb zu erhalten und notwendige Sanierungen, Reparaturen, Erweiterungen usw. durchzuführen. Die Wohndarlehen müssen mit mindestens 4 % verzinst werden – das ist gesetzlich definiert. Die Höhe ist abhängig von Standort und Größe der Wohnung und kann zwischen 3.000 und 50.000 Euro liegen.

immoverkauf24 Info:

Bei der Prüfung des Mietvertrags ist besonders auf die Kündigungsfristen zu achten: Sind hier lange Kündigungsfristen vorgesehen, sollten Interessenten und Angehörige versuchen zu verhandeln, dass das Mietverhältnis kurzfristiger beendet werden kann. Das ist wichtig, falls sich der Gesundheitszustand des Bewohners plötzlich verschlechtert und ein langer Aufenthalt im Krankenhaus oder Pflegeheim notwendig wird.

3.2 Betreutes Wohnen: Die Grundleistungen / Die Betreuungspauschale

Die Betreuungspauschale deckt in der Regel Standardleistungen wie Hausnotruf, Nutzung des Gemeinschaftsraumes und Haustechnik ab und kann bei einem Minimalangebot bei 15 Euro liegen, üblicher sind jedoch Pauschalen zwischen 60 und 150 Euro pro Monat. Bei gehobenen Einrichtungen kann sie jedoch bei mehrere Hundert Euro liegen, wie die Verbraucherzentralen berichten.

Hinzu kommen gegebenenfalls Kosten für Pflegeleistungen. Inwieweit diese selbst zu zahlen sind, hängt davon ab, ob ein Pflegegrad festgestellt wurde oder nicht.

Die Kosten der Wahlleistungen hängen von der Leistung selbst sowie von der jeweiligen Einrichtung ab: So kostet ein tägliches Mittagessen monatlich in einer im ländlichen Bayern liegenden Einrichtung ca. 140 Euro, in einer gehobenen Einrichtung in München fallen dafür es 250 Euro monatlich an.

Im Betreuten Wohnen lebende Senioren, die feststellen, dass sie die Grundleistungen nicht mehr benötigen, können die Grundleistungen jedoch nicht isoliert kündigen und in der Wohnung verbleiben. Dies hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 23.02.2006, Aktenzeichen III ZR 167/05 festgelegt. Nach Meinung der BGH-Richter beruht das Konzept eben gerade auf der Verbindung von Wohnen und Grundleistungen. Eine fristlose Kündigung des Betreuungsvertrages ist nur dann möglich, wenn ein Vertragspartner – also der Anbieter etwa des Hausnotrufs – so schwere Verfehlungen begeht, dass dem Bewohner bzw. Nutzer der Dienstleistung die Einhaltung des Vertrags unzumutbar ist. Bei den Wahlleistungen liegt der Fall anders, diese können isoliert vom Mietvertrag gekündigt werden.

4. Betreutes Wohnen – kaufen oder mieten?

Betreutes Wohnen1

Wer sich für Betreutes Wohnen interessiert, kann zwischen Angeboten wählen, die die Wohnungen im Rahmen des Betreuten Wohnens zum Kauf oder zur Miete anbieten. In beiden Fällen liegen die Kosten über denen für Wohnungen ohne Serviceleistungen, und zwar nach Angaben der Verbraucherzentralen im Schnitt rund zehn Prozent höher. Dieser Zuschlag ergibt sich auch daraus, dass die Wohnungen barrierefrei sind und beispielsweise hauseigene Gemeinschaftsräume über die Miete mitfinanziert werden müssen.

Wer eine seniorengerechte Wohnung in einer Seniorenwohnanlage kaufen möchte, muss daher etwas tiefer in die Tasche greifen, um den Kaufpreis zu finanzieren. Manche Banken taten sich in der Vergangenheit schwer, älteren Personen Kredite einzuräumen, jedoch zeigen sich viele Kreditinstitute inzwischen offener gengenüber dieser Klientel. Der Kauf kann besonders für ältere Menschen interessant sein, die ihr selbst bewohntes Eigenheim verkaufen möchten. Der Erlöß aus dem Immobilienverkauf kann den Wohnungskauf in der Anlage des Betreuten Wohnens ermöglich. Im Idealfall bleibt noch Kapital übrig, um es für später notwendige Pflegeleistungen zurückzulegen  oder einfach, um das Leben zu genießen.

Ob Kauf oder Miete die bessere Wahl ist, muss im Einzelfall entschieden werden. Sinnvoll ist es für Immobilieneigentümer auf jeden Fall, zunächst eine erste Einschätzung zum möglichen Verkaufspreis ihres Hauses oder ihrer Wohnung einzuholen – beispielsweise über ein kostenloses Wertgutachten. So können sie einschätzen, in welcher Preiskategorie sie sich nach einer passenden Wohnform im Alter umschauen können.

immoverkauf24 Tipp:

Sind Sie Immobilienbesitzer uns unsicher, ob Sie Ihre Immobilie verkaufen oder doch lieber vermieten wollen? Bei einer Vermietung ist zu bedenken, dass jemand die anfallenden Verwaltungsaufgaben übernehmen muss. Beim Vererben einer vermieteten Immobilie gilt außerdem zu bedenken, dass in bestimmten Fällen eine Spekulationssteuer anfällt.

Wer keine Immobilie besitzt und auch keine größeren Ersparnisse zur Verfügung hat, für den könnte es nicht ganz einfach sein, einen Immobilienkredit zu erhalten – es sei denn, die Rente ist sehr hoch. Die Anmietung einer Seniorenwohnung kann jedoch ebenfalls eine gute Alternative sein.

5. Welche Zuschüsse / Unterstützung gibt es zur Finanzierung des Betreuten Wohnens?

Grundsätzlich müssen Senioren beim Betreuten Wohnen die Kosten sowohl für die Miete als auch der Service-Leistungen selbst aufbringen. Ausgenommen sind die Pflegeleistungen beim Vorliegen eines Pflegegrades, diese Kosten werden von der Pflegekasse getragen. Wer jedoch eine eher niedrige Rente bezieht, kann folgende Zuschuss-Optionen prüfen und sich dabei ggf. von Angehörigen oder einer Beratungsstelle für Senioren helfen lassen:

Besteht Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein?

Umgangssprachlich wird der Wohnberechtigungsschein auch als §-5-Schein bezeichnet. Er ermöglicht es, eine öffentlich geförderte Wohnung zu beziehen. Der Vorteil: Die Mietkonditionen solcher Sozialwohnungen sind niedriger als bei frei finanzierten Wohnungen. Auch Betreutes Wohnen wird teils öffentlich gefördert, die entsprechenden Wohnungen sind dann ausschließlich Senioren mit Wohnberechtigungsschein vorbehalten. Ansprechpartner ist das örtliche Wohnungsamt.

Besteht Anspruch auf Wohngeld?

Je nach Höhe der Rente kann auch ein Anspruch auf Wohngeld bestehen. Ob dies der Fall ist, hängt von der Höhe des Einkommens, der Miete und der Anzahl der in der Wohnung lebenden Personen ab. Grundsätzlich anspruchsberechtigt sind Mieter (auch Bewohner von Seniorenheimen oder Einrichtungen des Betreuten Wohnens), aber auch Eigentümer. Letztere erhalten ggf. einen sogenannten Lastenzuschuss. Da die Prüfung einer Anspruchsberechtigung und der Antrag nicht unkompliziert sind, helfen Beratungsstellen für Senioren oder das örtliche Wohnungsamt, bei dem die Anträge eingereicht werden.

Besteht Anspruch auf Grundsicherung im Alter?

Diese Leistungen sind Älteren und Erwerbsgeminderten vorbehalten, die ihren Lebensunterhalt nicht eigenständig bestreiten können. Beantragt wird es beim Grundsicherungsamt des zuständigen Sozialamts.

Leistungen vom Sozialamt – was ist zu beachten?

Wer Leistungen vom Sozialamt bezieht, sollte sich vor einem Umzug in Betreutes Wohnen bei seinem Sachbearbeiter über die Kostenübernahme informieren. Dies ist wichtig, da bestimmte Kostengrenzen beachtet werden müssen.

Besteht Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung?

Wurde ein Pflegegrad festgestellt, beteiligt sich die Pflegeversicherung zwar nicht an der Miete, übernimmt aber die Kosten für die erforderliche Leistungen der ambulanten Pflege. Wer im Betreuten Wohnen lebt, hat also Anspruch auf die gleichen Leistungen wie Menschen, die zu Hause gepflegt werden.

immoverkauf24 Tipp:

Der Wohnberechtigungsschein wird vielfach auch an Haushalte vergeben, deren Einkommen die vorgegebenen Grenzen von 12.000 bis rund 22.000 Euro übersteigt. Schauen Sie daher auch dann, ob Sie berechtigt sind, wenn Ihr Haushaltseinkommen die regional geltenden Grenzen überschreitet. Sie gilt für den Betrag, der sich nach Abzug von Steuern und diversen anderen Beträgen –etwa für die Kranken- und Pflegeversicherung – ergibt. Dabei werden Leistungen der Pflegeversicherung nicht aufs Einkommen angerechnet. In Hamburg beispielsweise darf die Einkommensgrenze um bis zu 30 Prozent überschritten werden, was einem Einkommen von 15.600 Euro entspricht. Großzügigere Einkommensgrenzen gelten zudem vielerorts für Mieter, die eine größere Sozialwohnung aufgeben.

6. Welche Pflegeleistungen gibt es beim Betreuten Wohnen?

Folgende Leistungen der Pflegekassen können beim Betreuten Wohnen in Anspruch genommen werden, wenn ein Pflegegrad vorliegt:

Zieht ein Bewohner aus den eigenen vier Wänden aus, um ins Betreute Wohnen umzuziehen, hat er weiterhin Anspruch auf die gleichen Leistungen der Pflegekasse. Zieht ein Pflegebedürftiger jedoch in ein Pflegeheim um, weil sich etwa Pflegebedarf erhöht, dann fließen die Leistungen an das Pflegeheim bzw. entfallen. Lediglich die Hilfsmittel stehen dem Pflegebedürftigen weiterhin zur Verfügung.

Leistungserweiterungen der Pflegekasse während Corona-Pandemie

Um Pflegebedürftige, Angehörigen sowie Pflegeeinrichtungen während der Corona-Krise zu entlasten, bieten die Pflegekassen eine zeitlich begrenzte Leistungserweiterung:

  • Den monatlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro können Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 auch für Leistungen außerhalb der geltenden Regelung einsetzen, um Corona-bedingte Versorgungsengpässe auszugleichen.
  • Pflegebedürftige aller Pflegegrade können Entlastungsbeträge, die sie 2021 nicht genutzt haben, bis zum 30.06.2022 verwenden.
  • Pflegehilfsmittel können für monatlich 60 Euro statt wie zuvor für 40 Euro bezogen werden. Die 60 Euro werden von der Pflegekasse erstattet.
  • Die Zahlung des Pflegeunterstützungsgeldes wird bis zum 31.03.2022 statt zehn nun 20 Arbeitstage lang gezahlt. Das Pflegeunterstützungsgeld erhalten Angehörige als Lohnersatzleistung während einer Zeit, die sie für die Pflege aufwenden müssen.
  • Zur Feststellung einer Pflegebedürftigkeit kann der Medizinische Dienst (MD bzw. MDK) bis zum 31.03.2022 eine Begutachtung ohne Vor-Ort-Untersuchungen des Versicherten durchführen, wenn dies zum Schutz von Versicherten und Gutachern nötig ist. Die Einstufung erfolgt dann nach Aktenlage und ggf. telefonischer Befragung.
  • Beratungseinsätze für Pflegegeldempfänger dürfen bis zum 31.03.2022 telefonisch, digital oder per Videokonferenz durchgeführt werden, wenn Versicherte die wünschen. 

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