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Senioren-WG / Senioren-Wohngemeinschaft

Beim Stichwort Wohngemeinschaft – kurz: WG – denken viele zunächst an Studenten, die kostengünstiger in der Gemeinschaft wohnen wollen. Aber auch für Senioren ist diese Wohnform im Alter attraktiv, da sie ein geselliges, selbstbestimmtes und seniorengerechtes Wohnen ermöglicht und zudem häufig ökonomisch sinnvoll ist. immoverkauf24 klärt auf, wie eine Senioren-WG funktioniert, mit welchen Leistungen und Kosten Bewohner rechnen können und wie Interessenten eine Senioren-WG selber gründen können.

Übrigens: Falls Sie als Immobilienbesitzer sind, beraten wir Sie gerne zum Thema "Was mit der Immobilie im Alter tun" und rechnen Ihnen aus, ob z.B. ein Immobilienverkauf oder ein Verkauf auf Rentenbasis eher in Frage kommt.

1. Was ist eine Senioren-WG?

In einer Senioren-Wohngemeinschaft oder Senioren-WG leben mehrere ältere Menschen gemeinsam unter einem Dach. Dabei reicht das Spektrum von der kleinen privat gegründeten Zwei-Personen-WG, in der sich die Bewohner vollständig selbst versorgen, bis hin zu einer trägerverantworteten Wohngemeinschaft mit bis zu 12 Pflegebedürftigen. Man kann grundsätzlich drei Varianten von Senioren-WGs unterscheiden:

  1. Privatpersonen gründen eine Wohngemeinschaft, in der jeder Bewohner ein Zimmer bewohnt und es meist noch einen Gemeinschaftsraum gibt. Die Bewohner treffen alle Entscheidungen selbst und organisieren auch ggf. die Pflege von unterstützungsbedürftigen Bewohnern über private Pflegepersonen oder die Dienstleistungen der ambulanten Pflege.
  2. In einer Hausgemeinschaft verfügen die Bewohner hingegen jeweils über einen abgeschlossenen Wohnbereich, zumindest mit eigenem Bad, eventuell auch mit eigener Küche. Zusätzliche Aufenthaltsräume stehen allen Bewohnern offen.
  3. In trägergestützten Senioren-WGs leben die Bewohner in einer Gemeinschaft zusammen, die von Wohlfahrtsverbänden oder Pflegeeinrichtungen betrieben wird bzw. an eine stationäre Pflegeeinrichtung angeschlossen ist.

Übrigens: Für WGs, für die sich ältere Menschen zusammenschließen, wird teils auch die Bezeichnung Plus-WG verwendet – sie steht vor allem für Wohngemeinschaften, deren Bewohner 50 Jahre und älter sind und die ihren Alltag gut ohne Unterstützung bewältigen können. Manche der Gemeinschaften beschließen schon im besten Alter, gemeinsam alt zu werden. So kann aus einer Plus-WG im Laufe der Jahre nach und nach eine Pflege-WG werden.

immoverkauf24 Tipp:

Der Verkauf der bisher bewohnten Immobilie ist eine gute Möglichkeit, die gewünschte Wohnform im Alter zu realisieren. Mit den “25 Praxistipps zum Immobilienverkauf” haben Verkäufer eine Checkliste Immobilienverkauf zur Hand, mit der sie alle Notwendigkeiten Schritt für Schritt abhaken können.

2. Wie funktioniert eine Senioren-Wohngemeinschaft?

Senioren-WG

Das Zusammenleben in einer Senioren-WG ist davon geprägt, dass die Senioren in der Gemeinschaft ihren Alltag meistern und auch häufig gemeinsame Aktivitäten zum Tagesablauf gehören. Der Alltag der Bewohner hängt jedoch auch stark von der jeweiligen Form der Senioren-Wohngemeinschaft ab.

Senioren-WG mit Einzelzimmern

In selbstorganisierten Senioren-WGs mit Einzelzimmern steht ein Zimmer als privater Rückzugsort zur Verfügung. Wohnzimmer (falls vorhanden), Bad und Küche teilen sich die Bewohner hingegen und begegnen sich hier auch häufig. Das bedingt, dass die Bewohner Absprachen darüber treffen müssen, wie sie beispielsweise die Reinigung von Küche und Bad regeln wollen und wer wann welche Mahlzeiten zubereitet. Diese WG-Form erfordert viel Abstimmung und Rücksicht der Bewohner untereinander.

Senioren-Hausgemeinschaft

Eine Senioren-Hausgemeinschaft bietet mehr Privatsphäre als eine Senioren-WG mit Einzelzimmern. Hier bewohnt jeder eine abgeschlossene, seniorengerechte Wohnung, die gemeinsamen Aktivitäten finden in den Gemeinschaftsräumen statt. Wer sich zeitweilig ganz zurückziehen will, kann dies in dieser Form der Senioren-WG tun, da die Wohneinheiten über ein eigenes Bad und eine eigene Küche verfügen. Die Notwendigkeit zur ständigen Abstimmung über die Nutzung dieser Räume entfällt damit. Allerdings müssen die Bewohner sich über den Umgang mit den Gemeinschaftseigentum und -räumen abstimmen, da in einem ganzen Haus andere Arbeiten anfallen als bei einer Wohnung (Beispiel: Instandhaltung des Hauses, Gartenarbeiten etc.).

Trägergestützte Senioren-WG

Trägergestützte Senioren-WGs werden häufig von Pflegediensten, Pflegeheimen oder Wohlfahrtsverbänden gegründet. Wie bei einer frei gegründeten Senioren-WG kann der Privatbereich der Bewohner aus einem Zimmer oder einer in sich abgeschlossenen Wohnung bestehen. Bei trägergestützten WGs liegen viele Entscheidungen auf Seiten des Betreibers: Etwa die Auswahl der Mitbewohner und Zeit und Art der Tagesgestaltung. Dabei müssen die Betreiber jedoch darauf achten, die Senioren mit einzubeziehen und ihren bestimmte Entscheidungen selbst zu überlassen. Für die Bewohner bedeutet diese WG-Form also weniger Verantwortung, aber auch weniger Entscheidungsfreiheit.

Pflege-WG

Von einer so genannten Pflege-WG oder ambulant betreuten Wohngemeinschaft ist dann die Rede, wenn pflegebedürftige Menschen sich eine Wohnung teilen und mehrmals täglich oder sogar dauerhaft Pflegepersonal (z.B. in Form der 24-Stunden-Pflege) anwesend ist. Auch solche WGs sind häufig trägergestützt, können aber auch privat gegründet werden. Sie sind eine Alternative für Senioren, die zwar einen Pflegegrad haben, aber nicht in ein Pflegeheim umziehen wollen. Der Vorteil einer Pflege-WG: Der Alltag findet auch für gesundheitlich stärker eingeschränkte Senioren in Geselligkeit, aber in einer weniger von Pflege und Krankheit geprägten Umgebung statt. Zudem ist das Wohnen in einer WG in der Regel preiswerter als das Alleinleben oder das Leben in einem Pflegeheim oder in einer Einrichtung des Betreuten Wohnens. Die Pflege kann für die Bewohner kostengünstiger werden, wenn sie sich einen Pflegedienst teilen.

Demenz-WG

Eine Sonderform der Pflege-WG stellt die Demenz-WG dar. Diese Wohngemeinschaften zeichnen sich dadurch aus, dass der Alltag entsprechend den Bedürfnissen demenzkranker Senioren gestaltet und von Pflegekräften begleitet wird. Eine weitere Besonderheit: Die Angehörigen spielen bei dieser Form der WG in puncto Organisation eine tragende Rolle, da die Senioren selbst hierzu nicht mehr oder nur eingeschränkt in der Lage sind.
In Demenz-WGs leben in der Regel sechs bis zwölf Senioren zusammen, die von Pflegekräften unterstützt werden. Um ihnen mehr Sicherheit zu vermitteln, werden in diesen WGs stets dieselben Pfleger und Helfer eingesetzt. Im Rahmen ihrer Möglichkeiten werden die Bewohner an den Alltagsaufgaben beteiligt. Zudem ist der Alltag stark strukturiert, um den Dementen den erforderlichen Halt zu vermitteln.
Eine Alternative zur Demenz-WG können Demenz-Pflegeheime oder spezielle Demenz-Abteilungen in Pflegeheimen bieten. Das Wohnen in diesen Einrichtungen gemäß dem so genannten Domus-Prinzip ähnelt dem Alltag in einer WG.

immoverkauf24 Tipp:

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat auf seiner Webseite www.wegweiser-demenz.de zahlreiche nützliche Informationen zum Thema Demenz zusammengestellt. Zudem bietet das Ministerium eine kostenlose PDF-Datei als Download zum Thema „Ambulant betreute Wohngemeinschaften für demenziell erkrankte Menschen“ an. 

Für das Zusammenleben kann auch die Art des Mietvertrags eine wichtige Rolle spielen. Es gibt drei mögliche Varianten des WG-Mietvertrages:

  1. Ein Bewohner ist Hauptmieter, alle anderen gelten als seine Untermieter. Bei dieser Form kann ein ungutes Abhängigkeitsverhältnis der Untermieter vom Hauptmieter entstehen.
  2. Die Gemeinschaft schließt einen Mietvertrag mit dem Vermieter, alle Bewohner sind im Vertrag aufgeführt. Das hat u.a. zur Folge, dass bei Auszug eines Bewohners und Einzug eines neuen jedes Mal der Vertrag angepasst werden muss.
  3. Jeder Mieter schließt einzeln einen Mietvertrag mit dem Vermieter ab, und zwar über den jeweiligen Privatbereich sowie über die Mitnutzung der Gemeinschaftsräume. Der Vorteil: Diese Variante bedeutet den geringsten Aufwand für die übrigen Bewohner, wenn ein WG-Mitglied auszieht. Zudem haftet nur der jeweils betroffene Mieter für die Mietzahlungen sowie die eventuell von ihm verursachten Schäden.

3. Was sind die Voraussetzungen für das Leben in einer Senioren-WG?

Das Leben in einer Wohngemeinschaft setzt unabhängig vom Alter Kompromissbereitschaft voraus, bei selbst gegründeten WGs mehr noch als bei trägergestützten Seniorenwohngemeinschaften. Ist etwa ein Bewohner einer Senioren-WG mit dem betreuenden Dienst der ambulanten Pflege nicht zufrieden, kann er nicht einfach einen neuen engagieren, sondern muss sich mit den anderen pflegebedürftigen Bewohnern abstimmen. Dabei kann es durchaus zu Meinungsverschiedenheiten kommen, die es zu schlichten gilt. Die Fähigkeit, Konflikte konstruktiv bearbeiten zu können, ist deshalb auch eine wichtige Fähigkeit der Bewohner.
Besonders Bewohner von selbst initiierten WGs sollten zudem bereit sein, sich aktiv einzubringen – vor allem dann, wenn die Mitarbeit der Bewohner ein fester Bestandteil des Wohnkonzepts ist (Beispiel: Feste Verteilung von Aufgaben wie Gartenarbeit etc.). Wer doch lieber für sich bleibt, muss damit rechnen, dafür kritisiert zu werden. Und gerade in WGs mit wenig Platz für den Einzelnen sowie gemeinschaftlicher Nutzung von Bad, Wohnzimmer und Küche muss auch klar sein, dass die Privatsphäre eher begrenzt ist.

In manchen trägergestützten Pflege-WGs kann zudem das Vorliegen eines Pflegegrades Voraussetzung sein.

4. Was kostet eine Senioren-Wohngemeinschaft?

Die Kosten für das Wohnen in einer Senioren-WG fallen höchst unterschiedlich aus, da sie stark vom Miet- und Kaufpreisgefüge vor Ort abhängen. So fallen die Wohnkosten für die Bewohner einer Senioren-WG beispielsweise in München deutlich höher aus als etwa in Leipzig.
Die Kosten für die Senioren-WG setzen sich für jeden Mitbewohner jedoch unabhängig von Wohnort aus folgenden Bestandteilen zusammen:

  • (Anteilige) Kaltmiete für das Zimmer/die Wohnung, bei Kauf: (Anteiliger) Kaufpreis
  • Beteiligung an den Kosten für die Gemeinschaftsräume gemäß Umlage auf alle Bewohner – sind es beispielsweise vier Personen, werden die Kosten durch 4 geteilt.
  • (anteilige) Nebenkosten (Strom, Wasser, Heizung, TV, Internet, Telefon etc.)
  • Kosten für Hilfspersonal (Hausputz etc.)
  • Kosten für die Pflege, sofern erforderlich.

Wer mit dem Gedanken spielt, eine Immobilie für eine Senioren-WG-Gründung zu kaufen, findet hier Antworten auf die 10 wichtigsten Fragen beim Immobilienkauf. Darunter einen kostenlosen Finanzierungsrechner, um verschiedene Konditionen zu vergleichen und den finanziellen Spielraum auszuloten.

5. Welche Leistungen und Zuschüsse erhalten Bewohner von Senioren-WGs?

Senioren-WG Beratung

Senioren, die sich für diese Wohnform im Alter entscheiden, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen folgende Zuschüsse von der Pflegekasse:

Wohngruppenzuschlag

Wer in einer Senioren-WG bzw. Pflege-WG wohnt, erhält einen sogenannten Wohngruppenzuschlag in Höhe von monatlich 214 Euro, sofern ein Pflegegrad festgestellt wurde. Das gilt auch für Pflegegrad 1, wenn ein Bewohner also kein Pflegegeld oder keine Pflegesachleistungen bezieht. Mithilfe des Zuschlags sollen die Bewohner zusätzliche Aufwendungen für eine Person finanzieren können, die organisatorische, verwaltende, hauswirtschaftliche oder betreuende Unterstützung leistet.

Allerdings ist dieser Wohngruppenzuschlag an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:

  • Die Bewohner nutzen eine gemeinsame seniorengerechte Wohnung, das heißt sie teilen sich Bad, Küche und Gemeinschaftsraum sowie einen Eingang. Bei getrennten Wohneinheiten liegt keine Wohngruppe im Sinne des Gesetzgebers vor und es besteht kein Anspruch auf einen Zuschlag.
  • Die WG besteht aus mindestens drei und höchstens 12 Personen.
  • Mindestens drei Personen sind pflegebedürftig.
  • Eine Person kümmert sich dauerhaft um das Gemeinschaftsleben. Für die Unkosten, die hierfür entstehen, ist der Wohngruppenzuschlag vorgesehen.
  • Es findet keine Versorgung statt, die der vollstationären Pflege entspricht.

Anschubfinanzierung bei Neugründung

Die Förderung bei der Neugründung einer Senioren-WG bzw. einer ambulant betreuten Wohngruppe beträgt einmalig 2.500 Euro für jede anspruchsberechtigte Person, maximal jedoch 10.000 Euro pro Wohngemeinschaft. Die Voraussetzungen sind die gleichen, wie für den monatlichen Wohngruppenzuschlag von 214 Euro.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Pflegebedürftige erhalten auf Antrag von der Pflegekasse bis zu 4.000 Euro als Zuschuss, um eine Wohnung so umzurüsten, dass häusliche Pflege möglich ist. Diese Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen können maximal vier Bewohner einer Senioren-WG erhalten - der Gesamtbetrag ist damit auf insgesamt 16.000 Euro pro WG gedeckelt. Das bedeutet: Leben mehr als vier Personen in der Senioren-WG, wird das Geld entsprechend der Anzahl der WG-Bewohner aufgeteilt. Sind es acht Personen, erhält also jeder 2.000 Euro.
Zu den förderfähigen Maßnahmen gehört etwa die Verbreiterung der Wohnungstüren oder der Umbau zum barrierefreien Badezimmer. Ändert sich die Pflegesituation, kann der Zuschuss  ein zweites Mal beantragt werden – etwa, wenn ein Bewohner durch die Verschlechterung seines Gesundheitszustandes einen Rollstuhl benötigt und eine Rampe zum Haus erforderlich ist.

Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Kombinationsleistungen

Pflegegeld erhalten Bewohner mit Pflegegrad von der Pflegekasse, die im häuslichen Umfeld gepflegt werden, und zwar durch Angehörige, Freunde oder andere nicht-professionelle Pflegepersonen. Ist ein ambulanter Dienst im Einsatz, erhält dieser sogenannte Pflegesachleistungen von der Pflegekasse. Die Möglichkeit teilweise durch Angehörige und teilweise durch einen Ambulanten Dienst gepflegt zu werden, besteht ebenfalls. Bei solchen Kombinationsleistungen werden Pflegegeld und Pflegesachleistungen jeweils anteilig ausgezahlt. Die Höhe beider Leistungen richtet sich jeweils nach dem festgestellten Pflegegrad. Grundsätzlich haben alle Versicherten mit Pflegegrad, die zuhause leben, Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro und Pflegehilfsmittel. Einen Überblick über alle Leistungen der Pflegekasse ist im Artikel Pflegeversicherung zu finden.

Leistungserweiterungen der Pflegekasse während der Corona-Pandemie

Um Pflegebedürftige, Angehörigen sowie Pflegeeinrichtungen während der Corona-Krise zu entlasten, bieten die Pflegekassen eine zeitlich begrenzte Leistungserweiterung:

  • Den monatlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro können Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 bis zum 31.03.2022 auch für Leistungen außerhalb der geltenden Regelung einsetzen, um Corona-bedingte Versorgungsengpässe auszugleichen.
  • Pflegebedürftige aller Pflegegrade können Entlastungsbeträge, die sie 2021 nicht genutzt haben, bis zum 30.06.2022 verwenden.
  • Pflegehilfsmittel können für monatlich 60 Euro statt wie zuvor für 40 Euro bezogen werden. Die 60 Euro werden von der Pflegekasse erstattet.
  • Die Zahlung des Pflegeunterstützungsgeldes wird bis zum 31.03.2022 statt zehn nun 20 Arbeitstage lang gezahlt. Das Pflegeunterstützungsgeld erhalten Angehörige als Lohnersatzleistung während einer Zeit, die sie für die Pflege aufwenden müssen.
  • Zur Feststellung einer Pflegebedürftigkeit kann der Medizinische Dienst (MD bzw. MDK) bis zum 31.03.2022 eine Begutachtung ohne Vor-Ort-Untersuchungen des Versicherten durchführen, wenn dies zum Schutz von Versicherten und Gutachern nötig ist. Die Einstufung erfolgt dann nach Aktenlage und ggf. telefonischer Befragung.
  • Beratungseinsätze für Pflegegeldempfänger dürfen bis zum 31.03.2022  telefonisch, digital oder per Videokonferenz durchgeführt werden, wenn Versicherte die wünschen. 

6. Wie findet Pflege in einer Senioren-WG statt?

Benötigen Bewohner einer Senioren-WG Pflegeleistungen, ist von einer Pflege-WG oder einer ambulant betreuten WG die Rede. Inwieweit sich die Bewohner selbst um Pflegeleistungen kümmern müssen, hängt davon ab, ob es sich um eine selbst organisierte oder eine trägergestützte WG handelt.

  1. Bei einer privat organisierten Senioren- oder Pflege-WG müssen die Bewohner aktiv werden und sich gegebenenfalls selbst um Unterstützung durch eine private Pflegeperson oder einen ambulanten Dienst kümmern. Dabei können sie sich auch für unterschiedliche Pflegedienste entscheiden, allerdings entfallen dann Kostenvorteile wie bei der gemeinsamen Inanspruchnahme.
  2. Bei trägergestützten WGs übernimmt der Träger die Koordination der ambulanten Pflege. Dann ist in der Regel nur ein Pflegedienst für eine WG im Einsatz.

immoverkauf24 Tipp:

Sollten Pflege oder medizinische Behandlungen unausweichlich sein und können Senioren nicht mehr selbst entscheiden, liefern zuvor ausgestellte Vollmachten & Verfügungen die entscheidende Orientierungshilfe und deutliche Anweisungen. so können Ärzte, Pfleger, Vertraute und Verwandte nach den Wünschen der Betroffenen handeln. Hier finden SIe kostenlose Vorlagen, die Ihnen beim Verfassen von einer Betreuungsverfügung, einer Patientenverfügung oder einer Vorsorgevollmacht helfen.

7. Wie kann man eine Senioren-WG gründen?

Von heute auf morgen lässt sich eine Senioren-WG nicht realisieren, sondern es erfordert vorab einige Planung:

  • Suche nach Mitstreitern: Wer kommt als Mitbewohner infrage?
  • Wie soll gewohnt werden – Kauf, Neubau, Miete? Wer kümmert sich darum, was wird von allen gewünscht?
  • Wer übernimmt in der WG welche Aufgaben?
  • Klärung rechtlicher Fragen zur Gründung der WG – beispielsweise als Verein
  • Bei Kauf oder Neubau: Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und nach Fertigstellung Gründung einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG).
  • Bei Miete: Wie soll das Mietverhältnis gestaltet werden
  • Bei Kauf: Finanzierungsaspekte müssen die Bewohner vorab klären (ist es beispielsweise möglich, ein Immobiliendarlehen zu erhalten oder nicht?).

Checkliste zur Gründung einer Senioren-WG:

  • Interessenten sollten sich frühzeitig juristisch zu den rechtlichen Aspekten bei der Gründung einer Wohngemeinschaft beraten lassen.
  • Für die Planungsphase einer Senioren-Wohngemeinschaft sollte ausreichend Zeit vorhanden sein: Etwa, um gemeinsame Zielvorstellungen zu definieren und ein Konzept entwickeln, wie das künftige Zusammenleben in der Senioren-WG geregelt sein soll.
  • Es sollte Einigkeit über die Aufgabenverteilung in der Senioren-Wohngemeinschaft bestehen: So können die Mitglieder etwa einen Schatzmeister, einen Einkaufskoordinator, einen Gartenbeauftragten etc. bestimmten.
  • Die künftigen Bewohner überlegen, wie sie mit steigendem Pflegebedarf einzelner Bewohner umgehen wollen. Gibt es z. B. einen ambulanten Pflegedienst vor Ort?
  • Rechtsform klären: Generell ist die Gründung eines Vereins ein guter Einstieg bei der Gründung einer Wohngemeinschaft. Wer zur Miete wohnen möchte, schließt eine Kooperationsvereinbarung mit den anderen Bewohnern. Darin ist konkret definiert, wie sich die Zusammenarbeit in der Gruppe gestalten soll. Weitere Punkte sind Mitbestimmungsrechte, die Nutzung der Gemeinschaftsflächen und Entscheidungskompetenzen bei eventuellen Bewohnerwechseln.
  • Soll Eigentum erworben oder gebaut werden, können die WG-Mitglieder während der Planungs- und Bauphase als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) auftreten und nach Abschluss der Arbeiten eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) gründen. Finanziell interessant für private Initiatoren einer Senioren-WG, allerdings auch relativ kompliziert, ist die Gründung einer Genossenschaft. Informationen dazu sind bei den örtlichen Genossenschafts-Dachverbänden erhältlich.

Sie denken darüber nach eine Senioren-WG zu gründen? Dann lassen Sie sich jetzt von unseren Finanzierungsexperten kostenlos & unverbinldich beraten und holen Sie sich Ihr passendes Finanzierungsangebot ein.

8. Wo gibt es Senioren-WGs bzw. wie finden Senioren eine Wohngemeinschaft?

Es gibt mehrere Möglichkeiten, Gleichgesinnte für die Gründung einer Senioren-WG zu finden. Das Bundesgesundheitsministerium empfiehlt beispielsweise, bei ambulanten Pflegediensten nachzufragen, die bereits Pflege-Wohngemeinschaften betreuen. Auch Aushänge in Senioreneinrichtungen und Pflegestützpunkten in der näheren Umgebung können ein Weg sein, Mitstreiter zu finden. Auch Wohnungsbaugesellschaften und Kommunen können Ansprechpartner sein, da sie an der Planung solcher Projekte beteiligt sind.

immoverkauf24 Tipp:

Es gibt Portale, auf denen Interessenten gezielt nach WG-Partnern suchen können.

9. Senioren-WGs – welche rechtlichen Anforderungen und gesetzlichen Grundlagen gibt es?

Heimgesetz

Das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG), auch Heimgesetz genannt, ist ein Verbraucherschutzgesetz und betrifft alle Verträge für Pflegeeinrichtungen, bei denen die Überlassung von Wohnraum mit der Bereitstellung von Pflegeleistungen verbunden ist. Entsprechend gilt es auch für Pflege-WGs, bei denen die Überlassung von Wohnraum mit Pflege- oder Betreuungsleistungen verknüpft sind.

Mietet ein Pflegebedürftiger also ein WG-Zimmer in einer trägergestützten Pflege-WG an und nimmt pflegerische Dienstleistungen in Anspruch, schließt er einen Heimvertrag ab, der den Anforderungen des WBVG entsprechen muss.

Einige der wesentlichen Vorschriften des WBVG:

  • Die Verbraucher haben Anspruch auf vorvertragliche Informationen über Leistungen und Entgelte des Anbieters in leicht verständlicher Sprache.
  • Die Verträge zwischen Verbrauchern und Anbietern werden schriftlich auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Befristungen sind nur möglich, wenn sie den Interessen der Bewohner nicht widersprechen.
  • Die Verträge zwischen Anbietern und Bewohnern müssen umfänglich aufschlüsseln, welche Leistungen für welche Entgelte erbracht werden und eine Erklärung über die Bereitschaft zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelleenthalten.
  • Es müssen angemessene Entgeltzahlungen festgehalten sein, eine Erhöhung darf nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein.
  • Ändert sich der Pflege- oder Betreuungsbedarf, muss der Vertrag angepasst werden.
  • Es gibt ein ordentliches und außerordentliches Kündigungsrecht der Verbraucher, das Kündigungsrecht des Anbieters ist hingegen eingeschränkt.
  • Vereinbarungen zum Nachteil der Verbraucher, die von den Regelungen des WBVG abweichen, sind unwirksam.

Weitere heimrechtliche Regelungen, etwa die Mindestausstattung baulicher und personeller Art oder die Zuständigkeit der Heimaufsicht, sind inzwischen von den meisten Bundesländern in Landesgesetzen geregelt.

Das WBVG greift nicht, wenn pflegebedürftige Bewohner oder deren Angehörige selbst eine Immobilie angemietet und einen ambulanten Dienst beauftragt haben, das Wohnen und die Pflege also selbst organisiert stattfinden. Gleiches gilt für das Betreute Wohnen oder Service-Wohnen, wenn die Bewohner neben der Anmietung der Räume keine Pflegeleistungen vom gleichen Anbieter in Anspruch nehmen, sondern lediglich Unterstützung in Form von Hausnotruf, Hausmeisterdiensten & Co. erhalten.

Folgende Verträge müssen Bewohner einer Senioren-WG je nach Art der Wohngemeinschaft schließen:

  • Mietvertrag

Zur Anmietung der Räume der Senioren-Wohngemeinschaft schließen die Bewohner einen Mietvertrag ab, und zwar in der Regel jeweils einzeln mit dem Vermieter. Möglich ist aber auch, dass die Gemeinschaft mit dem Vermieter einen Mietvertrag vereinbart.

  • Betreuungsvertrag

Die Bewohner einer Senioren-Wohngemeinschaft erhalten häufig Hilfe und Unterstützung im Alltag durch eine sogenannte Präsenzkraft. Diese hält sich tagsüber in der Wohnung auf, um die Bewohner zu betreuen, den Alltag zu organisieren und zu verwalten, Beschäftigungsangebote zu machen und im Haushalt zu unterstützen. Diese allgemeinen Betreuungs- und Unterstützungsleistungen werden vertraglich festgelegt. Aber Achtung: Wenn die Pflegkasse die Kosten der Präsenzkraft bezuschusst, ist darauf zu achten, dass die angebotenen Betreuungs- und Unterstützungsleistungen nicht zu umfangreich ausfallen. Denn werden die Bewohner so umfangreich wie im Pflegeheim versorgt, entfällt der Anspruch auf den Zuschuss.

  • Pflegedienstvertrag

Pflegebedürftige Bewohner schließen mit einem ambulanten Dienst einen Pflegedienstvertrag für bestimmte Leistungen ab. Ist ein Bewohner zusätzlich etwa auf die Einnahme von Medikamenten angewiesen, muss ein Vertrag über die sogenannte Behandlungspflege mit dem jeweiligen Pflegedienst abgeschlossen werden.

  • Gemeinschaftsvereinbarung

Empfehlenswert, aber nicht verpflichtend ist es für die Bewohner, eine gemeinsame Vereinbarung zu treffen, die das Miteinander in der Pflege-Wohngemeinschaft regelt. Welche Inhalte darin aufgenommen werden, hängt davon ab, ob es sich um eine selbstorganisierte oder trägerorganisierte Pflege-WG handelt.

Was mit der Immobilien im Alter tun? Lassen Sie sich kostenlos & unverbindlich von unseren Immobilienexperten beraten.

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