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Pflegegrad 3 – Überblick, Pflegegeld & Sachleistungen

Wird bei einem Pflegebedürftigen ein Pflegegrad 3 festgestellt, so ist er schwer in seiner Selbstständigkeit eingeschränkt. immoverkauf24 gibt einen Überblick, was Pflegegrad 3 bedeutet, wer Anspruch hat und welche Geldleistungen mit diesem Pflegegrad verbunden sind.

1. Definition: Was bedeutet Pflegegrad 3?

Schaubild Pflegegrad 3

Wer Pflegebedürftig im Sinne des § 14 Sozialgesetzbuch XI ist, erhält einen von fünf Pflegegraden, abhängig davon, wie starkt die Selbsständigkeit eingeschränkt ist.

"Versicherte, denen die Gutachter der Pflegekasse eine 'schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit' bestätigen, erhalten den Pflegegrad 3."

Aus Pflegestufen wurden Pflegegrade

Im Zuge der Pflegereform 2017 (zweites Pflegestärkungsgesetz - PSG II) wurden aus den Pflegestufen die Pflegegrade. Mit der Änderung wurden erstmals auch Pflegebedürftigen mit geistigen Einschränkungen, wie z.B. einer Demenz berücksichtigt. Wer zuvor bereits die Pflegestufe 1 (mit eingeschränkter Alltagskompetenz) oder Pflegestufe 2 (ohne eingeschränkte Alltagskompetenz) eingestuft worden war, erhielt automatisch den Pflegegrad 3.

2. Voraussetzungen für Pflegegrad 3

Begutachtungskriterien MDK

Ein grundsätzlicher Anspruch auf Pflegeleistungen besteht, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:

  • In den letzten zehn Jahren vor der Antragstellung auf einen Pflegegrad war der Versicherte mindestens zwei Jahre krankenversichert und damit auch pflegeversichert (Vorversicherungszeit).
  • Der Anspruch des Versicherten darf nicht ruhen, ausgeschlossen oder erloschen sein.
  • Der Versicherte muss bei der Pflegekasse einen Pflegegrad beantragen und einen Pflegegrad erhalten, um Pflegegeld und/oder Pflegesachleistungen zu beziehen.

Voraussetzung für den Erhalt eines Pflegegrades ist eine Begutachtung durch den „Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen“ (MDK) bei gesetzlich Versicherten bzw. MEDICPROOF bei privat Versicherten. Dies ist sowohl bei einer Ersteinstufung als auch bei einer Höherstufung notwendig. Die Gutachter stufen einen Versicherten auf Grundlage des sogenannten Begutachtungsinstruments ein (anfangs auch „Neues Begutachtungsassessment – NBA“ genannt).

Bei der Begutachtung werden sechs Module (=Lebensbereiche) abgeprüft:

  1. Selbstversorgung

  2. Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen

  3. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

  4. Mobilität

  5. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

  6. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

In jedem Bereich vergibt der Gutachter bei Einschränkungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten Punkte – je stärker die Einschränkung, desto höher die Punktzahl in jedem Bereich. Am Ende werden die Punkte addiert und verschieden gewichtet. Der Bereich Selbstversorgung fließt z.B. mit 40 Prozent, wobei die beiden Bereiche 5. und 6. mit jeweils 7,5 Prozent in die Gesamtbewertung mit einfließen. Für den Pflegegrad 3 müssen zwischen 47,5 Punkte bis unter 70 Punkte erreicht werden.

3. Leistungen der Pflegekasse bei Pflegegrad 3 – Überblick per Tabelle

Auch bei Pflegegrad 3 richten sich die Leistungen der Pflegeversicherung danach, ob ein Versicherter in einem Pflegeheim (einer Einrichtung der vollstationären Pflege) lebt oder zuhause wohnt und dort gepflegt wird, also durch die ambulante Pflege betreut wird. 

Leistungen bei ambulanter Pflege bei stationärer Pflege
Entlastungsbetrag 125 Euro monatlich -
Pflegesachleistungen 1.363 Euro monatlich 1.262 Euro monatlich
Pflegegeld 545 Euro monatlich -
Kurzzeitpflege Max. 1.774 Euro jährlich -
Verhinderungspflege Max. 1.612 Euro jährlich -
Tages- und Nachtpflege 1.298 Euro monatlich -
Wohngruppenzuschlag 214 Euro monatlich -
Anschubfinanzierung bei Gründung einer Wohngruppe Bis zu 2500 Euro je Pflegebedürftigem, max. 10.000 Euro je Wohngruppe -
Pflegehilfsmittel 40 Euro monatlich -
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen 4.000 Euro pro Maßnahme pro Pflegebedürftigem -
Kurse für Angehörige kostenlos -
Beratung in der Häuslichkeit kostenlos -
Pflegeberatung kostenlos -

Erhöhung der Leistungen für Pflegegrad 3 seit 01. Januar 2022

Durch das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung“ (GVWG) erhalten Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 ab 01.01.2022 höhere Beträge für

  • Pflegesachleistungen: Der Betrag für die ambulante Pflege steigt um fünf Prozent auf 1.363 Euro (bisher 1.298 Euro)
  • den Eigenanteil in der stationären Pflege im Pflegeheim: Die Pflegeversicherung übernimmt im ersten Jahr fünf Prozent des Eigenanteils der Pflegekosten. Im zweiten Jahr steigt der Anteil auf 25 Prozent, im dritten Jahr auf 45 Prozent. Nach 36 Monaten übernimmt die Pflegekasse 70 Prozent des Eigenanteils. Die Pflegekasse rechnet auch angefangene Monate an.
  • Kurzzeitpflege: 10 Prozent mehr als bisher zahlt die Pflegekasse für die Kurzeitpflege, 1.774 Euro sind es jährlich (§ 42 Abs. 2 SGB XI). 

3.1 Pflegegrad 3: Die Geldleistungen bei ambulanter Betreuung und Pflege

Ambulante Pflege

Ambulante Betreuung ist vielfältig: Sie kann in der eigenen seniorengerechten Wohnung des Pflegebedürftigen geleistet werden, im Haus der Kinder oder Enkel oder aber in einer Senioren-WG oder Pflege-WG, in einem Mehrgenerationenhaus oder einer Einrichtung des Betreuten Wohnens.

Für Immobilienbesitzer, die in ihrem Eigenheim wohnen bleiben, aber ihre Rente aufstocken möchten, kann ein Hausverkauf auf Rentenbasis die Lösung sein: Dabei findet ein Immobilienverkauf statt, jedoch erhält der Verkäufer ein lebenslanges Wohnrecht sowie eine Leibrente. Mit Hilfe dieser können dann etwa Leistungen finanziert werden, die über über die durch die Pflegekasse nicht gedeckt werden.

Ambulante Leistungen bei Pflegegrad 3 sind:

  • Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 3: Einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro im Monat, z.B. für Haushaltshilfen (also sog. Betreuungs- und Entlastungsleistungen).
  • Pflegegeld bei Pflegegrad 3: Pflegegeld in Höhe von 545 Euro im Monat, um die häusliche Pflege durch nicht-professionelle Kräfte, also Angehörige, Freunde oder Bekannte sicherzustellen.

und/oder

  • Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 3: Seit 01.01.2022 erhöhen sich die Pflegesachleistungen um fünf Prozent auf 1.363 Euro im Monat (vorher 1.298). Diesen Betrag rechnet der Pflegedienst direkt mit der Pflegeversicherung ab. Übrigens können max. 40 Prozent dieses Betrages auch umgewidmet werden und z.B. für Betreuungs- und Entlastungsleistungen verwendet werden.
  • Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 3: Manchmal benötigt ein Pflegebedürftiger für gewisse Zeit umfassendere Pflege – z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt – und muss seine Häuslichkeit verlassen, um stationär in einem Pflegeheim untergebracht zu werden. Dies unterstützt die Pflegekasse bis zu 56 Tage im Jahr mit max. 1.774 Euro (seit 01.01.2022, vorher 1.612 Euro).
  • Verhinderungspflege bei Pflegegrad 3: Fällt ein pflegender Angehöriger oder eine andere nicht-professionelle Pflegeperson einmal aus, finanziert die Pflegekasse die Pflege zuhause durch eine Ersatzperson – ein professioneller Pflegedienst springt ein, für max. 42 Tage im Jahr mit max. 1.612 Euro.

immoverkauf24 Info:

Leistungen der Pflegekasse kombinieren

  • Für Bezieher von Pflegegeld gilt: Bei Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege wird das Pflegegeld zur Hälfte gezahlt (nur am ersten und letzten Tag wird jeweils der volle Betrag ausgezahlt):
    • Bei der Verhinderungspflege für bis zu 42 Tage pro Jahr (Ausnahme: Die Verhinderungspflege wird nur stundenweise und zwar weniger als 8 Stunden pro Einsatz benötigt)
    • Bei der Kurzzeitpflege für maximal 56 Tage pro Jahr.

Übernimmt ein professioneller Pflegedienst oder eine professionelle Pflegekraft die Verhinderungspflege, so bezuschusst die Pflegeversicherung dies mit maximal 1.612 Euro pro Jahr. Übernimmt hingegen ein Angehöriger die Verhinderungspflege, so werden die Kosten maximal in Höhe des 1,5-fachen Pflegegeldes erstattet. Weitere Ausgaben (z.B. Fahrkosten, Verdienstausfall) müssen nachgewiesen werden. Der Zuschuss der Pflegeversicherung beträgt aber maximal 1.612 Euro.

  • Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: Eine weitere Kombination ist auch hier möglich: Wird in einem Jahr nicht der gesamte oder gar kein Betrag für die Kurzzeitpflege in Anspruch genommen, so können 50 Prozent davon (max. 806 Euro) auf die Verhinderungspflege umgewidmet werden und erhöht das Budget entsprechend. 

Anders herum gilt: Wird in einem Jahr nicht der gesamte oder gar kein Betrag für die Verhinderungspflege in Anspruch genommen, so kann dieser Anspruch zu 100 Prozent (also max. 1.612 Euro) zusätzlich für Kurzzeitpflege verwendet werden.

  • Tages- und Nachtpflege bei Pflegegrad 3: Pflegebedürftige erhalten für den Aufenthalt in einer Einrichtung der Nacht- und/oder Tagespflege 1.298 Euro pro Monat.
  • Wohngruppenzuschlag bei Pflegegrad 3: Wer mit mindestens einem weiteren Pflegebedürftigen eine durch die ambulante Pflege betreute Wohngruppe bewohnt, hat Anspruch auf 214 Euro im Monat in Form eines Wohngruppenzuschlags. 
  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bei Pflegegrad 3: Die Pflegekasse zahlt bis zu 4.000 Euro je wohnumfeldverbessernde Maßnahme. Diese kann z.B. für den Einbau eines Treppenlifts oder die Umgestaltung des Badezimmers in ein barrierefreies Bad genutzt werden.
  • Anschubfinanzierung für Wohngruppen-Gründung bei Pflegegrad 3: Diese Leistung erhalten Pflegebedürftige, die gemeinsam mit anderen Pflegebedürftigen eine ambulant betreute Wohngruppe gründen. Die Pflegekasse bezuschusst dies mit 2.500 Euro je Antragsteller und max. 10.000 Euro pro Wohngruppe.
  • Pflegehilfsmittel bei Pflegegrad 3: Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (z.B. Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel) zahlt die Pflegekasse 40 Euro im Monat.
  • Pflegekurse bei Pflegegrad 3: Pflegende Angehörige haben einen Anspruch auf kostenfreie Pflegekurse, die von der Pflegekassen oder Pflegediensten angeboten werden.
  • Beratungsbesuche bei Pflegegrad 3: Um die Pflege zu optimieren oder Wohnraum gemäß den Bedürfnissen von Gepflegten und Pflegenden zu verändern, gewährt die Pflegekasse kostenlose Beratungstermine durch geschulte Pflegekräfte.

immoverkauf24 Tipp:

Schon ab Pflegegrad 1 beteiligt sich die Pflegeversicherung an den Kosten eines Hausnotrufes – mit 23 Euro pro Monat.

3.2 Pflegegrad 3: Die Geldleistungen bei stationärer Betreuung und Pflege

Stationäre Betreuung und Pflege

Für viele ältere Versicherte mit Pflegegrad 3 ist ein Pflegeheim, eine sog. stationäre Langzeiteinrichtung, häufig eine geeignete Möglichkeit, um gut betreut zu werden. Auch für diesen Fall sieht die Pflegeversicherung einen Zuschuss vor:

  • 1.262 Euro pro Monat für pflegebedingte Aufwendungen bei Unterbringung in einem Pflegeheim

Der Begriff „Pflegebedingte Aufwendungen“ macht schon deutlich, dass Betrag nicht zwangsläufig die gesamten Kosten für eine stationäre Unterbringung deckt. Oft ist selbst die monatliche Pflege im Pflegeheim teurer, so dass die Bewohner einen Teil der Kosten für die Pflege selbst aufbringen müssen. Und: Auf der monatlichen Rechnung eines Pflegeheims stehen noch weitere Kosten, die Pflegebedürftige selbst zu tragen haben:

  • Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE) für pflegerische Leistungen

Dabei handelt es sich um die Differenz zwischen dem Zuschuss der Pflegeversicherung und den realen Pflegekosten in einer Einrichtung. Der EEE ist seit dem 1. Januar 2017 für alle Bewohner eines Heimes gleich, unabhängig vom Pflegegrad, und wird von jeder Einrichtung individuell nach bestimmten Kriterien festgelegt. Je Einrichtung fallen die jeweilien Eigenanteile für pflegegerische Leistungen sehr unterschiedlich aus: Während private Träger im Schnitt rund 450 Euro pro Monat und Bewohner erheben, sind es bei Einrichtungen der Diakonie oder der Caritas schon eher 700 Euro pro Monat und Bewohner. Bei kommunalen Trägern können sogar Beträge von mehr 720 Euro anfallen. Auch regional gibt es Unterschiede: In Berlin kann der EEE pro Monat mehr als 1.000 Euro betragen, in Thüringen belaufen sich die Kosten eher auf 200 Euro.


WICHTIG: Der Eigenanteil in der stationären Pflege im Pflegeheim sinkt ab 01.01.2022: Die Pflegekasse übernimmt im ersten Jahr fünf Prozent des Eigenanteils der Pflegekosten. Im zweiten Jahr steigt der Anteil auf 25 Prozent, im dritten Jahr auf 45 Prozent. Nach 36 Monaten übernimmt die Pflegekasse 70 Prozent des Eigenanteils.

  • Unterkunft und Verpflegung
  • Investitionskosten der Einrichtung

Besitzen Sie eine Immobilie und wollen in eine Wohnform im Alter umziehen? Z.B. in ein Pflegeheim, eine Seniorenresidenz oder ins betreute Wohnen? Dann lassen Sie sich kostenlos & unverbindlich von uns beraten zum Thema "Was mit der Immobilie im Alter tun?".

4. Was ist beim Antrag auf Pflegegrad 3 wichtig?

Bevor ein Pflegegebedürftiger Pflegegrad 3 erhält, hat er häufig schon Pflegegrad 2 von der Pflegekasse erhalten, so dass eine Höherstufung beantragt werden muss. Ein Erstantrag, auf den die Zuordnung von Pflegegrad 3 folgt, kann jedoch auch vorkommen, etwa nach einem schweren Sturz oder nach schwerer Erkrankung. Ob Erstantrag oder Antrag auf Höherstufung – die Schritte sind dieselben:

  1. Es gilt bei der Pflegekasse anzurufen oder ein formloses Schreiben zu verfassen und um eine Begutachtung zu bitten. Die Pflegekasse ist bei der Krankenkasse des Antragstellers angesiedelt. Für das Schreiben können Sie als Antragsteller oder Angehöriger das kostenlose Muster "Antrag Höherstufung" nutzen, um den passenden Pflegegrad zu erhalten. 
  2. Die Pflegekasse teilt daraufhin einen Termin für die Begutachtung des Versicherten mit und kommt dabei auch gern dem Wunsch nach einer geeigneten Tageszeit oder einem geeigneten Datum nach.
  3. Es folgt ein Besuch des Gutachters, dieser prüft die Einschränkungen in der Selbstständigkeit des Versicherten und gibt eine Pflegegrad-Empfhelung an die Pflegekasse.
  4. Auf Basis der Gutachter-Empfehlung vergibt die Pflegekasse einen Pflegegrades verschickt eine Mitteilung an den Versicherten.
  5. Ist der Pflegegrad nach Meinung des Versicherten zu gering oder wurde keiner zuerkannt, kann er Widerspruch einlegen. Wir haben ein kostenloses Muster Widerspruch Pflegegrad für Sie erstellt, welches Sie als Vorlage für Ihr eigenes Schreiben nutzen können.

Eine Begutachtung durch den MDK ist eine ernste, aber sehr sachliche Angelegenheit. Deshalb gilt für Versicherte und Angehörige:

  1. Holen Sie sich für die Begutachtung Verstärkung: Jeder zu Begutachtende sollte einen vertrauten Menschen an seiner Seite haben, der mit Informationen etc. unterstützen kann.
  2. Infomieren Sie sich über die Pflegegrade und welche Aspekte bei der Vergabe wesentlich sind. 
  3. Bei der Begutachtung sollten Versichterte und Angehörige weder übertreiben noch abschwächen, die Gutachter könnten es bemerken und den Angaben mitsstrauen. Viele ältere Menschen möchten sich gerne selbstständiger präsentieren, als sie sind. Es widerstrebt ihnen, Hilfe in Anspruch zu nehmen.
  4. Legen Sie relevante Dokumente bereit: Ärztliche Diagnosen, Entlassungsberichte, Röntgenaufnahmen, Gutachten etc.

Beratung zum Thema: "Was mit der Immobilie im Alter tun?"

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