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Pflegegrad 4 – Ansprüche & Geldleistungen im Überblick

Pflegegrad 4 ist der zweithöchste Pflegegrad im fünfstufigen System der Pflegegrade, wie sie seit 2017 gelten. Dieser Pflegegrad wird nur dann vergeben, wenn beim Betroffenen „schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit“ festgestellt werden. immoverkauf24 gibt einen Überblick, was Pflegegrad 4 bedeutet, wer Anspruch hat und welche Leistungen mit Pflegegrad 4 verbunden sind.

1. Was bedeutet Pflegegrad 4? – Eine Definition

Schaubild Pflegegrad 4

Jeder Versicherte, der die Kriterien der Pflegebedürftigkeit nach § 14 Sozialgesetzbuch XI erfüllt, erhält einen von fünf Pflegegraden  – je nachdem, wie selbstständig und unterstützungsbedürftig er noch ist.

"Versicherte, denen der Gutacher eine „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ attestiert, erhalten den Pflegegrad 4."

2017 wurden aus den Pflegestufen die Pflegegrade. Wer zu diesem Zeitpunkt bereits eine Pflegestufe 2 (mit eingeschränkter Alltagskompetenz, z.B. wegen Demenz) oder eine Pflegestufe 3 (ohne eingeschränkte Alltagskompetenz) inne hatte, bekam automatisch den Pflegegrad 4 zugeordnet und erhielt entsprechend angepasste Leistungen.

In der Regel wird der Pflegegrad 4 vergeben, wenn bereits zuvor ein Pflegegrad 3 zuerkannt worden war und sich der Zustand des Pflegebedürftigen verschlechtert hat. Deshalb hat jeder Pflegebedürftige das Recht, alle sechs Monate eine Überprüfung der Pflegesituation bzw. eine Höherstufung zu beantragen. Denn auch den Pflegekassen ist bekannt, dass sich manche Erkrankungen (z.B. eine Demenz) rapide verschlechtern, so dass die Anforderungen an Pflege und Betreuung rasch steigen können.

Wenn sich abzeichnet, dass die Pflege eines Pflegebedürftigen nicht mehr lange zuhause geleistet werden kann, sollten Betroffene und Angehörige sich frühzeitig mit dem Umzug in eine Pflegeeinrichtung oder eine Einrichtung des betreuten Wohnens kümmern. Denn eine gewisse Vorlaufzeit ist für viele Betroffene wichtig: um sich an den Gedanken desUmzugs zu gewöhnen und um wichtige Fragen wie z.B. den Verkauf des Eigenheims zu klären.

2. Die Voraussetzungen für Pflegegrad 4

Begutachtungskriterien MDK

Wer als gesetzlich Versicherter Leistungen der Pflegeversicherung beziehen möchte, muss einen Antrag stellen und erhält Besuch durch einen Gutachter des „Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen“ (MDK).

Bei privat Versicherten erstellt ein Mitarbeiter von MEDICPROOF das Gutachten. Alle Gutachter prüfen die individuelle Situation des Pflegebedürftigen bei einem Hausbesuch, der ca. eine Stunde in Anspruch nimmt. Basis für das Gutachten ist ein sog. Begutachtungsinstrument (früher „Neues Begutachtungsassessment – NBA“ genannt, heute nur noch „Begutachtungsinstrument“, abgekürzt BI).

Sechs Lebensbereiche, genannt Module, spielen bei der Begutachtung eine Rolle:

  1. Selbstversorgung

  2. Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen

  3. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

  4. Mobilität

  5. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

  6. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

In jedem Bereich werden bei Einschränkungen der Selbstständigkeit bzw. der Fähigkeiten Punkte vergeben. Je stärker die Einschränkung, desto höher die Punktezahl. Die innerhalb eines Bereichs vergebenen Punkte addiert der Gutachter und gewichtet sie anschließend unterschiedlich, da Einschränkungen in einigen Bereichen schwerwiegender bewertet werden als in anderen. Das Bild rechts zeigt z.B. auf, dass das Modul Selbstversorgung mit 40% in der Gesamtgewichtung berücksichtigt wird.

Notwendige Punktzahl bei Pflegegrad 4

So wird z.B. der Bereich „Selbstversorgung“ mit 40 Prozent höher gewichtet als der Bereich „Mobilität“ mit 10 Prozent. Für den Pflegegrad 4 müssen mindestens 70 bzw. unter 90 Punkte (von 100 möglichen) erreicht werden.

3. Die Geldleistungen bei Pflegegrad 4 im Überblick – Hier Tabelle!

Wie bei Pflegegrad 1, Pflegegrad 2 und  Pflegegrad 3 sind auch bei Pflegegrad 4 die Leistungen der Pflegekasse abhängig von der Art der Pflege: Ob ein Mensch zuhause gepflegt wird, ob dies durch einen Angehörigen oder einen Pflegedienst geschiet, oder ob der Versicherte aber in einer stationären Langzeitpflege-Einrichtung – einem Pflegeheim – lebt. Pflegesachleistungen sind zum 01.01.2022 um fünf Prozent erhöht wurden, Leistungen für die Kurzzeitpflege um 10 Prozent.

Leistungen Bei ambulanter Pflege Bei stationärer Pflege
Entlastungsbetrag 125 Euro monatlich 1.775 Euro monatlich
Pflegesachleistungen 1.692 Euro monatlich
Pflegegeld 545 Euro monatlich
Kurzzeitpflege Max. 1.774 Euro jährlich
Verhinderungspflege Max. 1.612 Euro jährlich
Tages- und Nachtpflege 1.612 Euro monatlich
Wohngruppenzuschlag 214 Euro monatlich
Anschubfinanzierung bei Gründung einer Wohngruppe Bis zu 2500 Euro je Pflegebedürftigem, max. 10.000 Euro je Wohngruppe
Pflegehilfsmittel 40 Euro monatlich
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen 4.000 Euro je Maßnahme und Pflegebedürftiger
Kurse für Angehörige Kostenfrei

3.1 Die Leistungen ambulant

Die Formen der ambulanten Pflege sind vielfältig: Sie kann in der seniorengerechten Wohnung des Pflegebedürftigen geleistet werden oder aber im Haus von Angehörigen, in einer Pflege- oder Senioren-WG oder in einer Einrichtung des Betreuten Wohnens. Zudem können pflegende Angehörige oder professionelle Pflegepersonen oder auch beide zusammen die Bereuung übernehmen. Die Pflegekasse stellt bei Pflegegrad 4 folgende Leistungen für die ambulante Pflege zur Verfügung:

  • Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 4: Für Betreuungs- und Entlastungsleistungen zahlt die Pflegekasse 125 Euro pro Monat, z.B. für Haushaltshilfen.
  • Pflegegeld bei Pflegegrad 4: Für die häusliche Pflege durch private Pflegepersonen, also Angehörige, Freunde oder Bekannte, stellt die Pflegekasse ein Pflegegeld von 728 Euro pro Monat zur Verfügung.
  • Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 4: Die Pflegekasse zahlt Pflegesachleistungen in Höhe von 1.693 Euro pro Monat direkt an professionelle Pflegedienste. Wird der Betrag nicht voll ausgeschöpft, können max. 40 Prozent dieses Betrages auch umgewidmet werden und z.B. für Betreuungs- und Entlastungsleistungen verwendet werden.
  • Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 4: Wird etwa nach einem Krankenhausaufenthalt für begrenzte Zeit stationäre Pflege in Form der Kurzzeitpflege benötigt, unterstützt die Pflegekasse dies für bis zu 56 Tage im Jahr mit max. 1.774 Euro.
  • Verhinderungspflege bei Pflegegrad 4: Fällt ein pflegender Angehöriger oder eine andere private Pflegeperson aus, finanziert die Pflegekasse die Pflege zuhause durch einen professionellen Pflegedienst für max. 42 Tage im Jahr mit max. 1.612 Euro. Übernimmt hingegen ein weiterer Angehöriger die Verhinderungspflege, erhält dieser maximal das 1,5-fache des Pflegegeldes und maximal 1.612 Euro. Fallen Fahrkosten an oder hat der vertretende Angehörige einen Verdienstausfall, muss dies nachgewiesen und der Pflegekasse vorgelegt werden. 

Immobilienbesitzer mit schmaler Rente, die zuhause wohnen bleiben wollen und ggf. eine umfassende Betreuung benötigen, können mit Hilfe einer Leibrente ihr Budget bedeutend erhöhen. Lassen Sie deshalb am besten die Höhe Ihrer Leibrente berechnen! Unsere Experten freuen sich auf Sie. Der Service ist für sie kostenlos.

immoverkauf24 Info:

Kombinationsmöglichkeiten von Pflegeleistungen

  • Pflegegeld und Pflegesachleistungenbei Pflegegrad 4: Die Pflege zuhause kann auch in Zusammenarbeit durch eine Privatperson und durch einen ambulanten Pflegedienst geleistet werden. Die Leistungen der Pflegekasse werden jeweils anteilig ausgezahlt.
  • Pflegegeld bei Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 4: Die Hälfte des Pflegeldes wird während der Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege weitergezahlt. Der volle Betrag wird nur am ersten und letzten Tag ausgezahlt.
    • bei der Verhinderungspflege für bis zu 42 Tage im Jahr, mit Ausnahme der Verhiderungspflege: Diese wird nur stundenweise und zwar weniger als 8 Stunden je Einsatz benötigt).
    • bei der Kurzzeitpflege für maximal 56 Tage im Jahr.
  • Verhinderungs- und Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 4: Werden in einem Jahr keine oder nicht alle Leistungen der Pflegekasse für die Kurzzeitpflege in Anspruch genommen, so können 50 Prozent davon (max. 806 Euro) auf die Verhinderungspflege umgelegt werden. Das Budget wird dadurch entsprechend erhöht.
  • Andersherum gilt: Wird in einem Jahr nicht der gesamte oder gar kein Betrag für die Verhinderungspflege in Anspruch genommen, so können 100 Prozent des Betrags (also max. 1.612 Euro) zusätzlich für Kurzzeitpflege verwendet werden.
  • Tages- und Nachtpflegebei Pflegegrad 4: Den Aufenthalt von Einrichtung der Nacht- und/oder Tagespflege subventioniert die Pflegekasse mit 1.612 Euro pro Monat.
  • Wohngruppenzuschlagbei Pflegegrad 4: Auf 214 Euro pro Monat hat Anspruch, wer mit mindestens einer weiteren pflegebedürftigen Person in einer ambulant betreuten Wohngruppe („Senioren-WG“) lebt.
  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmenbei Pflegegrad 4: Die Pflegekasse zahlt bis zu 4.000 Euro pro wohnumfeldverbessernde Maßnahme, z.B. für den Einbau eines Treppenlifts oder die Umgestaltung des Badezimmers in ein barrierefreies Bad.
  • Anschubfinanzierung für Wohngruppen-Gründungbei Pflegegrad 4: Bei der Gründung einer durch die ambulante Pflege betreuten Wohngruppe haben Pflegeversicherte einen Anspruch auf bis zu 2.500 Euro je Antragsteller und max. 10.000 Euro pro Wohngruppe.
  • Pflegehilfsmittel: 40 Euro pro Monat zahlt die Pflegekasse für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (z.B. Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel).
  • Pflegekurse: Für pflegende Angehörige bietet die Pflegekasse kostenfreie Pflegekurse an.
  • Beratungsbesuche: Um die Pflege zuhause zu erleichtern, z.B. indem der Wohnraum optimiert wird, haben Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 Anspruch auf eine kostenlose Beratung durch geschulte Pflegekräfte.

immoverkauf24 Tipp:

Wird für den Gutachter während seines Besuches ersichtlich, dass der Versicherte Hilfsmittel wie Rollstuhl oder Pflegebett benötigt, kann er dies in seinem Gutachten vermerken. Dieser Vermerkt gilt bereits als Antrag an die Pflegekasse für das jeweilige Hilfsmittel. Pflegebedürftige bzw. Pflegepersonen sollten deshalb den individuellen Bedarf während der Begutachtung klar darstellen.

3.2 Die Leistungen stationär

Pflegegrad 5: Stationäre Pflege

Häufig ist die Pflege in einer stationären Pflegeeinrichtung für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 eine gute Option, da sie hier umfassend betreut und medizinisch versorgt werden können: Bei Pflegegrad 4 beträgt er der Zuschuss der Pflegekasse

  • 1.775 Euro/Monat für pflegebedingte Aufwendungen bei Unterbringung in einem Pflegeheim.

Dieser Betrag für „Pflegebedingte Aufwendungen“ deckt in der Regel jedoch nicht die Gesamtkosten für eine stationäre Unterbringung. Folgenden Anteil der Pflegeheim-Kosten müssen Versicherte selbst aufbringen:

  • Der Einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE): Dieser fällt für pflegerische Leistungen an, die nicht durch den Betrag der Pflegekasse gedeckt sind. Der EEE ist seit dem 1. Januar 2017 für alle Bewohner eines Heimes gleich, unabhängig vom Pflegegrad, und wird von jeder Einrichtung individuell definiert. Die Preisunterschiede zwischen einzelnen Pflegeeinrichtungen sind erheblich: So berechnen private Träger häufig rund 450 Euro pro Monat, während Einrichtungen der Diakonie oder der Caritas z.T. 700 Euro und mehr auf die monatliche Rechnung setzen, ähnlich kommunale Träger. Auch regional gibt es Unterschiede: In Thüringen beträgt der EEE im Schnitt um die 200 Euro, in Berlin kann er pro Monat mehr als 1.000 Euro betragen. 
  • Unterkunft und Verpflegung
  • Investitionskosten der Einrichtung

Jedoch zahlt die Pflegeversicherung seit 01.01.2022 einen Zuschuss zum Eigenanteil, der mit der Dauer des Aufenthalts im Pflegeheim steigt:

  • im ersten Jahr zahlt die Kasse fünf Prozent des Eigenanteils der Pflegekosten.
  • Im zweiten Jahr steigt der Anteil auf 25 Prozent,
    im dritten Jahr auf 45 Prozent.
  • Nach 36 Monaten übernimmt die Pflegekasse 70 Prozent des Eigenanteils. Die Pflegekasse rechnet auch angefangene Monate an.

4. Was ist beim Antrag auf Pflegegrad 4 wichtig?

Ein Pflegegrad 4 ist in der Regel ein Antrag auf Höherstufung, d.h. es liegt bereits ein Pflegegrad vor, aber die Beeinträchtigungen des Pflegebedürftigen haben sich spürbar verstärkt. Für den Antrag auf Höherstufung laden Sie sich hier unseren kostenlosen Musterantrag Pflegegrad-Höherstufung herunter um den passenden Pflegegrad beantragen zu können .

Was ist zu tun?

  1. Erster Schitt ist ein formloses Schreiben des Versicherten an die Pflegekasse mit der Bitte um eine Begutachtung. Auch ein Anruf ist möglich. Zur Formulierung des Schreibens können Antragsteller das kostenlose immoverkauf24-Muster "Antrag Pflegegrad" nutzen.
  2. Die Pflegekasse teilt einen Termin für die Begutachtung des Versicherten mit. Sie berücksichtigt auch Wünsche nach einer geeigneten Tageszeit/einem geeigneten Datum.
  3. Besuch des Gutachters beim Versicherten und Begutachtung mit abschließender Empfehlung an die Pflegekasse.
  4. Schreiben der Pflegekasse und Mitteilung des höheren Pflegegrades
  5. Widerspruch, wenn keine Höherstufung zuerkannt wurde. Aus diesem Grunde haben wir ein kostenloses Musterschreiben Widerspruch Pflegegrad für Sie erstellt, welches Ihnen beim Verfassen Ihres eigenen Widerspruchs helfen soll.

Beratung: Was mit der Immobilie im Alter tun?

Leben Sie oder ein pflegebedürftiger Angehöriger in einem Eigenheim und sie fragen sich, ob ein Umzug notwendig oder der Verbleib in den eigenen vier Wänden möglich ist? Wir beraten wir Sie gerne kostenlos & unverbindlich darüber, was Sie im Alter mit Ihrer Immobilie tun können.

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